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Urteil im Untreue-Prozess gegen Strache erwartet

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Davor noch Befragung des Erstangeklagten
©APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
Im Untreue-Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker und -Vizekanzler Heinz Christian Strache und einen Mitangeklagten dürften am Wiener Landesgericht am Donnerstag die Urteile fallen. Er habe "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit", sagte Strache vor dem Eintreten in den Gerichtssaal. In einer finalen Befragung rechnete Strache mit den früheren Wiener FPÖ-Granden ab. Hintergrund der Verhandlung ist die sogenannte Causa "Lebensversicherung".

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Strache bekräftigte am Ende des Beweisverfahrens, die für seinen Vorgänger Hilmar Kabas abgeschlossene Versicherung sei 2007 auf ihn übertragen worden. Dass sich keiner seiner früheren Parteikollegen jetzt daran erinnern könne bzw. wolle, sei "enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe." 2014 habe es dann einen Vorstandsbeschluss der Wiener Partei-Granden gegeben, die Versicherung auf Ab- und Erleben zu ändern: "Da ist niemand gezwungen worden. Im Gegenteil." Jetzt hätten "alle Amnesie, das ist natürlich enttäuschend." Er hätte sich "auf die Protokollführung verlassen. Ich war zu blauäugig."

Eine schriftliche Bestätigung habe er sich nicht geben lassen. "Das war die Vorgabe der Altvorderen", behauptete Strache. Die Partei-Granden hätten sich auf den Standpunkt "jedes Schriftl ist a Giftl" gestellt. Er habe seinen Parteifreunden vertraut.

Die Versicherung sei ursprünglich "eine Risikoabsicherung für den Krisenfall, wenn ich ums Leben kommen sollte, dass meine Mutter und meine Kinder versorgt sind" gewesen, referierte Strache. Er sei immer wieder "konkreten Morddrohungen" ausgesetzt gewesen. So hätte der fanatische IS-Anhänger Mohamed Mahmoud seinerzeit Attentatspläne gegen ihn gewälzt: "Er wollte mich am Viktor-Adler-Markt liquidieren." Später, in seiner Zeit als Vizekanzler, habe es "einen 86-seitigen Autobomben-Akt" gegeben, der gegen sein Leben gerichtet gewesen sei, legte Strache dar.

Die Versicherung hätte ihm "den Rücken frei gehalten", referierte Heinz-Christian Strache: "Ich hatte den Rücken frei, dass ich leichtfüßiger handeln konnte."

Er widersprach der Darstellung des Zweitangeklagten, der sich laut eigener Aussage durch Strache und einen FPÖ-Anwalt gedrängt fühlte, die Änderung der Versicherungspolizze zu unterschreiben. Das habe er gar nicht können, so Strache, mit Verweis auf die gewichtige Position des Zweitangeklagten innerhalb der Partei. "Die hätten mich durch Sonne und Mond geschossen", rückte Strache das Machtverhältnis zwischen Obmann und Parteigremien aus seiner Sicht zurecht.

Die Fragen der Staatsanwaltschaft wollte Strache nicht direkt beantworten, dies passiere auch auf Anraten seiner Anwältin hin. Über den Umweg des Vorsitzenden ging Strache dann doch auf einige Punkte ein. "Das ist ja alles an den Haaren herbeigezogen", ärgerte sich der Angeklagte über die Vorhalte der Ankläger.

Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vereinfacht gesagt vor, mit Hilfe eines Mitangeklagten eine von der Wiener Landespartei abgeschlossenen Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert zu haben. Einbezahlt wurden 940.000 Euro in die Versicherung. Diese habe ursprünglich vorgesehen, dass Straches Mutter und seine Kinder im Fall seines Ablebens entschädigt werden. Im Erlebensfall sollte das Geld dagegen an die Partei zurückfließen. Letzteres hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung umändern lassen. Die Anklage spricht von einem "In-sich-Geschäft", da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zuvor hatte eine letzte Zeugin ausgesagt, die als FPÖ-Politikerin in den entscheidenden Jahren Mitglied des Finanzausschusses der Wiener FPÖ war. Wie viele vorangegangene Zeugen gab sie an, nicht über die Details der Versicherungspolizze im Bild gewesen zu sein. Sie habe es aber schon so verstanden, dass Strache bzw. dessen Familie auch für den Fall eines politischen Karriereendes abgesichert sein sollten. Auch für Straches Vorgänger im Amt des Landesparteiobmann, Hilmar Kabas, gab es eine ähnliche Versicherung - allerdings mit dem Unterschied, dass hier die Partei im Ablebensfall begünstigt gewesen wäre, im Erlebensfall Kabas selbst. Tatsächlich wurde 2007 wohl im Einvernehmen mit Kabas entschieden, die Versicherungssumme zu nutzen, um den neuen Obmann Strache zu versichern.

Der Zweitangeklagte hatte bei seiner Befragung am Mittwoch angegeben, die Idee einer Versicherung zwar initiiert zu haben, um den Obmann für den Fall eines Karriereendes abzusichern, meinte aber zugleich: "Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen". Mit Bezug auf die Zusatzvereinbarung von 2014, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, wiederholte H. seine bereits vorher getätigte Aussage, dass er von Strache und dem FPÖ-Politiker Peter Fichtenbauer in der Kanzlei des Letztgenannten zu einer Unterschrift gedrängt worden sei. Grünes Licht von Parteigremien habe es für die Vereinbarung keines gegeben, zugleich zeigte sich der Angeklagte überzeugt, dass es diese Freigabe gegeben hätte, wären die zuständigen Parteigremien gefragt worden.

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