Johann Spittler
©IPON, IMAGOEr hat 700 Menschen auf ihrem Weg zum selbstbestimmten Tod begutachtet, viele bis zuletzt begleitet. Die Dokumentation „Grünes Licht“ erzählt davon. Nun ist Neuropsychiater Dr. Johann F. Spittler in Haft. Ein Gespräch mit dem 83-Jährigen führt mitten in eine der schärfsten ethischen Konfliktzonen unserer Zeit: Wer darf entscheiden, wann ein Leben nicht mehr erträglich ist?
Er agiert ruhig. Gewissenhaft, mit Bedachtsamkeit. Das beobachtet man bei Alltäglichem, wenn er seinen irischen Terrier Linus ins Auto hebt. Wenn er beim Cellospielen mit dem Bogen die nächste Note ansteuert. Unübersehbar wird es in der festen Klarheit, mit der er Patienten und Patientinnen Fragen stellt. Trotz professioneller Distanz hat er sich Zugewandtheit bewahrt. Sein Interesse wirkt aufrichtig, wenn er nach Krankheitsverläufen, Medikamenten, traumatischen Erlebnissen oder Therapien fragt. Sein Berufsleben als Arzt und Neuropsychiater, das im Jahr 1970 begann, hat ihn geprägt.
Im deutschen Sprachraum ist Dr. Johann F. Spittler einer der bekanntesten Gutachter für assistierten Suizid. Es liegt an ihm, Freiverantwortlichkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, innere Festigkeit und Mängelfreiheit festzustellen. Im Bereich der Sterbebegleitung arbeitet er seit dem Jahr 2000. Das Besondere an Spittlers Profil ist, dass er nicht nur als psychiatrischer Gutachter, sondern auch als Arzt agieren kann, um assistierte Suizidhilfe zu leisten. Er hat 700 Menschen zu ihrer Freiverantwortlichkeit nach Suizidhilfebitte untersucht, viele davon beim Sterben begleitet und 34 wissenschaftliche Arbeiten über die Befunde geschrieben – mit dem Fokus auf ethische und medizinrechtliche Aspekte.
Dokumentation intimer Gespräche
Manche Menschen, die sich an ihn wenden, erzählen, dass sie bereits Tabletten besorgt hatten oder andere Arten des Suizids erwägt hatten. Aus Angst, etwas falsch zu machen, seien sie davon abgekommen und bitten um professionelle Unterstützung. „Das ist doch keine Zukunft, das wird ja alles nur schlimmer. Dem will ich entgehen, dass ich im Pflegeheim lande“, erklärt eine Patientin. Es sind Gespräche von bewegender Ehrlichkeit und Intimität. Spittler hört von innerem Ringen. „Ich bin sehr katholisch. Aber ich denke: Gott, hast du denn kein Erbarmen? Dann werde ich auch manchmal sauer. Denn man darf das ja gar nicht machen. Meine Mutter wäre entsetzt“, sagt die Patientin.
Es sind Szenen aus der behutsamen Dokumentation „Grünes Licht“ von Pavel Cuzuioc, die frei von Voyeurismus Johann F. Spittlers Arbeit begleitet. Dem Thema des selbstbestimmten Lebensendes nähert sich Cuzuioc über einfühlsame Beobachtung und unkommentiert. „Ich bin eigentlich nicht fürs Sterben“, sagt Spittler an einer Stelle. „Ich bin überzeugt, dass unsere Ahnenreihe den Auftrag hat, leben zu sollen. Und diesen Auftrag finde ich richtig.“ Er ist überzeugt, dass „niemand ohne Grund auf mögliche Lebenszeit verzichtet“.
Der Film „Grünes Licht“
Was bedeutet es, „Grünes Licht“ für ein selbstbestimmtes Lebensende zu geben? Diese Frage erkundet Dokumentarfilmer Pavel Cuzuioc. Er folgt dem Neuropsychiater Dr. Johann Spittler, der an der Schnittstelle von Medizin, Recht und persönlicher Verantwortung Menschen begutachtet, die den Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende äußern.
Der Film verzichtet auf Kommentar und Zuspitzung, beobachtet stattdessen präzise, ohne voyeuristisch zu werden. So entsteht ein eindringliches Porträt eines Arztes, der zwischen professioneller Distanz und menschlicher Nähe balanciert. Dass Spittler in Haft ist, verleiht dem Film ungewollte Dringlichkeit. Ein stilles, kluges Zeitbild über Autonomie und die Frage, wie viel Entscheidung wir dem Einzelnen am Ende zugestehen.
