von
Festgeschrieben werden sollen die neuen einheitlichen Vorgaben laut Grundsatzeinigung der "Reformpartnerschaft" über ein Bildungsqualitätsrahmengesetz in Verfassungsrang, in dem auch die Zuständigkeit des Bundes festgelegt wird. Derzeit ist der Bund im Kindergartenbereich nur für die Ausbildung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen zuständig. Über 15a-Vereinbarungen mit den Ländern vergibt er zwar Förderungen u.a. für Ausbau oder Sprachförderung, für die er Bedingungen stellt. Zielwerte bei pädagogischen Rahmenbedingungen oder Öffnungszeiten findet man dort allerdings nicht, in der aktuellen Version bekennen sich die Länder nur zu "möglichst einheitlichen Standards" bei der Qualifikation des Personals und der Nutzung einheitlicher pädagogischer Grundlagendokumente.
Bei den künftigen bundesweiten Mindeststandards soll laut Unterlage des Bildungsressorts ein Schwerpunkt u.a. darauf liegen, dass der Übergang vom Kindergarten in die Schule gut begleitet wird. Für Kinder unter drei ist eine maximale Gruppengröße von 15 Kindern vorgesehen, der Betreuungsschlüssel soll innerhalb von zehn Jahren von 1:7,5 auf 1:5 verbessert werden. Bei den Älteren sind Gruppen mit maximal 22 Kindern und ein Betreuungsverhältnis von 1:11 das Ziel. Dabei werde es je nach Bundesland Stufenpläne geben, wie Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betonte. Vorgaben zu den Öffnungszeiten waren nicht Teil der Verhandlungen. Man habe den Fokus auf die pädagogische Qualität gelegt, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Ressort.
Vorgaben soll es außerdem bei Fachaufsicht und Qualitätsmanagement geben, für Leitung und Assistenzkräfte sind einheitliche Tätigkeits- und Anforderungsprofile geplant. Für letztere soll außerdem eine einheitliche Mindestausbildung definiert werden, damit das Personal aufgewertet wird und auch - anders als jetzt - zwischen den Bundesländern wechseln kann.
Außerdem soll die frühe Sprachförderung ausgebaut und über ein nicht näher definiertes "Anreizsystem" dafür gesorgt werden, dass Kinder im letzten Kindergartenjahr bis zu 30 Stunden in den Einrichtungen verbringen und nicht nur die verpflichtenden 20 Stunden. Durch verpflichtende Entwicklungsgespräche sollen zudem Eltern stärker eingebunden werden. Über den neuen Bildungsrahmenplan sollen die Kindergärten außerdem eine klare Anleitung bekommen, wie die Kinder bestmöglich gefördert werden können. Der aktuelle Leitfaden stammt noch aus 2009.
Das Geld für die geplanten Änderungen ist im Budget bereits bereitgestellt: Für 2027/28 sind für das Bildungsministerium Offensivmittel 440 bzw. 520 Mio. vorgesehen, die schwerpunktmäßig in das geplante zweite Pflichtkindergartenjahr, aber auch kleinere Gruppen und besser ausgebildetes Personal in den elementarpädagogischen Einrichtungen fließen sollen.
Bei den Schulen sollen die Bildungsdirektionen aufgewertet werden und künftig für das gesamte Personal - also neben Lehrkräften auch Schulpsychologen und Nachmittagsbetreuer - zuständig sein. Für die Pflichtschulen (vor allem Volks- und Mittelschulen) werden die Länder in der Bildungsdirektion für den Vollzug zuständig sein, für die Bundesschulen (AHS und BMHS) der Bund. Letzterer bleibt aber verantwortlich für die pädagogische Steuerung, Finanzierung und das Zurverfügungstellen des Personals. Die Bildungsdirektion selbst bleiben gemischte Bund-Länder-Behörden.
(v.l.) Landesrat Peter Reichmann, LH Markus Wallner, LH Anton Mattle, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Vizekanzler Andreas Babler, Bundeskanzler Christian Stocker, Städtebundpräsident Michael Ludwig und Gemeindebundpräsident Johannes Pressl am Mittwoch, 01. Juli 2026 anl. einer PK zur Reformpartnerschaft im Bundeskanzleramt in Wien.
