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Postenschacher-Prozess: Wöginger und zwei Mitangeklagte schuldig

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August Wöginger

©Daniel Scharinger, IMAGO

ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Beamte sind jeweils zu sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen im fünfstelligen Bereich verurteilt worden.

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ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Beamte sind am Montag im „Postenschacher“-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs, die Beamten auch wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen worden. Sie wurden jeweils zu sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840, 22.680 bzw. – Wöginger – 43.200 Euro verurteilt. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Das Gericht sah kein „Bürgeranliegen“, wie Wöginger die Bitte des Bürgermeisters um „ein gutes Wort“ bezeichnet hatte. Das Beweisverfahren habe auch ganz klar ergeben, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.

Intervention bei Thomas Schmid

Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker „gepusht“ haben.

Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft hatte die WKStA einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe verlangt. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt worden war.

„Bürgeranliegen“ in Sprechstunde überreicht

Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das „Bürgeranliegen“, wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.

Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses – der Zweitangeklagte – im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage. Beim Hearing am 13. Februar 2017 setzte sich der Ortschef tatsächlich durch. Die Anklage stützt sich auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen. Schmid entging allerdings aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.

Keine Klärung zu Vorgängen in Freistadt

Im Zuge des Prozesses hatte sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau gerichtet. Dort hatte sich der Bürgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen.

Auffällig war, dass eine Beamtin (Zeugin G.), die sich dagegen ausgesprochen hatte, das Bürgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission für Braunau plötzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal. Das sei „auffällig“ gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Beweisverfahren habe ergeben, dass Zeugin G. zum Zeitpunkt dieser Umbestellung und des Hearings nicht – wie teils behauptet – auf Urlaub war. Wer die Änderung veranlasst hat, habe das Beweisverfahren aber nicht mehr klären können.

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