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Neuerlich Kritik an PVA-Begutachtungspraxis

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Im Fokus: Begutachtungen bei der PVA
An der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherung (PVA) gibt es neuerlich Kritik. Laut einer Erhebung der Armutskonferenz gemeinsam mit den Vereinen "Chronisch Krank" und "Lichterkette" würden viele Betroffene die Verfahren zur Feststellung von Berufsunfähigkeit als "intransparent, belastend und nur schwer nachvollziehbar" empfinden. Das geht aus einer anonymen Befragung von mehr als 800 Mitgliedern der Vereine hervor, die der APA vorliegt.

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Insbesondere die medizinischen Begutachtungen würden häufig als nicht ausreichend erklärbar oder widersprüchlich wahrgenommen, heißt es in einem von den drei Organisationen verfassten Papier. Die Folge sei ein "erheblicher Vertrauensverlust in die Entscheidungsprozesse".

Nur 25,4 Prozent der Befragten gaben an, mit der Dauer bis zur Entscheidung eher oder voll zufrieden zu sein. 46,7 Prozent bewerteten dies als klar negativ.

Der Aussage "Ich habe das Gefühl, dass die Begutachtung frei von Vorurteilen war" stimmte der überwiegende Teil (64,2 Prozent) "überhaupt nicht" oder "eher nicht" zu, nur 12,1 Prozent waren hier zufrieden. Auf "deutliche Verbesserungspotenziale" würde die Umfrage auch in den Bereichen Aufklärung über Rechte, Einbindung von Vertrauenspersonen sowie Verständnis der individuellen Einschränkungen hinweisen, heißt es in dem Papier.

Ein wesentliches Defizit bestehe zudem in einer "unzureichenden Würdigung bereits vorliegender Befunde". Nur 12 Prozent der Befragten erklärten, dass deren medizinische Unterlagen vollständig berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus berichteten Betroffene wiederholt, dass sie im Begutachtungsprozess kaum Möglichkeiten hätten, ihre eigene Situation umfassend darzulegen. Nur 11,5 Prozent gaben an, sich während der Begutachtung "respektiert und ernst genommen" gefühlt zu haben.

Insgesamt nahmen 853 Personen an der Online-Befragung teil, es wurden gezielt Betroffene von chronischen Erkrankungen befragt, etwa Narkolepsie, Chorea Huntington, Mitglieder des Stoma-Verbandes, ME/CFS-Betroffene, Morbus Crohn-Betroffene und andere. Über den Verein Lichterkette wurden von psychischen Erkrankungen Betroffene zur Teilnahme eingeladen. Die Armutskonferenz richtete sich über deren Betroffenenplattform "SichtbarWerden" an Armutsbetroffene mit chronischen Krankheiten. Die große Stichprobe ist zwar nicht repräsentativ, ermögliche aber differenzierte Analysen und aussagekräftige Einblicke in die Lebenssituation der befragten Personen, hieß es seitens der Armutskonferenz.

In dem Papier der Vereine ist auch von "steigenden Ablehnungsquoten", "langjährigen und häufig wenig erfolgreichen Rehabilitationsmaßnahmen" sowie einer "systematischen Verlagerung der Betroffenen in andere soziale Sicherungssysteme wie das Arbeitsmarktservice oder die Sozialhilfe" die Rede.

Auch verweisen die Vereine auf eine "massive psychosoziale Belastung" durch die Verfahren. Betroffene würden von großer Angst um ihre wirtschaftliche Existenz berichten. Gleichzeitig komme es nicht selten zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, begleitet von einem "ausgeprägten Gefühl der Entwertung" und dem Kampf um die Anerkennung der eigenen Erkrankung. Gleichzeitig würden viele Betroffene durch Ablehnungen und verzögerte Verfahren in eine Armutsfalle geraten.

Im Papier wird die Notwendigkeit eines "ganzheitlichen Begutachtungsmodells" betont. Martin Schenk von der Armutskonferenz sagte zur APA, man müsse "weg vom eng medizinischen und defizitorientierten Blick hin zu der Frage, was Menschen können und benötigen". Die Begutachtung müsse "multiprofessionell sein und auch soziale, pflegerische und alltagspraktische Bedürfnisse berücksichtigen".

