Acht zufällig ausgewählte Menschen entscheiden in Österreich bis heute in Schwurprozessen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Und das ausgerechnet bei besonders schweren Verbrechen wie Mord. Wie zeitgemäß ist das noch?
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Es war ein großer Erfolg. „Jetzt haben wir Pressefreiheit und die Garantie für dieselbe, das Geschworenengericht“, jubelt die Neue Freie Presse, eine Wiener Tageszeitung, im Jahr 1869. Denn vor rund 160 Jahren war das Schwurgericht eine demokratische Errungenschaft, die die politische Zensur der Presse juristisch eindämmen sollte.
Heute gilt ein Schuldspruch durch Laien, die ihre Wahrheitsfindung nicht begründen müssen, als rechtsstaatlich bedenklich. Eine Reform ist für viele längst überfällig.
Demokratisierte Justiz
Doch von vorne: Nach der gescheiterten Revolution von 1848 soll neben der Politik, die durch Parlamentswahlen demokratischere Züge annahm, auch die Justiz im Habsburgerreich demokratisiert werden. Denn Richter sind damals nicht unabhängig von den Herrschenden. Besonders die Pressefreiheit soll durch die Einbindung des Volkes geschützt werden. Ab 1873 kommen dann neben Pressedelikten auch politische und besonders schwere Verbrechen hinzu, so wie wir das heute noch kennen.
Schon damals sträubt sich die Justiz gegen die Bürger, die auf einmal mit hineinreden dürfen: „Juristen pflegen zu sagen, dass Geschworenengerichte nicht viel taugen“, kommentiert das konservative Vorarlberger Volksblatt im November 1871. Denn Geschworene seien zu sehr von ihrer eigenen Weltanschauung beeinflusst. „Alleine in diesem Punkte ist der studierte und gelernte Richter um kein Haar besser daran, wenn er es sich auch einbilden mag“, da seien die unabhängigen Laien immer noch vorzuziehen, schließen die Redakteure.
Unumstritten war die Geschworenengerichtsbarkeit aber nie
Indiz für Demokratie
Während das Erwachsen stabiler Demokratien mit einem unabhängigen Rechtsstaat in Kontinentaleuropa dazu führte, dass die Geschworenengerichte nach und nach durch große Schöffengerichte ersetzt wurden, hielt Österreich sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Republik daran fest. Nur noch Spanien und Belgien lassen, so wie Österreich, die Laien heute noch allein über die Schuld entscheiden. In Frankreich beraten die Berufsrichterinnen und -richter beispielsweise gemeinsam mit den Geschworenen über Schuld und Strafe.
„Unumstritten war die Geschworenengerichtsbarkeit aber nie“, sagt Rechtshistoriker Gerald Kohl von der Uni Wien. Grundsätzlich sei das starke Laienelement auch heute noch eine Art demokratischer Sicherung, fügt er hinzu. Zudem schaffe es Vertrauen in die Justiz, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Gerichtssaal nicht nur als Angeklagte, Opfer oder Zeugen betreten.
Die Geschworenen werden per Losverfahren aus dem Wählerregister ausgewählt, müssen zwischen 25 und 65 Jahre alt sowie österreichische Staatsbürger sein. Eine einfache Mehrheit von fünf Stimmen reicht für einen Schuld- oder Freispruch. Das Strafmaß wird im Falle einer Verurteilung gemeinsam mit drei Berufsrichterinnen und -richtern, die das Verfahren leiten, ausgelotet. Vor ihrer Beratung erhalten die Geschworenen eine Rechtsbelehrung durch die Richter.
Milde für Nazis
„Immer wenn die Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich abgeschafft wurde, ging das Hand in Hand mit der Ausschaltung des Parlaments“, erklärt Claudia Kuretsidis-Haider, Historikerin beim Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands. Das gilt sowohl für den Ersten Weltkrieg als auch den Austrofaschismus und Nationalsozialismus.
Im Täterland Österreich fassten die Geschworenen mutmaßliche Verbrecher des NS-Regimes dann allerdings auffallend häufig mit Samthandschuhen an. Die Bilanz: 18 Schuld- und 23 Freisprüche, trotz teilweise schwer belastenden Beweismaterials und Zeugenaussagen.
