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Skepsis gegenüber dem Vorhaben hatte zuletzt die ÖVP gezeigt. Doch wird nicht unbedingt damit gerechnet, dass die Volkspartei die Maßnahme blockieren wird, hat doch Klubchef Ernst Gödl nur vor "Schnellschüssen" gewarnt und um eine Konkretisierung der Pläne ersucht.
Tatsächlich wird es ein Gesetz brauchen, um die Amnestierung, die als Einmalaktion angelegt ist, umzusetzen. Geht alles nach Plan, soll dieses im Herbst beschlossen werden - wie auch andere Maßnahmen zur Entlastung der Justizanstalten wie eine Ausweitung des Modells "Haft in der Heimat". Konkrete Pläne dazu sollen noch diese Woche den Ministerrat passieren.
Von der Amnestie ausgenommen sein sollen Personen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terrorismus und staatsfeindlicher Verbindungen sowie Delikten nach dem Verbotsgesetz verurteilt sind. Gleiches gilt für gefährliche Rückfalltäter.
Bei jenen, die vorzeitig entlassen werden könnten, unterscheidet man zwischen drei Gruppen. Zunächst geht es um Insassen, die zu einer unbedingten Haftstrafe von bis zu neun Monaten verurteilt wurden. "Bei Wohlverhalten" sollen sie schon nach drei Monaten entlassen werden können. Die zweite Gruppe sind Häftlinge mit bis zu 18 Monaten unbedingt. Diese können nach sechs Monaten entlassen werden, wenn sie sich "durch anstandslose Vollzugslockerungen wie Ausgänge bewährt haben".
Schließlich kommen noch Insassen mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren in Frage. Sie könnten nach der Halbzeit frei kommen. Der Insasse müsse sich bereits im "Entlassungsvollzug" befinden, zitiert der "Kurier" das Justizressort. Das ist ein Stadium, in dem Häftlinge die Justizanstalt verlassen dürfen, um sich für die Zeit nach der Haft eine Beschäftigung und eine Wohnung zu organisieren.






