von
Die Verbraucherschützer erklären: Im Anbau von Zierpflanzen sind nämlich Pflanzenschutzmittel zugelassen, die im Lebensmittelanbau verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sind.
Das Problem ist, dass Verbraucher genau hinsehen müssen, um zu erkennen, ob es sich um Zierpflanzen handelt. Denn Kräuter wie Wilde Rauke, Minze oder Basilikum sehen unabhängig davon, wie sie angebaut wurden, identisch aus. Aber es gibt Hinweise, an denen sich Verbraucher orientieren können.
Werden die Topfpflanzen im Laden beispielsweise in der Obst- und Gemüseabteilung platziert, deutet dies laut der Verbraucherschützerin und Ernährungsexpertin Verena Müller darauf hin, dass die Kräuter als Lebensmittel angeboten werden. Zudem lassen diese Punkte darauf schließen, dass es sich um ein Lebensmittel handelt:
Sind die Kräuter hingegen nicht zum Verzehr geeignet, ist auch das an der Produktbanderole erkennbar: Auf dem Topf befindet sich dann ein durchgestrichenes Messer-und-Gabel-Symbol.
TARP - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Benjamin Nolte/Benjamin Nolte
Das Bild darf nicht in einem das Model diffamierenden Zusammenhang verwendet werden. || Modellfreigabe vorhanden
