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Die beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtete Generalprokuratur ist die derzeit höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Allerdings ermittelt sie nicht und tritt auch nicht als Anklägerin auf, sondern fungiert als eine Art Rechtswahrerin. Sie erstattet etwa Stellungnahmen zu bestimmten Nichtigkeitsbeschwerden und kann - selbst gegen rechtskräftige Urteile - auch selbst sogenannte Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes einbringen. Durch die Schaffung der Bundesstaatsanwaltschaft soll die Generalprokuratur in dieser aufgehen.
Gleich mehrfach werden in der Begutachtungsstellungnahme zum Gesetzesentwurf Systemwidrigkeiten geortet - angefangen von der Besetzung der Auswahlkommission über die verhältnismäßig kurze Befristung der Amtsdauer auf sechs Jahre bis zur doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Obersten Gerichtshof. Auch europarechtlich würden Vorgaben verfehlt, da "gerade die in Aussicht genommene, auf Einzelstrafsachen bezogene und besonders weit gehende Berichts- und Auskunftspflicht der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung unvereinbar ist".
Ganz generell hinterfragt die Generalprokuratur das weitgehende Interpellationsrecht der Parlamentarier. Diese können auch über laufende Verfahren Auskunft verlangen, dieses Recht bezieht sich auch nicht nur auf die Bundesstaatsanwaltschaft selbst. Vielmehr soll "auch die Tätigkeit aller nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden umfasst und daher auch Auskünfte über die Tätigkeit der nachgeordneten staatsanwaltlichen Behörden verlangt werden können und beantwortet werden müssen". Verweigert werden darf die Auskunft nur bei bestimmten Geheimhaltungserfordernissen - die nach Ansicht der Generalprokuratur teils unschlüssig formuliert sind.
Außerdem fürchtet die Behörde eine Überlastung: Bisher habe die Kontrolle nur die Fachaufsicht im Justizministerium ausgeübt. Künftig würden wohl alle im Parlament vertretenen Parteien Auskunft verlangen, "sodass mit einem erheblichen personellen Aufwand nur für die Erfüllung der diversen Berichts- und Auskunftspflichten zu rechnen ist...."
Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs läuft bis Ende August.
