Ab 2027 gilt im österreichischen Einwegpfand ein strengeres Ziel. Wen die neue Vorgabe tatsächlich betrifft, wie weit das System davon entfernt ist und welche Rechte Kundinnen und Kunden bei der Rückgabe haben.
Ab 2027 müssen im österreichischen Einwegpfandsystem mindestens 90 Prozent der bepfandeten Plastikflaschen und Getränkedosen getrennt gesammelt werden, jeweils für Kunststoff und Metall. Seit 2025 liegt die Vorgabe bei 80 Prozent. Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich an der Rückgabe dadurch nichts: Das Pfand bleibt bei 25 Cent pro Flasche oder Dose, zurückgegeben wird wie bisher im Handel.
Die höhere Quote steht bereits seit 2023 in der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen und richtet sich an die zentrale Stelle, die das System betreibt, nicht an die Kundinnen und Kunden. Eine Sanktion für den Fall, dass das Ziel verfehlt wird, sieht die Verordnung nicht vor.
Wie weit ist Österreich von 90 Prozent entfernt?
Im ersten vollen Jahr erreichte das System laut der Jahresbilanz von Recycling Pfand Österreich eine Sammelquote von 81,5 Prozent. Von rund zwei Milliarden in Verkehr gebrachten Gebinden kamen etwa 1,4 Milliarden zurück, knapp die Hälfte davon Dosen. Es gibt rund 16.300 Rücknahmestellen, davon mehr als 6.400 mit Automaten, über die 98 Prozent der Gebinde zurückgegeben werden. Zwischen Kauf und Rückgabe vergehen im Schnitt 51 Tage.
Bis zur neuen Marke fehlen also noch gut acht Prozentpunkte. Dazu kommt Geld, das niemand abholt: Laut einer Anfragebeantwortung des Umweltministeriums blieben 2025 rund 100 Millionen Euro an Pfand unbeansprucht. Das Geld verbleibt beim Systembetreiber, dient der Finanzierung seiner Aufgaben und muss bei der Höhe der Beiträge der Hersteller berücksichtigt werden.
Welche Rechte gelten bei der Rückgabe?
Zurückgenommen werden müssen restentleerte Flaschen und Dosen während der üblichen Öffnungszeiten, am Automaten oder von Hand. Geschäfte ohne Automat dürfen die Rücknahme nach Material, Größe und üblicher Menge beschränken. Pfandbons müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können. Ist ein Automat kaputt, bleibt die Rücknahmepflicht laut dem Ministerium bestehen, die Rückgabe ist dann etwa an der Kassa möglich.
Auch Onlinehändler, die Getränke liefern, müssen Pfandgebinde zurücknehmen und das Pfand erstatten. In der Gastronomie fällt für Getränke, die vor Ort konsumiert werden, kein Pfand an. Nicht bepfandet sind laut oesterreich.gv.at unter anderem Milch und Milchprodukte, Getränkekartons sowie Babynahrung. Flaschen und Dosen aus dem Ausland ohne das österreichische Pfandlogo werden nicht angenommen, sie gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Worüber sich Kundinnen und Kunden beschweren
Beim Ministerium gingen 2025 laut einer weiteren parlamentarischen Anfragebeantwortung rund 87 Beschwerden zum Pfandsystem ein. 19 davon betrafen verweigerte Rücknahmen, vier defekte Automaten, der Rest andere Anliegen. Gemessen an rund 1,4 Milliarden zurückgegebenen Gebinden ist das eine kleine Zahl, die Beschwerden zeigen aber, wo es im Alltag hakt.
Quellen
Rechtsinformationssystem des Bundes: Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl. II Nr. 283/2023 (25. September 2023)
oesterreich.gv.at: Seit Jänner 2025: Neues Pfandsystem in Österreich (2026)
Recycling Pfand Österreich: Ein Jahr Einweg-Pfandsystem: Mehr als acht von zehn Pfandgebinden finden den Weg zurück in den Kreislauf (28. Jänner 2026)
Parlament: Anfragebeantwortung 4555/AB, XXVIII. GP (30. April 2026)
Parlament: Anfragebeantwortung 4584/AB, XXVIII. GP (4. Mai 2026)
