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Social-Media-Verbot unter 14: Warum Österreich jetzt auf Brüssel warten muss

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Junge Person schaut auf ein Smartphone
Foto:©Unsplash/Richard Williams

Österreichs Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 sollte mit Jahresbeginn starten. Nun liegt es vorerst auf Eis, und die Regierung macht in einem Brief an die EU-Kommission Druck. Was hinter dem Aufschub steckt und wie es weitergeht.

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Zwölf Monate Stillhaltefrist

Der Grund für die Verzögerung ist ein EU-Verfahren, das jedes Land durchlaufen muss, bevor es technische Vorschriften für digitale Dienste erlässt. Österreich hat seinen Gesetzesentwurf Ende Juli über das EU-Notifizierungssystem TRIS in Brüssel gemeldet. Am Donnerstag hat die EU-Kommission die Stillhaltefrist für den Entwurf um zwölf Monate verlängert. Das ist möglich, wenn die Kommission selbst eine Regelung zum selben Thema vorgeschlagen hat. Diesen Vorschlag gibt es mit dem geplanten EU KIDS Act.

Damit kann das österreichische Gesetz nach Angaben der APA frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten, ohne ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Geplant war der 1. Jänner 2027. Einigen sich die EU-Staaten im Rat auf eine gemeinsame Position, kann sich die Frist um weitere sechs Monate verlängern. Ein Sprecher der Kommission begründete den Schritt mit dem Binnenmarkt: „Wir können uns keine Zersplitterung unseres Marktes leisten.“

Was die Regierung von Brüssel fordert

Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) haben am Freitag einen Brief an die zuständige EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen geschickt. Darin fordern sie laut APA, dass der Rat seine Arbeiten am KIDS Act bis Ende Jänner 2027 abschließt und bis März 2027 eine politische Einigung steht. „Brüssel muss liefern, und zwar jetzt“, heißt es in dem Schreiben. Bis dahin verlangen die beiden eine strikte Durchsetzung des Digital Services Act und eine EU-weite App zur Altersverifikation.

Die Kommission sprach in einer ersten Reaktion von einem sehr ehrgeizigen Plan. Die Entscheidung richte sich nicht gegen Österreich. Babler kündigte an, das nationale Verfahren trotzdem voranzutreiben, damit das Verbot direkt nach Ablauf der EU-Fristen starten kann. Pröll nannte es „nicht akzeptabel, dass Brüssel die Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung blockiert“.

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Junge Person schaut auf ein Smartphone
 © Unsplash/Richard Williams

Was Österreichs Entwurf vorsieht

Der Entwurf ging am 27. Juli in Begutachtung, wie das Bundeskanzleramt mitteilte. Kinder unter 14 Jahren sollen laut dem Medienministerium keinen Zugang mehr zu Plattformen mit Funktionen haben, die als suchtfördernd gelten, etwa Empfehlungsalgorithmen, endloses Scrollen, automatisch startende Videos oder Kontaktanfragen von Fremden. Genannt werden TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht erfasst.

Das Alter soll über ein Verfahren geprüft werden, bei dem die Plattform keine Identitätsdaten erhält. Die ID Austria ist eine mögliche, aber keine verpflichtende Variante. Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Laut Parlament endete die Begutachtungsfrist am 21. September, eine Regierungsvorlage für den Nationalrat gibt es noch nicht.

Was die EU mit dem KIDS Act plant

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für den KIDS Act am 17. September vorgestellt. Er unterscheidet sich vom österreichischen Modell: Kinder unter 13 Jahren sollen keine sozialen Medien nutzen. Zwischen 13 und 15 Jahren sind nur sogenannte Mini-Konten vorgesehen, die mit den Erziehungsberechtigten verknüpft sind, mit eingeschränkten Kontakten und einer Stunde Nutzung pro Tag. Ab 15 Jahren sind eigene Konten erlaubt. Plattformen sollen zudem selbst nachweisen müssen, dass ihre Angebote für Kinder sicher gestaltet sind.

Der Vorschlag liegt nun beim EU-Parlament und beim Rat. Ein Datum, ab dem die Regeln gelten sollen, nennt die Kommission nicht. In der Politik fallen die Reaktionen unterschiedlich aus: Holzegger von den NEOS sagte laut APA, statt nationaler Alleingänge müsse man die Zeit nutzen, um sich auf eine europäische Lösung vorzubereiten. Die Grünen sprachen vom Ende einer „Ankündigungsshow“ der Regierung.

Quellen

Bundeskanzleramt: Gesetzesentwurf für Social-Media-Verbot unter 14 geht mit dem heutigen Tag in Begutachtung (27. Juli 2026)

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: Social Media Verbot für Unter-14-Jährige (27. Juli 2026)

Parlament Österreich: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, KommAustria-Gesetz, Änderung (132/ME) (2026)

Europäische Kommission: EU KIDS Act to restrict social media platforms’ access to children in the EU (17. September 2026)

Europäische Kommission, TRIS: Notifizierung 2026/0405/AT (28. Juli 2026)

Quelle: APA

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