Urteil über den Letzten Willen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2020, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. Damit ist assistierter Suizid in Deutschland straffrei, wenn die Entscheidung zur Selbsttötung frei und eigenverantwortlich getroffen wird. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
Konkrete gesetzliche Regelungen zur Absicherung von Patienten, Patientinnen und Ärzten und Ärztinnen gibt es nicht – anders als in Österreich, wo das Sterbeverfügungsgesetz von 2022 die Regeln vorschreibt (siehe Kasten). Aus der liberalen Regelung entsteht eine rechtliche Grauzone mit aktuell verheerenden Folgen. Sie betreffen hinsichtlich der Ermittlung der Freiverantwortlichkeit vor allem den Bereich psychischer Erkrankungen.


Johann F. Spittler
© Pavel CuzuiocZwei Ärzte wurden jüngst zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, nachdem sie psychisch Kranken zum Suizid verholfen haben. Das Gericht kam zum Urteil, dass die psychisch Erkrankten nicht zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung fähig waren.
Einer der betroffenen Ärzte ist Dr. Johann F. Spittler. Der 83-Jährige ist seit Juli 2025 in Haft. Das Landesgericht Essen verurteilte ihn wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eine Revision wurde abgewiesen. In einem Gerichtsverfahren zu einem weiteren Fall wird ein Urteil bald erwartet. Johann F. Spittler trifft sich mit News zum Zoom-Gespräch, hinter sich eine bunte Bücherwand. Sie zeugt von Zeiten, als sich das Leben des Neuropsychiaters um gewissenhafte Beurteilungen drehte statt um mögliche weitere Jahre in Haft.
Assistierter Suizid in Österreich
In Österreich ist Beihilfe zum Suizid seit 2022 nach dem „Sterbeverfügungsgesetz“ unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Betroffene, die sie in Anspruch nehmen wollen, müssen 18 Jahre alt sein, die Schwere ihrer Krankheit muss durch medizinische Diagnose belegt sein.
Beratungsgespräche mit zwei Ärzten, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss, sind Pflicht. Die Ärzte müssen feststellen, dass die Person in der Lage ist, die Entscheidung für den Suizid selbstständig und bewusst zu treffen. Zwölf Wochen Wartezeit sind einzuhalten, bei Menschen mit Krankheit im Endstadium zwei Wochen. Das todbringende Medikament muss selbstständig eingenommen werden.
Herr Dr. Spittler, was sagen die Gerichtsverfahren über die Grenzen medizinischer Gewissheit aus?
Sie zeigen vor allem, wie stark sich Bewertungen verschieben können. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 herrschte große Euphorie bei allen, die für den selbstbestimmten Suizid eingetreten sind: ein sorgfältig argumentiertes, ernsthaftes, liberales Urteil. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass das Pendel zurückschlägt, weg von Liberalität, hin zu einer restriktiveren Auslegung. Im Kern geht es um die Frage, wie medizinische und insbesondere forensisch-psychiatrische Einschätzungen gewichtet werden.
In meinem Fall folgt die Argumentation im aktuellen Prozess demselben Muster wie im ersten: Es wird eine zusätzliche Diagnose im Rahmen einer psychischen Störung neu gewichtet und interpretiert, um die Freiverantwortlichkeit infrage zu stellen. Bis heute bin ich überzeugt, dass mein Handeln in beiden Fällen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gedeckt war: Der Patient war klar, urteilsfähig und hat nachvollziehbar argumentiert. Die zusätzlich angeführten Diagnosen spielten laut meiner Bewertung keine entscheidende Rolle. Dass nun erneut die Einschätzung der forensischen Psychiatrie maßgeblich ist, während meine Bewertung und die des Patienten kaum Gewicht haben, lässt für mich nur einen Schluss zu: Es gibt ein Argumentationsmuster und dieses deutet auf einen klaren Willen zur Verurteilung hin.
Als Neuropsychiater mit jahrzehntelanger Erfahrung kennen Sie die Komplexität von Krankheitsbildern im psychischen Bereich. Dachten Sie an ein persönliches Risiko, wenn Sie psychisch Erkrankte im Sterbewunsch unterstützt haben?
Bei dem ersten Patienten stand eine schizophrene Psychose im Raum. Zugleich war der konkrete Befund für mich eindeutig: Nach meiner Untersuchung und der Begründung des Patienten war die Entscheidung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Ich habe tatsächlich kein Risiko für eine reale Gefahr gesehen. Dass es mich in dieser Form treffen würde, habe ich nicht erwartet.
Menschen im Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende zu unterstützen, ist Ihr Anliegen: Sie arbeiteten nach ihrer Pensionierung 2007 weiter. Wie kam es nach Jahrzehnten als Arzt zu dieser Dringlichkeit?
