Am 13. November öffnet der Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz, mit ihm beginnt die Saison für heiße Getränke. Für Glühwein legt das EU-Recht genau fest, was drin sein muss. Warum das für Punsch nicht gilt.
Glühwein darf in der EU nur heißen, was bestimmte Vorgaben erfüllt. Die EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse schreibt vor, dass Glühwein ausschließlich aus Wein hergestellt wird. Gewürzt wird hauptsächlich mit Zimt und Gewürznelken, der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Volumprozent betragen. Wasser darf nicht zugesetzt werden, abgesehen von einer eng begrenzten Ausnahme in der Verordnung.
Für Punsch gibt es keine vergleichbare Vorgabe. Die Verordnung enthält für ihn keine eigene Begriffsbestimmung. Was am Stand als Punsch verkauft wird, kann deshalb auf Tee, Fruchtsaft, Wein oder Rum basieren, mit oder ohne Alkohol. Zucker ist übrigens auch beim Glühwein nicht geregelt, die Definition enthält dazu keine Vorgabe.
Weißer Glühwein, Fruchtglühwein und Glögg
Wird Glühwein nur aus Weißwein hergestellt, muss das laut Verordnung in der Bezeichnung stehen, etwa als weißer Glühwein. Getränke aus Fruchtwein, etwa aus Heidelbeeren oder Äpfeln, dürfen nur dann Glühwein heißen, wenn das Wort Frucht oder die verwendete Frucht im Namen genannt wird.
Neben Glühwein definiert die Verordnung weitere Getränke dieser Art. Für den skandinavischen Glögg gelten ebenfalls mindestens 7 Volumprozent. Sangría darf nur so heißen, wenn sie in Spanien oder Portugal hergestellt wurde. Die EU-Kommission fasst Glühwein und Sangría unter dem Begriff aromatisierte weinhaltige Getränke zusammen. Einige Glühweine sind zusätzlich als geografische Angaben geschützt, etwa der Nürnberger und der Thüringer Glühwein.
Warum Punsch so unterschiedlich schmeckt
Weil eine eigene rechtliche Definition fehlt, ist Punsch am Christkindlmarkt ein Sammelbegriff. Die Bandbreite reicht vom alkoholfreien Kinderpunsch bis zu Mischungen mit Rum oder anderen Spirituosen, die je nach Rezept mehr Alkohol enthalten können als Glühwein. Für Konsumentinnen und Konsumenten heißt das: Beim Glühwein ist die Grundzusammensetzung klar geregelt, beim Punsch lohnt die Nachfrage am Stand, was im Becher ist.
Gelegenheit zum Vergleich gibt es bald reichlich. Der Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz hat von 13. November bis 26. Dezember täglich von 10 bis 22 Uhr geöffnet.
Quellen
EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen (2014)
Europäische Kommission: Aromatisierter Wein
Wiener Christkindlmarkt: Your Visit (2026)
