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Für den Bericht ("Vom Zustand der Sozialhilfe in Österreich") wurden durch die Armutskonferenz 700 Expertinnen und Experten aus der sozialen Praxis nach deren Erfahrung befragt, darunter Fachleute im sozialen Bereich, Sozialberatungsstellen und bei sozialen Trägern in allen Bundesländern. Probleme bestehen demnach auch bei der Soforthilfe, bei fehlenden Härtefallregeln. Menschen mit Behinderungen werde ein selbstbestimmtes Leben verweigert, Entscheidungsfristen am Amt seien zu lange und es würden "große Mängel" im behördlichen Vollzug auftreten.
Ein "großer Brocken" sei der Vollzug durch die Sachbearbeiter in den jeweiligen Sozialhilfe-Stellen, erklärten Studienautor Kristofer Lengert und Martin Schenk von der Armutskonferenz bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten. Hier bestehe ein sehr großer Ermessensspielraum, der oft nachteilig für die Betroffenen ausgelegt werde. Unterschiede gäbe es dabei nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch zwischen den Bezirken, was auf den Mangel an klaren Regelungen zurückzuführen sei.
"Unser Wunsch war es, den Blick dorthin zu richten, wo man nicht hinschaut, wo die Debatte in den letzten zwei Jahren nicht war, wo es vergessene Probleme gibt, vielleicht verschwiegene", sagte Schenk. Diese Probleme seien aber "zentral" im Alltag und der Praxis der Betroffenen.
Der Fokus der letzten Jahre - Stichwort Zugangsverschärfungen - habe viel "mit dem Schweigen über die Probleme" zu tun, die in dem Bericht benannt werden, sagte Schenk.
Zu den Antragsverfahren erklärten 66 Prozent der Befragten, diese seien zu kompliziert und zu wenig bürgerfreundlich. Die Beantragung selbst werde oft als große Hürde angesehen, da der Antrag extrem lang und unübersichtlich sei, was oftmals zu Überforderungen führe. Auch Stigmatisierung wird als Hemmnis genannt. Schwierigkeiten gäbe es auch bei Verlängerungsanträgen, und dem daraus folgenden Verlust der finanziellen Zuwendung.
Die Soforthilfe, die eigentlich für rasche Hilfe im Krisenfall sorgen soll, funktioniert laut 60 Prozent der Befragten nicht. Manche Betroffene müssten monatelang auf notwendige Hilfe warten. Grund dafür sei etwa der hochschwellige Zugang zum System und auch schambehaftete Zurückhaltung und daraus resultierende zu späte Antragstellung.
Für 44 Prozent der Befragten funktioniert die Sozialhilfe nicht nach einheitlichen Standards. Nur 28 Prozent sehen das durchaus erfüllt. Die Verfahren würden je nach Sachbearbeiterin bzw. -bearbeiter unterschiedlich gehandhabt. Das System sei "absolut nicht transparent" und willkürlich.
40 Prozent sehen die Sozialhilfe bei der Befriedigung des Wohnbedarfs schlecht aufgestellt. Schenk betonte, dies sei vor allem in den westlichen Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg ein Problem - diese würden auch selbst darauf hinweisen. Auch hier greife die generelle Höchstgrenzen in der Sozialhilfe, die Länder haben keinen Spielraum.
Schwierig sind auch beim Wohn-Thema oft lange Verfahrensdauern, etwa bezüglich Hilfen zur Stellung einer Kaution für Mietwohnungen. Während es bis zur Leistungsauszahlung sehr lange dauere, seien günstige Wohnungen jedoch sehr schnell vergriffen, heißt es in dem Bericht. Die Verfahrensdauern werden von 50 Prozent der Befragten als schlecht betrachtet. Nur 21 Prozent sehen hier gute Regelungen.
Hilfestellungen durch die Behörden sehen nur 21 Prozent als gut geregelt, 52 Prozent beurteilen diese als schlecht oder sehr schlecht. Man erlebe es immer wieder, "dass Menschen auf Sozialhilfe verzichten, obwohl sie Anspruch hätten, da sie den Aufwand der Antragstellung und das Unverständnis bzw. die Diskriminierung durch Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter nicht mehr ertragen", so eine Rückmeldung in dem Bericht.
Ein Problem stellen auch die Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber deren erwachsenen, nicht erwerbsfähigen Kindern dar. Im Prinzip besteht in Österreich für nicht erwerbsfähige Personen eine lebenslange Unterhaltspflicht der Eltern. Sozialhilfe wird den Betroffenen nur dann gewährt, wenn vor Gericht nachgewiesen wird, dass die Eltern zu keinem Unterhalt in der Lage sind - ein Umstand, der von der Armutskonferenz scharf kritisiert wird.
Denn die nötigen Unterhaltsklagen von Kindern gegenüber deren Eltern würden sich mehrheitlich als aussichtslos herausstellen, den Betroffenen aber viel Kraft kosten und würden diese psychisch belasten, heißt es im Bericht. Ein Verzicht auf diese Klagsnotwendigkeiten wäre "im Interesse aller Beteiligten".
Insbesondere auch für Menschen mit psychischen Krankheiten oder chronischen Erkrankungen erfüllt die Sozialhilfe laut der Erfahrung der Befragten ihre Aufgabe nur teilweise: Nur 21 Prozent sehen diese als gut erfüllt, für 51 Prozent funktioniert die Sozialhilfe für diese Betroffenen schlecht.
Auf die hohe Bedeutung der Sozialhilfe zur Absicherung von Alleinerziehenden in schwierigen Lagen verwies Doris Pettighofer von der Plattform für Alleinerziehende. Insbesondere bei Trennungen und bei Gewalt, aber auch oft bei Lebensveränderungen - etwa bei neuen Kindern - fungiere die Sozialhilfe als "ganz wichtiges Instrument".
Ein Problem stelle auch die Definition von Alleinerziehenden dar. Sobald eines der Kinder volljährig wird, aber weiterhin im Haushalt verbleibt, gilt das Elternteil nicht mehr als alleinerziehend und verliert alle diesbezüglichen Ansprüche. In Summe bleibe den Familien im Haushaltsverbund dann weniger übrig, so Pettighofer. Auch hier bestehe in der Handhabung viel Willkür und kein einheitliches Vorgehen.
Gefordert wird von der Armutskonferenz eine Umkehr der derzeitigen Sozialhilfelogik: Anstelle von Mindeststandards sieht das Grundsatzgesetz derzeit nämlich Höchstsätze (Maximalbeträge) vor. Es brauche aber vielmehr Untergrenzen, so Schenk. Auch in der Befragung erklärten 89 Prozent, dass dies wichtig oder sehr wichtig wäre.
Verbesserungen bei der Soforthilfe wollen 95 Prozent, kürzere Entscheidungsfristen von etwa einem Monat wären für 94 Prozent geboten. Ebenso auf der Wunschliste der Befragten steht u.a. eine "Kindergrundsicherung mit Geld- und Sachleistungen",die Übernahme von regionalen Wohnkosten sowie eine Begrenzung der Unterhaltsanrechnung bei Menschen mit Behinderungen auf die Sozialhilfe.