Das hat viel mit meiner medizinischen Erfahrung zu tun. Ich war 20 Jahre leitender Oberarzt an einer neurologischen Uniklinik und habe schwerste Krankheitsverläufe erlebt, etwa bei ALS. Ich habe nach Maßgabe eines Patienten Handlungen gesetzt, die unmittelbar zum Tod führten und eine von ihm unerwünschte Beatmung abgestellt. Eine andere Handlung hat nach Maßgabe der Patientin ein Leben unter extremen Einschränkungen verlängert: Sie lebte fortan mit einem Locked-in-Syndrom. Ich habe sie im Altenpflegeheim besucht und mich der Entsetzlichkeit dieses Zustands ausgesetzt. Diese Begegnungen haben mich geprägt.
Entscheidend war dann eine Patientin mit einer über 40 Jahre fortgeschrittenen Lähmung, die mich um Hilfe gebeten hat. Ich habe sie über eineinhalb Jahre begleitet und sie hat mich mit ihrer Argumentation in die Ernsthaftigkeit des Sterbewunschs eingeführt. Ich habe sie schließlich zu ihrer Suizidhilfe in die Schweiz begleitet. Die Dokumentation „Isoldes letzter Sommer“ ist 2003 daraus entstanden. In den folgenden Jahren habe ich 700 Menschen zu ihrer Suizidabsicht befragt. Menschen mit Krebserkrankungen, mit Lähmungskrankheiten, Hochbetagte, Menschen mit beginnender Demenz. Alle diese Menschen waren ernsthaft, überlegt, hatten nachvollziehbare Gründe. Diese Wohlüberlegtheit im Denken halte ich auch bei psychisch Erkrankten von den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts für gedeckt. Das wird von Kritikern, die aus einem bestimmten spirituellen Hintergrund kommen, anders gesehen und vehement bestritten.
Wer nicht gesehen hat, mit welcher Konsequenz Menschen in solchen Situationen um Hilfe bitten, unterschätzt leicht die Tragweite
Welchen Stellenwert haben für Sie die Gespräche, die Sie mit Patienten und Patientinnen geführt haben?
Sie sind zentral. Es ist die Ernsthaftigkeit in Kombination mit der Vernünftigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die mich zum Vorkämpfer für diese Thematik gemacht hat. Viele Außenstehende – auch Gerichte – haben diese existenzielle Dimension nie unmittelbar erlebt. dieser Entscheidungen. Wenn man so etwas erlebt, kann man um der Menschenwürde willen nichts anderes sagen als: Wir müssen ihnen das Recht auf menschenwürdig begleiteten Suizid zugestehen.
Wo liegt denn in Ihren Augen das große gesellschaftliche Missverständnis beim Thema selbstbestimmtes Lebensende?
Die meisten Menschen können sich diese Situation schlicht nicht vorstellen. Wir sind von Kindesbeinen an biologisch bedingt auf Entwicklung und Zukunft ausgerichtet: Wir lernen gehen, danach kommunizieren und unseren Platz in der Gesellschaft finden, dann arbeiten wir an der wirtschaftlichen Etablierung unseres Lebens und unserer Familie. Das ist eine Verfasstheit, in der sich Menschen einen überlegten, geplanten, vorbereiteten Suizid nicht vorstellen können. Das kann ich nachvollziehen, ich war selbst in dieser Lebensphase. Es wird aber zum Problem, wenn Menschen nur aus dieser Perspektive urteilen – sei es gesellschaftlich oder vor Gericht.
Von welchen Seiten erleben Sie Unterstützung, Zustimmung, Wertschätzung?
Unglaubliche Wertschätzung kommt von jenen, die nach einer Begleitung tatsächlich gehen wollen. Das sind 54 Prozent derjenigen, die ich untersucht habe. Wenn man diese Menschen zum Termin an der Wohnungstür trifft, wird man mit einem Lächeln empfangen, weil die lange Planung konkret umgesetzt wird. In diesen allerletzten Gesprächen erlebe ich eine unglaubliche Erleichterung, eine gute Gestimmtheit. Diese Erfahrungen tragen mich. Zu sehen, dass Entscheidungen wohlüberlegt getroffen und in Würde umgesetzt werden können, bestätigt mich in meiner Arbeit. Es gibt auch konkrete Unterstützung von Organisationen wie Dignitas, mit denen ich eng zusammenarbeite, und Familien, die sich an Begleitungen erinnern und sie als sinnvoll erlebt haben.
Welche Bedeutung haben öffentlichkeitswirksame Fälle wie der von Niki Glattauer oder Alice und Ellen Kessler für den gesellschaftlichen Diskurs?
