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Die Schäden durch Spionage seien enorm. In Deutschland etwa entstünden durch Wirtschaftsspionage pro Jahr über 200 Milliarden Euro Schaden, zitierte Leichtfried eine entsprechende Studie des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz. In Österreich seien vor allem Russland, China und der Iran aktiv. Ein neues Spionage-Gesetz, das auch nachrichtendienstliche Tätigkeiten unter Strafe stellt, die sich nicht ausdrücklich gegen die Interessen der Republik Österreich richten, wird seit langem gefordert. "Je schneller das Spionagegesetz jetzt kommt, desto effizienter kann die DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Anm.) in verschiedenen Bereichen vorgehen und die Sicherheit in Österreich erhöhen", so Leichtfried.
Sowohl beim Islamismus als auch beim Rechtsextremismus gäbe es einerseits Kräfte, die langfristig versuchen, Behörden und Institutionen zu unterwandern. Zum anderen bestünde auch die Gefahr von akuten Anschlägen. "Zu bemerken ist, dass wir in Österreich immer jüngere Täter haben", betonte Leichtfried ein Mal mehr. Lag das Durchschnittsalter der sogenannten Hochrisikogefährder im Jahr 2020 noch bei 31 Jahren, sank dieses 2025 im Schnitt auf 23. Dagegenhalten will die Regierung u.a. mit einem Social Media-Verbot für unter 14-Jährige, der im Vorjahr beschlossenen Gefährder-Überwachung und Verschärfungen beim Waffenrecht. Auch beim Vereinsrecht sind solche laut Leichtfried geplant.
"Mehr oder weniger fertig" sei zudem das Sicherheitsdienstleistergesetz. Die darin enthaltenen Maßnahmen zur Regelung privater Sicherheitsunternehmen seien beim Song Contest im Frühling bereits getestet worden: "Das wird jetzt dann in Zukunft für alle Veranstaltungen dieser Art gelten."
Sowohl beim Rechtsterrorismus als auch beim Islamismus sieht DSN-Chefin Sylvia Mayer ein neues Phänomen. Sie spricht von einer "postideologischen Radikalisierung". Nach wie vor gebe es Personen, die sich aus rein religionsfanatischen oder rechtsextremen Gründen radikalisieren. Immer größer werde jedoch der Anteil jener, die sich auf Gaming-Plattformen oder in Online-Foren mit anderen zunächst über Gewaltfantasien und vorstellungen austauschen, die sich gegen Frauen, Moslems, Jüdinnen und Juden oder die LGBTIQ+-Community richten. Im Wunsch nach Gruppenzugehörigkeit oder aus "Abenteuerlust" und Unzufriedenheit radikalisieren sich diese meist sehr jungen, im Regelfall männlichen Personen. "Wir sehen auch Fälle, wo jemand in Gruppen islamistische Inhalte postet und auch rechtsextreme", so Mayer.
"Deshalb wird es immer wichtiger, in die Prävention zu gehen. Weil sich jeder online radikalisieren kann", betont die DSN-Leiterin. Außerdem gebe es eine "ganz starke Überschneidung von unterschiedlichen Gruppen, von der Incel-Bewegung (involuntary celibate, Anm.) über Rechtsterrorismus, Satanismus, Okkultismus hin zu Sextortion-Gruppen". In diesen Gruppen würden etwa Mädchen dazu gebracht, intime Fotos oder Videos zu teilen, um sie dann damit zu erpressen.
Deshalb sollte auch in der Extremismusprävention und Deradikalisierung nur in ausgewählten Fällen auf die konkrete Ideologie und mehr "bedürfnis- und bedarfsorientiert" vorgegangen werden. Gefragter denn je sind dabei aus Sicht Mayers psychologische und sozialarbeiterische Ansätze, während man bei jungen Radikalisierten mit Diskursen über Glaubensvorstellungen oft gar nicht mehr punktet bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt andockt.
Für Aufsehen sorgte Ende August der Fall um den Verein Derad, dem das Justizministerium die Zusammenarbeit aufkündigte. Mehrere Mitglieder des Vereins hielten einer Sicherheitsüberprüfung durch die DSN nicht stand, da sie Verbindungen zur Muslimbrüderschaft aufweisen sollen. "Die Unterwanderung von Behörden und Institutionen ist schrittweise. Ich würde deren bisherigen Erfolg bei staatlichen Institutionen als vorhanden, jedoch eingeschränkt sehen, das dahinterstehende Risiko für die Zukunft ist jedoch groß", betonte Mayer.
In der Diskussion um eine Fußfessel für extremistische Gefährder spricht sich Leichtfried dafür aus, diese erst als zusätzliche gerichtliche Maßnahme nach einer Haftentlassung einzusetzen. Der präventive Einsatz gegen Verdächtige, gegen die allenfalls ermittelt wird, gegen die aber noch keine Anklage bzw. kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sei derzeit nicht geplant. Den Sicherheitsbehörden anstatt einer kostspieligen und personalintensiven Observation zu ermöglichen, eine verdächtige Person im elektronisch überwachten Hausarrest festzusetzen, ist für Leichtfried "derzeit nicht vorstellbar".
Was er sich hingegen vorstellen kann ist ein Betätigungsverbot der Identitären nach deutschem Vorbild. Das würde diesen öffentliche Auftritte verbieten.
