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Russische Spuren im Linzer Stahlgeschäft

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Ein Linzer Stahlhändler erklärt seine Verbindungen nach Russland offiziell für gekappt. Doch eine niederländische Behörde veranlasst einen brisanten Sanktionsvermerk bei der Konzernmutter. Eine Spurensuche.

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75 Millionen Euro. So viel sollte der neue belgische Eigentümer für den Stahlkonzern eines russischen Oligarchen bezahlt haben. Als ein Zeuge vor dem Landesgericht Linz gefragt wird, bei welcher Bank der Kaufpreis hinterlegt worden sei, will er zunächst keine Auskunft geben. Dann verweist er zum angeblichen Geldfluss auf ein Anwaltstreuhandkonto.

Zwei Monate später wird der Käufer selbst vernommen. Dessen überraschende Darstellung: Die 75 Millionen Euro seien noch gar nicht bezahlt worden. Der russische Verkäufer habe ihm dafür zehn Jahre Zeit eingeräumt. Zinsfrei. Eine Transaktion mit Seltenheitswert und Widersprüchen.

Auslöser für die gerichtliche Durchleuchtung des Verkaufs des internationalen Stahlkonzerns war ein Gerichtsverfahren, das dessen österreichische Tochter angestrengt hatte: Geklagt hatte die European Staal Austria, kurz ESA, ein Stahlhändler mit Sitz in Linz. Drei ehemalige Manager hätten Kunden und Mitarbeiter gezielt abgeworben, lautete der Vorwurf.

Doch bald drehte sich der Prozess um eine andere Frage: Wie vollständig war die Trennung vom früheren russischen Eigentümer tatsächlich? Zeugen mussten Auskunft darüber geben, wie der Verkauf der niederländischen Konzernmutter durch den neuen Eigentümer finanziert worden war und wer hinter ihm stand.

Russische Eigentümer

Zwischen 2007 und 2009 verkaufte die voestalpine ihre Stahlhandelstochter schrittweise an eine polnische Unternehmensgruppe. Die gab das Unternehmen 2011 an den von einem russischen Oligarchen kontrollierten Stahlkonzern Mechel weiter. Aus der voestalpine Stahlhandel wurde die Mechel Service Stahlhandel Austria mit Hauptsitz in Linz.

Im Februar 2024, kurz nach dem Tod Alexej Nawalnys, verhängten die USA jedoch Sanktionen gegen den russischen Eigentümer der niederländischen Konzernmutter. Das US-Finanzministerium verwies dabei auf eine Konzerntochter, die Stahl für russische Ka52- Kampfhubschrauber geliefert haben soll. Washington begründete die Sanktionen mit der Tätigkeit des Stahllieferanten in einem Wirtschaftszweig, der die russische Rüstungsindustrie unterstützt.

Große Industriekunden zogen sich zurück, weil sie Risiken für ihre US-Exporte fürchteten. Der für Marktbeobachter überraschende Verkauf an einen in der Branche weitgehend unbekannten belgischen Unternehmer sollte den Konzern samt österreichischer Tochter von den Sanktionen lösen. Doch als internationale Kunden die Übernahme genauer prüften, kamen neue Zweifel auf – diesmal am Umgang des Konzerns mit den Sanktionen. Genau diese Zweifel wurden zum Gegenstand des österreichischen Gerichtsverfahrens, in dem die Gründe für den Rückzug der Kunden geprüft wurden.

Gekappte Leitungen

Vor dem Landesgericht Linz geben sich Zeugen die Klinke in die Hand. Geht es um die Frage, warum sich internationale Industriekunden zurückgezogen haben, ähneln sich die Antworten: Die US-Sanktionen und der Umgang des Stahlhändlers mit diesen. Widersprüche ergeben sich beim Verkauf des Konzerns – nicht nur bei der Bezahlung oder Nichtbezahlung des Kaufpreises. Am 5. November 2025 wurde ein Mann als Zeuge gehört, der die Trennung vom bisherigen Eigentümer begleiten sollte.

Er sollte als „Firewall-Keeper“ dafür sorgen, dass die Verbindungen zum bisherigen Eigentümer gekappt werden. Vor Gericht versicherte er: „Die European Staal Group hat keinerlei Verbindungen nach Russland.“

Als am 9. Jänner 2026 der neue Eigentümer befragt wird, weist auch er jede Verbindung zurück. Der belgische Unternehmer erklärt: „Ich bin der 100-prozentige Eigentümer der European Staal B.V. Es gibt überhaupt keinerlei Russlandverbindungen.“

Damit gibt sich der Anwalt eines beklagten Ex-Managers vor Gericht nicht zufrieden. Der Käufer, dem der russische Oligarch die 75 Millionen Kaufpreis gestundet habe, sei schon vor der Übernahme für den Mechel-Konzern tätig gewesen, hält er ihm entgegen. Eine behauptete Unabhängigkeit liege bereits deshalb nicht vor. Die Klägerseite widerspricht: Selbst eine frühere Tätigkeit für die europäische Mechel-Gruppe würde daran nichts ändern. Der Käufer sei belgischer Staatsbürger und habe keine Verbindungen nach Russland.