Ich halte sie für sehr wichtig, weil sie Aufmerksamkeit schaffen und Debatten anstoßen. Gleichzeitig wirken sie stark polarisierend. Befürworter fühlen sich bestätigt und ermutigt, während Gegner sich in ihrer Ablehnung bestärkt sehen. In Deutschland ist die rechtliche Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergleichsweise liberal, zugleich gibt es politischen Druck, strengere Regelungen zu schaffen. Ich habe den Eindruck, dass der Versuch, diese liberale Entwicklung zurückzudrehen, aktuell eine Rolle spielt.
Wie gehen Sie mit der Verantwortung und der emotionalen Belastung um?
Als ich in der Klinik vor Therapiebegrenzungs- oder Therapiewiederbeginnentscheidungen gestanden habe, habe ich mich intensiv mit Medizinethik beschäftigt. Seit damals bin ich Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin und habe mich in einer Arbeitsgemeinschaft Begründungsfragen gewidmet. Maßgeblich ist für mich der philosophische Zugang von Emmanuel Lévinas. Seine Idee, dass uns die Begegnung mit dem anderen zum Handeln verpflichtet, ist für mich leitend. Daraus leite ich meine Haltung zur Suizidhilfe ab.
Wie stehen Sie zum Thema Glauben?
Ich habe große Schwierigkeiten mit dem, was aus der christlichen Botschaft in der Praxis geworden ist. Für mich liegt ihr Kern in Mitmenschlichkeit und Zurückhaltung im Urteil über andere. Biblische Motive wie der barmherzige Samariter oder der Satz „Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein“ sind für mich entscheidend. Sie stehen für eine Haltung des Zuhörens und des Respekts. Ich ordne mich unter die Atheisten, aber nach diesem Kern der christlichen Tradition gestalte ich mein Leben.
Wie blicken Sie in die Zukunft? Haben Sie Hoffnung?
Wie ich es sehe, werde ich vielleicht eineinhalb Jahre zusätzliche Haftstrafe bekommen. Ob das die Aussicht auf eine Bewährung in schwer absehbare Ferne rückt, weiß ich nicht. Ich bin 83 Jahre alt. Ich habe zwar mittlerweile Ausgang und darf zeitweise ein paar Stunden zu Hause sein, aber ohne eine Aussicht, je zu meiner Frau und meiner Patchworkfamilie zurückzukehren, gibt es auch düstere Gedanken.
Und mit Blick auf das für viele Menschen Erreichte, auf Ihr Lebenswerk?
Ich bin überzeugt, dass wir für dieses Thema kämpfen müssen. Auch wenn ich mich derzeit in einer Art Frontstellung befinde, glaube ich, dass sich die gesellschaftliche Haltung langfristig verändern wird. In einigen Jahren wird in Deutschland völlig liberal über das Thema gedacht werden, wie vor Hunderten Jahren schon Thomas Morus darüber nachgedacht hat.
Sie haben viele Gespräche geführt, wenn Leben zu Ende gingen: Was haben Sie über das Leben gelernt?
Die Begegnung mit anderen Menschen ist von unschätzbarem Wert. Solange wir auch nur eine kurze Begegnung mit anderen erleben dürfen, sollten wir sie wahrnehmen und teilen wie ein Fest.
Hilfe im Krisenfall
Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten: Die österreichweite Telefonseelsorge ist jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Steckbrief
Johann Friedrich Spittler
Johann Friedrich Spittler (*1942 in Altena, Westfalen) ist ein deutscher Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Er studierte Medizin in Erlangen und Münster und legte 1968 das Staatsexamen an der Universität Münster ab. Nach Stationen als Medizinalassistent und Assistenzarzt in mehreren Disziplinen – darunter Neurologie, Psychiatrie und Neurochirurgie – erhielt er 1982 die Facharztanerkennung. Ab 1983 war Spittler Oberarzt an der Neurologischen Klinik des Knappschaftskrankenhauses Bochum-Langendreer. Seit 1995 verfügt er über die Lehrbefähigung für Neurologie an der Ruhr-Universität Bochum, wo er auch ein Unterrichtskonzept für Studierende entwickelte und Ethikunterricht etablierte.
Ab 2003 war Spittler vor allem als psychiatrischer und neurologischer Gutachter tätig, unter anderem für Sozialgerichte. Bekannt wurde er durch sein Engagement für selbstbestimmtes Sterben. Seit 1991 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, begleitete er 2002 erstmals eine Patientin in die Schweiz. In der Folge war er gutachterlich für Organisationen wie Dignitas und Sterbehilfe Deutschland tätig.
Seine Tätigkeit führte wiederholt zu juristischen Auseinandersetzungen: Nach einem Verfahren in Hamburg wurde er 2017 freigesprochen, 2019 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. In späteren Fällen wurde Spittler jedoch verurteilt: 2024 zu drei Jahren Haft, 2026 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 13/2026 erschienen.







