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Abgaben für ältere und geringfügige Beschäftigte steigen

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Auch ältere Arbeitehmer müssen Arbeitslosenbeiträge zahlen
©APA/APA/dpa/Fernando Gutierrez-Juarez
Die Abgaben für ältere Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte steigen. Auch Arbeitnehmer über 63 Jahren müssen ab 2027 Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird von 19,4 auf 23 Prozent angehoben. Bis Ende 2027 bleibt außerdem die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro eingefroren. Der Budgetausschuss hat am Freitag das Budgetbegleitgesetz und per Abänderungsantrag gleichzeitig die Maßnahmen beschlossen.

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Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte soll für 2027, 2028 und 2029 auf 23 Prozent erhöht werden, danach wieder auf 21 Prozent absinken. Die Maßnahmen sind Teil eines Pakets von zusätzlichen Einsparungen am Arbeitsmarkt, die bis zuletzt als Ersatz für ursprünglich geplante Einsparungen beim sogenannten "Zwischenparken" von Arbeitskräften beim AMS verhandelt wurden.

Wie bereits medial kolportiert einigte sich die Regierungskoalition zudem auf die Streichung von Gutschriften für Selbstständige im Bereich der Krankenversicherung. 2027 sollen die Gutschriften halbiert, ab 2028 gänzlich gestrichen werden. Gekürzt werden soll außerdem bei den Unternehmensförderungen des AMS im Ausmaß von 10 Mio. Euro 2027. Gestrichen wird die bisherige Regelung, wonach Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension unter bestimmten Bedingungen noch ein Jahr Arbeitslosengeld beziehen können.

Bereits offiziell bekannt war, dass die Altersteilzeit für Besserverdienende stark eingeschränkt wird. Zur Berechnung des Altersteilzeitgeldes wird für Neueintritte in die Altersteilzeit ein Deckel eingeführt bei 75 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage.

Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden nun auch für neue Beschäftigungsverhältnisse in Stufen an die volle Höhe angepasst. Bei neuen steigen diese allerdings schneller als bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen.

Dem Budgetbegleitgesetz, das fast 70 Gesetzesnovellen beinhaltet, haben laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss nur die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS zugestimmt. Darin enthalten sind unter anderem die knapp unter der Inflation liegende Pensionsanpassung für 2027, eine Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten, das Einfrieren verschiedener Sozial- und Familienleistungen sowie die Verlängerung der Bankenabgabe. Auf dem Weg ins Plenum sind außerdem Anträge, neben der Parteienförderung auch die Klubförderung einzufrieren und die Politikergehälter auf Bundesebene kommendes Jahr um ein Prozent zu erhöhen.

Abgebildet im Abänderungsantrag ist außerdem die Vereinbarung, dass die Länder ein Drittel der entstehenden Lücke durch die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds übernehmen. Sollten Länder und Gemeinden weniger stark von zusätzlichen Steuereinnahmen aus der Budgetkonsolidierung profitieren als erwartet, sind weitere Gespräche geplant. Außerdem erhalten die Länder einen Investitionszuschuss in der Höhe von 167 Mio. Euro aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der EU. 50 Mio. Euro sollen 2026 ausgezahlt werden, der Rest in drei Tranchen von 2029 bis 2031.

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