Als Vorbilder nannte er die Niederlande, Dänemark und Schweden, wo funktionelle Einschränkungen, soziale Faktoren und reale Arbeitsmarktbedingungen stärker in die Beurteilung einbezogen würden. Enge und überwiegend schematische Verfahren würden hingegen zu mangelnder Akzeptanz, hohen Beschwerdequoten und einer Zunahme gerichtlicher Verfahren führen.

Um all das umzusetzen, brauche es eine von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, so Schenk. "Wenn dieselbe Institution sowohl begutachtet als auch über Leistungen entscheidet, entsteht ein systemisches Problem von Interessen und Kontrolle."

Die Ergebnisse der Umfrage würden eine "massive Verunsicherung der Betroffenen" zeigen, sagte Maleen Goldschald, leitende Juristin und stellvertretende Obfrau des Vereins Chronisch Krank in einem Statement zur APA. Entscheidungen seien "oft nicht nachvollziehbar und führen zu erheblicher finanzieller sowie sozialer Unsicherheit".

Es brauche daher "dringend Verbesserungen bei der Begutachtungspraxis der PVA". "Unsere Vorschläge - insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Berufsschutzes (die Frage, ob und in welchem Ausmaß eine Verweisung auf andere Tätigkeiten zumutbar ist, Anm.) und die Einbeziehung prognostizierter Krankenstände - sind rasch umsetzbar und führen zu mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen."

Im Papier ist auch die Rede von einer "signifikant hohen Ablehnungsquote" bei Anträgen auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension: "Aktuell werden mehr als 70 Prozent der Anträge abgelehnt." Diese Entwicklung stehe im Widerspruch zu epidemiologischen Trends, die eine "Zunahme psychischer und chronischer Erkrankungen" belegen würden. Die Diskrepanz deute darauf hin, dass die Zugangskriterien restriktiver ausgelegt werden.

Parallel dazu sei eine "deutliche Ausweitung von Rehabilitationsmaßnahmen" festzustellen. Diese würden sich häufig über mehrere Jahre erstrecken, "ohne dass eine realistische Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgt". Dies werfe Fragen hinsichtlich der Zielgerichtetheit und Effizienz der Maßnahmen auf.

Die PVA steht wegen deren Begutachtungspraxis schon länger in Kritik. Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Für Aufsehen sorgten dann im Vorjahr auch kolportierte Aussagen von PVA-Chef Winfried Pinggera, der laut dem Gründer der We&Me-Stiftung, Gerhard Ströck, in Bezug auf ME/CFS-Patientinnen und Patienten und deren Ärzte von "Trittbrettfahrern" und "Scharlatanen" gesprochen haben soll. Der PVA-Chef ließ die Behauptungen damals zurückweisen; Ströck blieb auf Nachfrage dennoch bei seinen Aussagen.

Erneut für Kritik sorgte im heurigen März eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Berichte von als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Simulationsvorwürfen führten zu massiver öffentlicher Kritik. Schließlich wurde zwischen Sozialministerium und PVA ein "Maßnahmenpaket" erarbeitet mit u.a. einem "Verhaltenskodex" für Gutachterinnen und Gutachter. Darüber hinaus wurde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die ab September einen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen ermöglichen wird. Der Nationalratsbeschluss ist für kommende Woche anberaumt.

Ende April wurden dann interne Kursunterlagen des für die Gutachter-Schulungen zuständigen Vereins ÖBAK zu den Themen ME/CFS und Post Covid bekannt. Experten kritisierten die darin empfohlene Texte scharf: Diese seien dazu geeignet, Patienten zu delegitimieren und deren Sozialleistungsbezug zu blockieren, hieß es. Die Texte widersprachen auch den zuvor geäußerten Angaben von ÖBAK und PVA, wonach Gutachter nicht inhaltlich medizinisch gebrieft werden, sondern nur rechtlich.

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