Dann wird dem Käufer eine interne Gesprächszusammenfassung des Geschäftsführers der deutschen Konzerntochter vorgehalten. Darin geht es um einen möglichen stillen Gesellschafter. „Es gibt keinen“, erklärt er. Die Zusammenfassung beruhe auf einer nicht korrekten Übersetzung. Über stille Gesellschafter sei bei der zwei- bis dreistündigen Besprechung nicht gesprochen worden.

Auch eine weitere Zeugin weist an diesem Tag den Verdacht einer vorgeschobenen Trennung zurück. Soweit sie wisse, sei der Käufer kein Strohmann der vormaligen russischen Eigentümer. „Auch von einem stillen Gesellschafter habe ich nie etwas gehört.“

Millionen gestundet

Wie war der Käufer zu seinem Angebot gekommen? Hat es eine genaue wirtschaftliche und rechtliche Prüfung des Konzerns vor dem Kauf gegeben? Der belgische Unternehmer habe die für das Verkaufsangebot vorbereiteten Akten durchgesehen und auf dieser Grundlage sein Angebot erstellt, erklärt er. Eine Analyse der Mechel-Gruppe beziehungsweise von Mechel Service habe ihm vorgelegen. Wer sie verfasst habe, könne er nicht sicher sagen: „Ich weiß nicht, wer das erstellt hat. Ich glaube eine luxemburgische Firma.“

Mit Sanktionen sei er bereits vertraut gewesen. „Ich kannte das Thema Sanktionen bereits, weil ich ein Spezialist im Zusammenhang mit der Geopolitik bin.“ Dann fügt er hinzu: „Ich bin belgischer Staatsbürger und musste mich daher auch nicht mit dem Sanktionsthema beschäftigen, weil ich EU-Bürger bin.“

Die Käufergesellschaft war laut den niederländischen Konzernabschlüssen mit 1.000 Euro Stammkapital gegründet worden. Nach Zeugenaussagen war nicht einmal dieser Betrag eingezahlt worden. Für die Übernahme zum Preis von 75 Millionen Euro habe er dennoch keine externe Finanzierung benötigt, erklärt der Käufer: „Wie gesagt, die EUR 75 Mio. wurden gestundet, also ein gestundeter Kaufpreis. Es hat daher kein Erfordernis einer externen Finanzierung gegeben.“

Zur Fälligkeit des Oligarchen-Kredits macht er unterschiedliche Angaben. Zunächst spricht er von Raten über zehn Jahre. Später erklärt er: „Es handelt sich um eine gestundete Zahlung. Vorher ist nichts zu bezahlen. Vor den zehn Jahren sind keine Rückzahlungen zu leisten.“

Den Verzicht auf Zinsen begründet er ebenfalls mit den Sanktionen: Sie erlaubten keine Zinszahlungen an sanktionierte Personen.

Ein Anwalt hält ihm eine Stelle im niederländischen Abschluss vor. Dort ist die jährliche Rückzahlung an die Verfügbarkeit von Dividenden geknüpft. Der Käufer antwortet: „Es ist so, wenn es keine Dividenden gibt, gibt es keine Ausschüttung. Ich sehe da auch keinen Widerspruch.“

Für die Bezahlung nach zehn Jahren hafte er überdies persönlich. Ob er über die nötigen finanziellen Mittel verfüge, falls das Geschäftsergebnis des Unternehmens nicht ausreiche? „Wenn man möchte, kann man immer eine Finanzierung für die Bezahlung finden.“

Gescheiterte Klage

Sieben Verhandlungstage, 36 Zeugen, mehrere tausend Seiten Unterlagen: Am Ende war die European Staal Austria mit ihrer Klage weitgehend gescheitert. Zwei der früheren Führungskräfte wurden vollständig entlastet, die Vorwürfe auf angeblich unlautere Kundenabwerbung werden auch gegen den dritten im Urteil verworfen. Rund 64.000 Euro an Prozesskosten muss das Unternehmen den drei Beklagten ersetzen. Die Klageabweisung ist rechtskräftig. Auch ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung war vom Oberlandesgericht Linz fast zur Gänze abgewiesen worden.

Als ausschlaggebend für die Abwanderung von Kunden und Mitarbeitern in den vergangenen zwei Jahren sah das Gericht die Situation nach den US-Sanktionen an. Auch der Geschäftsführer der ESA musste dies bei seiner Einvernahme zugestehen, nachdem seine eidesstattliche Erklärung zuvor noch anders gelautet hatte.

