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Für Versicherte/Familien mit geringem Einkommen gibt es nach wie vor die Möglichkeit zur Befreiung bzw. Nachsicht vom Behandlungsbeitrag, so die Mitteilung. Auf APA-Anfrage war am Samstag seitens der BVAEB vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
Der Selbstbehalt beim Arztbesuch war mit 1. April 2016 - damals noch als Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) - von zuvor 20 auf zehn Prozent halbiert worden. BVA-Generaldirektor Gerhard Vogel betonte damals, mit dieser Maßnahme "einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten" zu setzen. Mit 1. Jänner 2020 - nach der Fusionierung der BVA mit den Eisenbahnern und Bergbauern hin zur BVAEB - gab es eine Leistungs- und Beitragsharmonisierung. Seitdem zahlten auch Eisenbahner und Bergbauern ebenso wie die Beamten einen Behandlungsbeitrag von zehn Prozent beim Arztbesuch.





