von
Nachdem die letzte legistische Überprüfung nun erledigt ist, muss der Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und auf der Parlamentshomepage veröffentlicht werden. Nach leichten Schwierigkeiten, gegenüber der APA hieß es, der Entwurf durchlief noch mehrere "redaktionelle Schleifen", können Stakeholder, Experten und Expertinnen, aber auch Privatpersonen nun bis Ende der Begutachtungsfrist am 31. August ihre Stellungnahme abgeben. Noch nicht online sind hingegen die Änderungen verfassungsrechtlicher Grundlagen, die etwa regeln, welche Einflussmöglichkeiten das Parlament haben soll.
Die Grundzüge wurden am Montag verkündet. Die für sechs Jahre bestellte Dreierspitze, deren Vorsitz alle zwei Jahre wechseln soll, wird von einer zehnköpfigen Auswahlkommission dem Nationalrat vorgeschlagen, der zustimmen muss. Eine Wiederwahl soll nicht möglich sein. "Endet der Zeitraum der befristeten Ernennung und verbleibt das Mitglied der Bundesstaatsanwaltschaft im Dienststand, so ist es kraft Gesetzes auf eine Planstelle einer Generalanwältin oder eines Generalanwalts übergeleitet", heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Für die Dauer von sieben Jahren vom Bundespräsidenten bestellt wird ein Rechtsschutzbeauftragter auf Vorschlag der Bundesministerin für Justiz nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlags des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Der Vorschlag hat zumindest doppelt so viele Namen zu enthalten wie Personen zu bestellen sind. Wiederbestellungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Lob für das Regierungsvorhaben kam am Dienstag von Transparency International. Die geplante Reform markiere einen "historischen Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat". Ansonsten fielen die Reaktionen am Montag und Dienstag aber eher verhalten aus. Mit der Vizepräsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Anna-Maria Wukovits, OGH-Präsident Georg Kodek und der Generalprokuratur hatten hochrangige Vertreter der Justiz ernste Bedenken zum Entwurf.
Besonders scharf äußerte sich am Dienstag der Korruptionsexperte Martin Kreutner gegenüber Ö1. Es sei zwar gut, "dass sich was tut", man müsse aber aufpassen, nicht "einen Schritt nach vorne und drei zurück" zu machen. Nach der Präsentation seien weiterhin viele Fragen offen, etwa, was passiere, wenn das Parlament bei einzelnen Personen von dem ihm eingeräumten Vetorecht Gebrauch mache. "Wie lang kann sich dieses Karussell drehen?", meinte Kreutner. Dorn im Auge ist ihm auch die zehnköpfige Auswahlkommission, in der unter anderem Vertreter des Rechtsanwaltskammertages und der Notariatskammer sitzen werden. Ihm zufolge würde eine Person mit sieben Personen auskommen, das sollte aber nur justizielles Fachpersonal, also Richter oder Staatsanwälte, sein. "Sie lassen ja auch nicht einen Zahnarzt eine Herzoperation durchführen", monierte Kreutner.
Dieser Darstellung verwehrte sich Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. "Die Auswahlkommission operiert ja nicht selber, sondern sucht aus", meinte er im Gespräch mit der APA. Er wäre sogar noch für eine Ausweitung der Auswahlkommission. Auch bei den Bundesstaatsanwälten und -anwältinnen selber, wäre er für eine weitere Öffnung. Derzeit sieht der Entwurf vor, dass zumindest zehn Jahre Berufserfahrung als Staatsanwalt oder Richter nötig sind, diese könnte man nach unten korrigieren. Auch Personen ganz ohne dieser Erfahrung kommen für ihn in Frage, könnten etwa Universitätsprofessoren ebenso beurteilen, ob ein Strafbestand möglicherweise erfüllt sei. Kosten soll die Bundesstaatsanwaltschaft etwa neun Millionen Euro, auch das sieht Utudjian kritisch: "Wichtiger als Mittel für eine neue Behörde wäre es, Mittel dafür zu schaffen, den Justizbetrieb aufrecht zu erhalten", sagte er, in Anspielung an das nicht erhöhte Justizbudget und Probleme wie stark überlastete Justizanstalten.
Grundsätzlich sei die Bundesstaatsanwaltschaft aber ein "Schritt in die richtige Richtung". Strenger wäre Utudjian noch bei der Einbindung des Parlaments. Gehe es nach ihm, solle der Nationalrat erst mit Zweidrittelmehrheit und nicht mit einfacher Mehrheit Vorschläge der Auswahlkommission ablehnen können. Somit würde man nicht "der Regierung überlassen" wer Bundesstaatsanwalt wird. Er vermisst in dem Entwurf auch eine "Effizienzsteigerung" der Justiz. Die Effizienz behindern würde hingegen die Dreierspitze, weshalb er für eine Einzelspitze sei.
Damit die Pläne der Bundesregierung Realität werden, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Auf die Stimmen der FPÖ darf man wohl nicht hoffen, zeigten sich die Freiheitlichen doch recht ablehnend. Auch die grüne Justizsprecherin Alma Zadić sah im Ö1-"Mittagsjournal" die Auswahlkommission und das Bestellprozedere als "Knackpunkte". Alles, was sie gelesen habe, klinge "sehr kritisch", meinte die ehemalige Justizministerin, ohne den finalen Entwurf schon gesehen zu haben. Ob es grüne Zustimmung geben werde, hänge von den Details ab.






