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TFA laut EU-Behörde schädlich für Fortpflanzung

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Ewigkeitschemikalie kann Fruchtbarkeit negativ beeinflussen
Die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA) hat nach Einschätzung der EU-Chemikalienbehörde ECHA eine schädliche Wirkung bei der Fortpflanzung. Der Risiko-Prüfausschuss der Behörde empfehle daher eine entsprechende Einstufung des PFAS-Stoffs, informierte die ECHA am Mittwoch die Nachrichtenagentur AFP per E-Mail über die Entscheidung, die vorige Woche gefallen sei. Diese Einschätzung wird nun der Kommission übermittelt, damit sie entsprechende Einschränkungen vorschlägt.

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PFAS sind sehr langlebige chemische Stoffe, die wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Wirkung in etlichen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Funktionskleidung und Einweg-Verpackungen stecken. TFA ist als letztes Abbauprodukt vieler anderer PFAS ein besonderer Vertreter dieser Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Im Labor wurde TFA sowohl im Wasser wie auch in Nahrungsmitteln nachgewiesen. Umweltschutz-NGOs machen oft PFAS-Pestizide dafür verantwortlich, doch TFA kann etwa über Niederschläge den Weg auf landwirtschaftlich genutzte Flächen finden.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beantragte vor einem Jahr eine neue Gefahreneinstufung von TFA. Vorgeschlagen wurde aufgrund einer Bewertung durch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) künftig die Klasse "reproduktionstoxisch, Kategorie 1B" mit dem Gefahrenhinweis "Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen".

"Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr", lautete die Reaktion von Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation Global 2000. Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

Global 2000 verwies zudem auf ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Peter Hilpold im Auftrag der NGO, in dem festgestellt wurde: Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gelte auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. "Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur geklärt. Folglich erfüllen PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, die Zulassungsvoraussetzungen nicht", so Burtscher-Schaden.

TFA kommt vielfach in der Industrie sowie als Unkrautvernichtungsmittel zum Einsatz. Außerdem wird der Stoff für Heiz- und Kühlsysteme genutzt. Die Substanz sei "sehr beständig und sehr mobil" und berge das Risiko, "eine sehr dauerhafte und weit gestreute Kontamination der Wasserressourcen" zu verursachen, erklärte die ECHA.

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. "Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers und setzen potenziell jährlich bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland frei. Die NGO forderte die zuständigen Behörden in Österreich sowie die Europäische Kommission auf, die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide unverzüglich zu überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen.

Ende März hatte die EU-Behörde ein weitreichendes Verbot von PFAS empfohlen, wobei sie aber eine Reihe von Ausnahmen als sinnvoll einstufte. Sie veröffentlichte zwei Risikoanalysen, die als Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission dienen sollen.

Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass einige der Chemikalien bei Menschen die Leber und das Immunsystem schädigen, die Wirkung von Impfungen und die Fruchtbarkeit verringern und Krebs erzeugen können. Einige Untergruppen sind bereits verboten, wurden in der Vergangenheit aber immer rasch durch ähnliche PFAS-Chemikalien ersetzt. Die EU-Kommission arbeitet deshalb seit Jahren an einem umfassenden Verbot.

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