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Das 20-seitige Dokument mit dem Titel "Vorschlag der Armutskonferenz zu Änderungen von Gesetzesbestimmungen im Sozialhilfe Grundsatzgesetz" (abrufbar unter https://go.apa.at/9dj91Ajr) biete "konstruktive legistische Vorschläge gegen noch mehr soziale Unsicherheit", so Schenk, sowie gegen das "Alleingelassenwerden" und gegen die "aufgehende soziale Schere zwischen Arm und Reich".
"Wie haben ein Gesetz geschrieben, das hinsieht, wo viele wegsehen, das Menschen in den Blick nimmt, die so leicht übersehen werden, das die blinden Flecken der Debatte aufgreift", sagte der Armutsexperte.
Der Entwurf sieht eine Neuformulierung der Zielbestimmung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vor. Während es in der aktuellen Fassung u.a. heißt, "Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen", formuliert der Entwurf der Armutskonferenz ein etwas anderes Ziel, nämlich: "Die Bekämpfung und Vermeidung von Armut durch die Absicherung von grundlegenden Lebensbedürfnissen und Teilhabe, das Verhindern von sozialer Ausgrenzung sowie die Eingliederung oder Wiedereingliederung jener Personen ins Erwerbsleben, die der Arbeitsvermittlung zu Verfügung stehen."
Die Sozialhilfe solle darüber hinaus "das Führen eines menschenwürdigen Lebens" ermöglichen und "das Existenzminimum sicherstellen". Auch müsse bei der Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln "die jeweils erforderliche Beratung und Betreuung zur Vermeidung und Überwindung von sozialen Notlagen sowie zur nachhaltigen sozialen Stabilisierung" gewährleistet werden.
Ebenfalls im Gesetzesentwurf vorgesehen ist eine Systemumstellung: Die derzeit im aktuellen Gesetz vorgesehene bundesweite Vorgabe von Höchstsätzen bei der Sozialhilfe soll auf die Vorgabe von Mindestsätzen abgeändert werden. Die (für die Umsetzung der Sozialhilfe zuständigen) Bundesländer sollen künftig über diese Höchstsätze hinaus, aber nicht darunter hinweggehen können.
Ebenso verankert ist, dass eine "wirksame Soforthilfe" und verbesserte kürzere Entscheidungsfristen vorgegeben werden. "Drei Monate Entscheidungsdauer ist viel zu lang", hieß es dazu von der Armutskonferenz in einem Statement zur APA. Soforthilfe wäre etwa für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, besonders wichtig - aber auch für Delogierungs- oder Schuldenprävention. "Deshalb muss bei Bekanntwerden einer Notlage die Behörde von Amts wegen Hilfe leisten. Überbrückungshilfe sollte in Fällen, in denen Personen keinerlei sonstige Leistung erhalten, gewährleistet sein", so die Armutskonferenz.
Im Gesetzesentwurf ist auch eine Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten vorgesehen, angepasst an die jeweiligen Durchschnittskosten nach Land und Region. "Die Wohnkosten sind für Einkommensschwache untragbar, gleichzeitig können die Behörden derzeit die Wohnbeihilfe, die entlasten würde, einkassieren", so die Armutskonferenz. Im Ergebnis führe dies dazu, dass das Wohnen vom Lebensunterhalt finanziert werden muss. Die führe zu "Hungern für die Miete".
Auch hinsichtlich der Gewährung der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen sieht der Entwurf Verbesserungen vor. So soll die "Unterhaltsverfolgungspflicht" von Menschen mit Behinderungen gegenüber ihren Eltern mit dem 25. Lebensjahr des Kindes begrenzt werden.
Denn grundsätzlich gilt in Österreich: Wer Sozialhilfe beantragt, muss zuerst alle anderen Geldquellen ausschöpfen - und dazu gehört auch der Unterhalt durch die eigenen Eltern. Laut dem bürgerlichen Gesetzbuch erlischt die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch (etwa mit dem 18. Geburtstag), sondern erst, wenn das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Damit besteht im Grunde eine lebenslange Unterhaltspflicht der Eltern.
Die Armutskonferenz betonte in ihrem Statement gegenüber der APA, das ausgearbeitete Gesetz baue auf den vielen "vergessenen und verschwiegenen Problemen" in der Sozialhilfe auf: Neben der nicht funktionierenden Soforthilfe und dem Problem der Wohnkosten würde u.a. Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben verweigert und gewaltbetroffene Frauen allein gelassen. Auch würden Hilfestellung und Angebote von Amts wegen her fehlen.
Die Regierung peilt laut Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) weiterhin den Start der Sozialhilfe NEU mit Anfang 2027 an - freilich ist über die konkrete Ausgestaltung noch wenig bekannt. Zuletzt erklärte die Ministerin am Sonntag in der ORF-"Pressestunde", man stehe derzeit "sehr intensiv in Verhandlungen" und habe noch viel aufzuholen. Sie gehe aber "wirklich davon aus, dass wir mit 1. 1. 2027 das Gesamtpaket der Sozialhilfe NEU mit ihren einzelnen Teilen auf den Weg bringen werden", sagte sie.
Geplant ist u.a. eine bundesweite Vereinheitlichung, mit einer "Integrationsphase" für Zuwanderer, die vor allem von der ÖVP gewünscht wird und einen zeitweise verringerten Bezug der Sozialhilfe ("Wartefrist") bringen soll. Auch eine bundesweite Vorgabe bezüglich einer Höchstgrenze bei den Sozialhilfe-Sätzen für Kinder ("Deckelung" ab einer bestimmten Kinderanzahl) ist in den Plänen enthalten. Die SPÖ pocht vor allem auf eine Absicherungen der Kinder, wobei auch hier Details noch ausständig sind.
