von
Zu den Risiken von Spionage zählen Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals. Die drei genannten Ministerien verfügen über interne Kontrollsysteme mit Elementen zur Spionageprävention, um die Gefahren zu mindern. Prüfzeitraum des Rechnungshof (RH)-Berichts waren hauptsächlich die Jahre 2017 bis 2024.
Die Überwachung der präventiven Maßnahmen ist aus Sicht des RH eine wichtige Managementaufgabe. Nur im Rahmen regelmäßiger Kontrollen könne das erwartete Schutzniveau aufrechterhalten werden. Geopolitische Entwicklungen hätten sich auch auf die konkrete Bedrohungslage ausgewirkt. Deshalb sollten die personellen und finanziellen Ressourcen zur Abwehr von Spionage entsprechend bereitgestellt werden.
Personenbezogene Überprüfungen sind in allen drei Ministerien Voraussetzung für den Zugang zu Informationen. Verwaltungspersonal im Innenministerium wird hingegen nicht auf Vertrauenswürdigkeit getestet. Der Rechnungshof empfiehlt daher, eine gesetzliche Änderung anzustoßen. So könnten sensible Bereiche im Verfassungsschutz abgesichert werden.
Bei gewissen Vergaben können externe Dienstleister bisher nicht auf Basis nachrichtendienstlicher Informationen überprüft werden, kritisierte der RH. Wenn wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind, solle das künftig in einem frühen Stadium möglich sein. Die bereits 2021 bemängelten Unterschiede für die elektronische Verarbeitung klassifizierter Informationen bestünden weiterhin, hieß es. Eine Harmonisierung der Rechtsgrundlagen wäre demnach wünschenswert.