Brisante Ermittlungen

Ende Oktober 2026. In Den Haag hält der Herbst Einzug. Am Bezuidenhoutseweg umschließen vier Büroflügel aus Backstein drei Innenhöfe. Mosaike und Fresken schmücken den denkmalgeschützten Ministeriumskomplex aus den Fünfzigerjahren. Hier ist unter anderem das niederländische Wirtschaftsministerium untergebracht.

Zum Ministerium gehört das Bureau Toetsing Investeringen, kurz BTI. Die Behörde hat einen Eintrag im niederländischen Handelsregister veranlasst, der den im Linzer Prozess vom Linzer Stahlhändler ESA ausführlich vorgetragenen Versicherungen über die Trennung vom vorgeblich ehemaligen russischen Eigentümer entgegensteht.

News und Krone liegt der aktuelle Auszug zur holländischen Muttergesellschaft European Staal Holding B.V. vor. Der Vermerk hält fest: Die Gesellschaft gehöre Personen oder Organisationen, stehe in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle, die auf einer Sanktionsliste der EU geführt werden. Sie müsse daher eingefroren werden.

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Vermerk mit Folgen: Die niederländische Sanktionsbehörde hat ihre Feststellung im dortigen Handelsregister dokumentieren lassen.

Auf News-Anfrage führt die niederländische Sanktionsbehörde dazu aus: „Wir können bestätigen, dass dieses Unternehmen Gegenstand einer Untersuchung durch die niederländische Investitionsprüfungsbehörde war, die als zuständige staatliche Aufsichtsbehörde für die Umsetzung und Durchsetzung von Sanktionen verantwortlich ist. Wir können derzeit keine weiteren Angaben machen, da diese Untersuchung Teil eines laufenden Verfahrens ist.“

„Medienkampagne“

Der offizielle Eigentümer von European Staal hält den Eintrag für einen Fehler. Auf News-Anfrage erklärt er, man stehe in engem Kontakt mit den niederländischen Behörden, um ihn zeitnah korrigieren zu lassen. „Derzeit verdichten sich die Hinweise dahingehend, dass die holländischen Behörden hier alleine aufgrund der Berichterstattung in der Kronen Zeitung tätig geworden sind und vorsorglich ein Vermerk hinterlegt wurde, der schwerlich mit dem Begriff ‚Feststellung‘ in Einklang gebracht werden kann.“

Ob Artikel zugrunde gelegen seien, die sich nicht mit den Feststellungen des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens deckten, werde juristisch geprüft. Für die Korrektur nennt der Eigentümer einen Termin: „Wir gehen davon aus, dass der entsprechende Fehler bis zum 10. November beseitigt sein wird und regen ausdrücklich an, bis zum genannten Datum keinerlei weitere Schäden durch unbedachte Veröffentlichungen zu verursachen.“

In einem kürzlich veröffentlichten Lagebericht der European Staal Austria werden medial aufgegriffene Vorwürfe als „Schutzbehauptungen“ bezeichnet. Selbst von einer „Medienkampagne“ ist dort die Rede. Wie diese Darstellung mit der im niederländischen Registervermerk festgehaltenen behördlichen Feststellung vereinbar sei, wollte News vom Stahlhändler wissen. Eine Erklärung dafür gibt er nicht. Man lasse mögliche Schadenersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte prüfen und könne sich deshalb derzeit nicht zum selbst erhobenen Vorwurf einer Medienkampagne äußern.

Österreichische Behörden informiert

„Das Schreiben des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik als in den Niederlanden zuständige Behörde für die Umsetzung von restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union liegt dem BMF vor“, bestätigt das österreichische Finanzministerium auf News-Anfrage.

Medienberichte dürften nicht Grundlage des brisanten Vermerks und des Einfrierens der Anteile gewesen sein, vielmehr dürften durchaus umfangreiche Behördenermittlungen stattgefunden haben: „Die Registerbehörde hat bereits Anfang 2025 die Prüfung der Eigentümerstruktur der European Staal (vormals Mechel) in Zusammenarbeit mit anderen Behörden aufgenommen. Die Prüfung ist inzwischen abgeschlossen.“

Hat das Finanzministerium geprüft, ob auch die österreichischen Tochterfirmen sanktionierten Personen oder Organisationen gehören oder von ihnen kontrolliert werden? Auf diese Frage antwortet das Finanzressort: „Es wurde eine vollständige Prüfung in Zusammenarbeit mit anderen Behörden durchgeführt, die Ergebnisse können aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht geteilt werden.“ Welche Konsequenzen die Prüfung hatte, bleibt offen. Das Ministerium erklärt knapp: „Es wurden jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gesetzt.“

Innenministerium (BMI) und Finanzmarktaufsicht (FMA) wollen sich nicht zum konkreten Fall äußern. Die FMA erklärt lediglich, verfügbare Informationen auszuwerten und möglichen Anhaltspunkten mit ihren Aufsichtsmitteln nachzugehen. Allfällige Maßnahmen würden nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 45/2026 erschienen.

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