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Hier gelten derzeit je nach Bundesland unterschiedliche Strafbeträge. Geplant ist eine Vereinheitlichung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau. Die Verordnung, in der mehr als 100 Delikte österreichweit geregelt werden, wird nicht in Begutachtung geschickt, sondern soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Auf APA-Anfrage wurden einzelne Beispiele aufgelistet. So soll etwa das Überfahren einer Sperrlinie künftig 95 Euro kosten, die Missachtung des Verbotszeichens "Einfahrt verboten" 110 Euro. Wer mit einem Fahrzeug, das kein Fahrrad ist, vorschriftswidrig einen Radfahrstreifen benützt, muss mit einer Anonymverfügung und 80 Euro rechnen. Wer einem Fußgänger nicht unbehindert über einen Schutzweg gehen lässt, zahlt künftig in ganz Österreich 85 Euro. Falschparker zahlen ab dem nächsten Jahr 60 Euro.
Mit den Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit erhöht und die präventive Wirkung von Strafen verstärkt werden. Laut Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) zum Budgetbegleitgesetz rechnet der Bund dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von rund 80 Millionen Euro.
Die Strafen für schwere Tempoverstöße sind in der StVO geregelt. Sie sollen angehoben werden. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, soll künftig mit 200 bis 5.000 Euro statt bisher 150 bis 5.000 Euro rechnen müssen. Bei mehr als 40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets soll der Strafrahmen von bisher 300 bis 5.000 Euro auf künftig 400 bis 6.000 Euro steigen.
Anonymverfügungen gibt es auch bei Geschwindigkeitsübertretungen. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Freilandstraßen um bis zu zehn km/h überschreitet, zahlt künftig 50 Euro. Für mehr als zehn km/h bis 20 km/h sind 80 Euro, für mehr als 20 bis 25 km/h 95 Euro und für mehr als 25 bis 30 km/h 120 Euro. Wer die 50 km/h im Ortsgebiet um bis zu zehn km/h überschreitet, zahlt ab dem nächsten Jahr in ganz Österreich 60 Euro. Für mehr als zehn km/h bis 15 km/h sind 80 Euro, für mehr als 15 bis 20 km/h sind es ab 2027 einheitlich 105 Euro.
Als Begründung verweist die Regierung auf die gestiegenen Unfallzahlen im Jahr 2025. Nach Angaben der Statistik Austria war nicht angepasste Geschwindigkeit bei mehr als 16 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten die Ursache. Bei rund einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle sei überhöhte Geschwindigkeit ausschlaggebend gewesen.
"Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht", erklärte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung. Wer Verkehrsregeln missachte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Einheitliche und konsequente Regelungen könnten dazu beitragen, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen.
Für das laufende Jahr kalkuliert der Bund mit Einnahmen aus Verkehrsstrafen von insgesamt 249,1 Millionen Euro auf Bundesstraßen und Autobahnen. Davon entfallen laut Regierung rund 92,8 Millionen Euro auf das Verkehrsministerium, 56,3 Millionen Euro auf das Innenministerium und etwa 100 Millionen Euro auf die Asfinag. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen stammt aus Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie aus mittels Anonymverfügungen eingehobenen Strafbeträgen.
In den vergangenen fünf Jahren gab es laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) 449 tödliche Verkehrsunfälle. In der Erhöhung der Mindeststrafen sieht der Club einen richtigen Schritt, er fordert aber weitere Maßnahmen. Der VCÖ spricht sich bei schwerwiegenden Tempodelikten für die Aufnahme in das Vormerksystem aus sowie für einkommensabhängige Strafen. Zudem brauche es mehr Kontrollen, insbesondere auf den Freilandstraßen und in Wohngebieten, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.
"Die künftigen Mindeststrafen stehen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Vergehens. Wer statt 50 km/h im Ortsgebiet 90 km/h fährt oder statt 100 auf Freilandstraßen 150 km/h, ist eine Gefahr für das Leben anderer Menschen", betonte VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk. Der Vergleich des Anhaltewegs (Reaktionsweg plus Bremsweg) verdeutliche die Folgen, erläuterte sie. Ein Auto, das bei 50 km/h einen Anhalteweg von 23 Metern hat, steht bei 80 km/h erst nach 48 Metern und hat nach 23 Metern noch eine Geschwindigkeit von rund 70 km/h. Bei 90 km/h beträgt der Anhalteweg 59 Meter, das Tempo nach 23 Metern noch rund 80 km/h. "Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger mit diesen Geschwindigkeiten angefahren, sind die Folgen fatal. Schon eine Kollision mit 50 km/h entspricht einem Fall aus zehn Metern Höhe", sagte Schenk.






