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Daher gehöre Essig zu den wenigen Lebensmitteln, die etwa neben Zucker oder Salz gesetzlich in der EU kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen müssen. Industriell hergestellter Essig werde zudem meist vor dem Abfüllen erhitzt. Das verlängere seine Haltbarkeit zusätzlich.
Das heißt allerdings nicht, dass er ewig halten muss. Im Zweifel gelte hier die Lebensmittel-Regel "Auge, Nase, Zunge". Das bedeutet, "wenn ein Lebensmittel nicht untypisch aussieht, rieche ich dran. Wenn da keine Auffälligkeiten vorhanden sind, koste ich eine Kleinigkeit", erklärt die Ernährungsexpertin.
Wer schon mal eine vergessene Essigflasche in der hintersten Vorratsschrank-Ecke wiedergefunden hat, weiß allerdings, dass er auch mal die Farbe ändern oder durch Ausflockungen auch komisch aussehen kann. "Das ist vor allem bei naturtrüben Essigsorten der Fall. Dabei handelt es sich um Essigsäurebakterien, die sich so ein bisschen gesammelt haben", so Krehl. Das sei aber noch kein Zeichen für Verderb. Erst wenn Essig komisch riecht oder schmeckt, sollte man ihn entsorgen.
"Wichtig ist, dass man die Flasche gut verschließt und sie am besten kühl aufbewahrt", rät Krehl und empfiehlt dafür einen Platz im Kühlschrank. Was man vermeiden sollte, seien Lebensmittelreste an der Flaschenöffnung. Dort sollte man auch nicht mit benutztem Besteck hantieren, damit keine Verschmutzung stattfindet.
"Und wenn es doch mal so sein sollte, dass der Essig kippt, kann er immer noch die Toilette entkalken", hat Krehl noch einen Extra-Tipp auf Lager.
BERLIN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Franziska Gabbert/Franziska Gabbert