Kerkerhaft: Die Brüder Johann und Wilhelm Mauer waren an Massenerschießungen von Juden in der Ukraine beteiligt. 1966 wurden sie dennoch in Salzburg freigesprochen. Unter den Geschworenen befanden sich drei Alt-Nazis, wie sich später herausstellte. Der Wahrspruch wurde von den Berufsrichtern ausgesetzt. Hier zu sehen die Urteilsverkündung beim neu aufgerollten Prozess in Wien.
© APA-Images, Votava, brandstaetter imagesAb 1975 ließ man überhaupt von jeglichen Prozessen gegen mutmaßliche Nazi-Schergen ab. Eine Weisung des damaligen SPÖ-Justizministers Christian Broda an die Staatsanwaltschaften, von weiteren Anklagen abzusehen, ist durch Quellen nicht belegt. Doch sei – meint die Historikerin Kuretsidis-Haider – aus dem Umfeld des Ministers bekannt, dass weitere Skandalurteile vermieden werden sollten.
Außerdem war die Justiz selbst mit Alt-Nazis durchsetzt und bereits 20 Jahre nach Kriegsende waren Totschlagdelikte verjährt. Anders als in der DDR wurde in Westdeutschland und Österreich die Verjährung von NS-Verbrechen nicht grundsätzlich aufgehoben. Bis heute werden Verfahren um das NS-Verbotsgesetz von Geschworenen entschieden. Sie machen im Schnitt mit mehr als 60 Prozent sogar den Großteil aller Schwurprozesse aus.
„Rechtsstaatlich bedenklich“
So richtig Fahrt nahm die Debatte um eine Reform in der Zweiten Republik erst vor rund 15 Jahren auf. Zwischen 2009 und 2011 erarbeitete eine Kommission im Auftrag des damals von der ÖVP geführten Justizressorts mehrere Vorschläge. Der wesentlichste Punkt: Die drei Berufsrichter sollten nicht nur bei der Strafe mitentscheiden, sondern auch gemeinsam mit den Geschworenen über die Schuld beraten, so wie bei einem Schöffengericht. ÖVP und SPÖ konnten sich allerdings nicht einigen.
Dabei macht die Justiz selbst schon länger auf Missstände aufmerksam. Schon damals hielt etwa Friedrich Forsthuber eine Neuregelung für dringend nötig. Seit 2010 ist er Präsident des Wiener Straflandesgerichts, zudem sitzt er der Fachgruppe Strafrecht der Österreichischen Richtervereinigung vor.
Der größte Kritikpunkt ist und bleibt, dass die Geschworenen ihren Wahrspruch, also die Entscheidung über die Schuld, nicht begründen müssen. Damit sind mögliche Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Schwurprozesses eingeschränkt. Im Grunde können nur die Strafhöhe und formale Verfahrensfehler angekreidet werden, nicht aber der Schuldspruch an sich. „Das ist rechtsstaatlich höchst bedenklich“, sagt Forsthuber. Diese Auffassung sei Konsens unter Juristen. Zudem sei der einstige Grund für die Geschworenengerichtsbarkeit weggefallen, fügt er hinzu: Richterinnen und Richter sind heute unabhängig.
Protest: Im Oktober 1966 protestierten Studenten vor der Wiener Staatsoper gegen den Freispruch von Franz Novak, der angeklagt war, als Gehilfe Adolf Eichmanns an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein.
© APA-Images, ÖNB-Bildarchiv, VGADer Verfassungsgerichtshof hat 2017 jedenfalls festgestellt, dass der Status quo der Verfassung als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention zumindest nicht entgegensteht. Zudem haben die drei Berufsrichterinnen und -richter die Möglichkeit, den Wahrspruch der Geschworenen bei einem offensichtlichen Irrtum auszusetzen.
Das geschieht allerdings praktisch nie, wie Zahlen des Justizministeriums zeigen: Seit 2020 gab es bis Mitte September 2.566 Schwurprozesse in Österreich, 23-mal wurde ein Wahrspruch ausgesetzt. Der Anteil liegt also bei unter einem Prozent.
20 Jahre oder Freispruch?
Die Entscheidungen von Geschworenen sind in Einzelfällen dennoch streitbar. Im März erregte beispielsweise ein Verfahren republikweit Aufsehen, bei dem zwei Eltern vor Gericht standen, weil sie ihrem Baby ein sogenanntes Schütteltrauma zugefügt haben sollen.
