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Eigentlich sollte die Richtlinie bis 7. Juni in den EU-Mitgliedsstaaten implementiert werden. Bisher gibt es hierzulande aber keine Einigung mit den Sozialpartnern. Die Wirtschaftskammer hatte - ebenso wie der ÖVP-Wirtschaftsbund - vor hohen Kosten und mehr Bürokratie gewarnt. Schumann hatte daraufhin angekündigt, selbst einen Entwurf in die Koordinierung zu schicken, wenn sich auch nächste Woche keine Einigung mit den Sozialpartnern ausgeht.
"Die Richtlinie jetzt Last-Minute im Schnellverfahren durchzupeitschen, wäre ein Pfusch mit Ansage", meinte nun NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Hofer. "Es würde das Risiko bergen, neue Bürokratie aufzubauen, die nach kurzer Zeit wieder repariert werden muss." Dass die Umsetzung auch in anderen Ländern stocke, sei ein "eindeutiges und klares Warnsignal", so Hofer. "Europa muss jetzt die Stopptaste drücken und aus einem gut gemeinten Vorhaben gemeinsam ein praxistaugliches Instrument machen."
Die NEOS drängen auf ein "Stop the Clock"-Verfahren der EU-Kommission, mit dem sie eine Fristverlängerung und eine Überarbeitung der Richtlinie erreichen wollen. Dabei wünschen sich die Pinken, dass der Fokus künftig vor allem auf einem individuellen Auskunftsrecht liegt. Beschäftigte sollen konkret nachvollziehen können, ob sie für gleiche oder gleichwertige Arbeit fair bezahlt werden. Pauschale Berichtspflichten würden hingegen "nur Zettelwirtschaft" produzieren, so Hofer.
"Das Ziel der Richtlinie ist richtig: Der Gender-Pay-Gap muss kleiner werden, und Beschäftigte brauchen ein stärkeres Recht auf Gehaltstransparenz", stellte NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter fest. Die Richtlinie schieße aber am Ziel vorbei. "Transparenz kann Ungleichbehandlung sichtbar machen. Sie ersetzt aber keine Kinderbetreuung, keine partnerschaftliche Aufteilung von Karenzzeiten und keine besseren Aufstiegschancen für Frauen." Es brauche sowohl sichtbare Gehaltsstrukturen als auch die Bekämpfung der Ursachen, "die Frauen im Erwerbsleben systematisch zurückwerfen."
Die Lohntransparenz-Richtlinie gibt u.a. vor, dass Betriebe ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen müssen. Wird ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.