Das Neugeborene konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden. Vater und Mutter stritten vor Gericht jede Verantwortung ab. Kennengelernt hatten sie sich, als der Mann in Haft saß. Er hatte mehrere Vorstrafen und war immer wieder mit Gewalt gegen seine Partnerinnen aufgefallen.
Das reichte sieben der acht Geschworenen als Indiz, um ihn als Haupttäter des versuchten Mordes schuldig zu sprechen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er 20 Jahre in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verbringen. Die Mutter fasste zehn Jahre Haft aus, weil sie ihr Kind nicht zu schützen vermocht haben soll.
Der Verteidiger des Vaters, Michael Dohr, hatte in aufgeknöpfter schwarzer Robe rund eine halbe Stunde auf die Geschworenen eingeredet, entlastende Chats zitiert und darauf hingewiesen, dass es keinen einzigen klaren Beweis für die Schuld des Vaters gebe. Er forderte einen Freispruch.
Dass so ein Verfahren auch ganz anders enden kann, zeigt ein ähnlicher Fall im September. Es ging wieder um Eltern, die ihrem Baby Gewalt angetan hatten. Wieder hatten sie sich kennengelernt, als der Vater in Haft saß und wieder hatte dieser mehrere Vorstrafen aufgrund von Gewaltdelikten.
„Einer von ihnen beiden war’s“, erklärte die Richterin am Ende der Verhandlung. Allerdings konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden wer. Die Eltern wurden freigesprochen. Der Unterschied: Nicht ein Mordversuch war angeklagt, sondern eine schwere Körperverletzung. Deswegen entschied eine Einzelrichterin und keine Laien.
Wie Geschworene ticken
Wenig überraschend ist Strafverteidiger Dohr kein Fan davon, das Schicksal seiner Mandanten in die Hände von Laien zu legen. Er spricht sich für eine komplette Abschaffung der Geschworenengerichtsbarkeit aus. Oder die Ausgelosten sollten zumindest fachkundig sein, fordert er. „Die Geschworenen kennen den Akt nicht, sie haben eigentlich nur ein Bild vom Angeklagten“, sagt er. Wenn der nicht sympathisch wirkt oder ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter ist, „hat er den Prozess schon mehr oder weniger verloren“.
Deswegen sei es für einen Verteidiger umso wichtiger, authentisch zu sein: „Du musst als Anwalt selbst überzeugt sein von dem, was du sagt. Schauspielern kannst du nicht, weil das die Geschworenen merken.“ Solange die SPÖ das Justizressort besetzt, werde sich aber nichts ändern, meint er.
Die SPÖ blockiert
Dabei ist Justizministerin Anna Sporrer seit einigen Monaten schon damit beschäftigt, Laiengerichtsbarkeit „neu zu denken“, wie sie sagt. Die eingeschränkten Berufungsmöglichkeiten nannte sie im Juli im Gespräch mit der APA zwar „sehr antiquiert“. Auf konkrete News-Anfrage ist aber nur davon die Rede, dass Laien künftig besser vorbereitet werden könnten und deren Zuständigkeitsbereich überprüft werden soll, insbesondere sind wohl Wiederbetätigungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz gemeint.
Abschließend beurteilt seien diese Ansätze aber noch nicht. Die Ideen finden auch Anklang im SPÖ-Klub. Das Hauptproblem und die Frage nach dessen Lösung werden in den Antwortmails des Justizministeriums als auch der roten Justizsprecherin Selma Yildirim aber völlig ignoriert.

Steckbrief
Anna Sporrer
Von 2014 bis 2025 war die Sozialdemokratin Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs, bevor sie Justizministerin wurde
Klappert man die Justizsprecherinnen und -sprecher der anderen vier Parteien ab, heißt es unisono: Die Einbindung von Laien ins Rechtssystem soll als wichtiger demokratischer Pfeiler beibehalten werden. Aber für eine Reform, die etwa eine Begründung der Wahrsprüche verlangt und eine volle Berufung ermöglicht, sind alle Parteien offen. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger sieht sogar „akuten“ Handlungsbedarf, der aktuelle Zustand sei in einem modernen Rechtsstaat „nicht mehr denkbar“.
Damit bildet sich eine bemerkenswerte Allianz aus breiten Teilen der Justiz, der ÖVP, den NEOS mitsamt der FPÖ und den Grünen, die die rechtsstaatlichen Bedenken ausräumen will. Nur die SPÖ und ihre zuständige Justizministerin sehen das offenbar anders.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 44/2026 erschienen.
