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E-Card verloren: Was tun?

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E Card verloren: Was tun?
©Elke Mayr

Die E-Card sichert in Österreich das Recht auf Behandlung beim Arzt. Was tun, wenn sie verloren geht? Polizeilich anzeigen muss man den Verlust nicht, aber melden. Hat man bis die neue E-Card kommt, einen Arztbesuch geplant, muss man sich keine Sorgen machen.

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Bei jedem Arztbesuch in Österreich muss man seine E-Card vorweisen – so ist die kostenlose Behandlung garantiert. Leider passiert es trotzdem, dass das gute Stück plötzlich weg ist. Verloren, so gut verstaut, dass man sie nicht mehr findet, oder gestohlen. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht mehr zum Arzt gehen kann. Der Gesetzgeber hat es so eingerichtet, dass es kein wirkliches Problem ist.

E-Card verloren: Was tun? Wo melden?

Einen Verlust oder Diebstahl der E-Card muss man nicht polizeilich anzeigen, sollte ihn aber möglichst rasch melden.
Unter der E-Card Serviceline-Telefonnummer 050 124 33 11, die laut Gesundheitsportal von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 16.00 Uhr erreichbar ist, kann man den Verlust melden. In der Folge der Verlustmeldung wird die alte E-Card gesperrt und eine neue zugestellt.

Wenn man die Telefonnummer der E-Card Serviceline nicht zur Hand hat, kann man auch bei seiner eigenen Krankenkasse anrufen, auch die können eine neue zuschicken. Ganz schnell und unkompliziert geht es auch im Internet. Unter sozialversicherung.at findet sich ein Formular, das man ausfüllen muss – nach Überprüfung des Antrags wird die neue E-Card per Post zugeschickt. Die Nutzung dieses Online-Services ist laut Sozialversicherung gebührenfrei.

E-Card verloren - hier melden:

Wie lange dauert es, bis eine neue kommt?

Im Normalfall wird die neue E-Card nach Verlustmeldung innerhalb weniger Tage zugestellt – so geben es die Sozialversicherung und die E-Card-Plattform chipkarte.at an. Wer dennoch länger wartet, kann bei der Serviceline nachfragen.

Keinesfalls sollte man versuchen, die E-Card noch einmal zu bestellen, das führt nur zu Verwirrung, da bei Neubestellung grundsätzlich die letzte Karte immer gesperrt wird. Es kann dann also passieren, dass man die zuerst bestellte E-Card bekommt, der Arzt sie aber nicht verwenden kann, da sie durch die Neubestellung schon wieder gesperrt wird. Ein bisschen Geduld hilft zusätzlichen Ärger zu vermeiden.

Seit 2026 gibt es die E-Card auch digital am Smartphone (über Apps wie „Meine SV“ und „Meine ÖGK“, mit ID Austria). Sie ersetzt eine verlorene Karte aber nicht: Laut Gesundheitsportal braucht man dafür eine gültige physische E-Card, ein NFC-fähiges Handy und ist mindestens 14 Jahre alt.

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E-Card verloren? Kann man auf der Website einfach nachbestellen

Die E-Card lässt sich bei Verlust einfach nachbestellen

 © Elke Mayr

Was kostet eine neue E-Card?

Die Verlustmeldung über das Online-Service der Sozialversicherung ist gebührenfrei.

E-Card verloren: Arztbesuch möglich?

Wenn man festgestellt hat, dass die E-Card weg ist, muss man meistens eines – zum Arztbesuch. Das ist natürlich auch möglich. Die E-Card ist ja nur der Nachweis der Versicherung, nur weil sie weg ist, verliert man nicht den Versicherungsschutz. Im Grunde reicht es, dem Arzt die Versicherungsnummer und die zuständige Krankenkasse mitzuteilen – und wenn man in der Praxis nicht bekannt ist, einen Lichtbildausweis vorzulegen. Damit kann man also auch in der E-Card losen Zeit ohne Probleme zum Arzt.

Achtung bei Rezepten: Mit einer gesperrten E-Card lassen sich E-Rezepte nicht abrufen. Man braucht dann laut Sozialversicherung einen Ausdruck oder die E-Rezept-ID.

Was ist ein E-Card Ersatzbeleg?

Der Ersatzbeleg bestätigt dem Arzt den Krankenversicherungsanspruch, wenn die E-Card gerade nicht zur Verfügung steht – etwa bei Störungen, weil man sie vergessen hat oder noch keine bekommen hat. Wer schnell zum Arzt muss, kann bei der Krankenkasse auch bei einer verlorenen Karte einen zeitlich befristeten Ersatzbeleg anfordern. Der Beleg gilt nur für einen begrenzten Zeitraum; ein fehlendes Foto ist ein weiterer häufiger Grund dafür: Seit 1. Jänner 2020 muss jede neu ausgegebene E-Card für Personen ab 14 Jahren ein Foto tragen. Liegt in den Behördenregistern keines vor, muss man selbst eines einreichen (unter www.chipkarte.at findet man die zuständigen Stellen). Dafür gilt laut chipkarte.at eine Frist von 150 Tagen, in der man mit Sozialversicherungsnummer und Ausweis weiter zum Arzt gehen kann.

Was tun, wenn man eine E-Card findet?

Am besten bei der nächsten Servicestelle einer Krankenkasse abgeben oder den Fund bei der Serviceline der Sozialversicherung unter 050124 33 11 melden.

Was tun mit der alten E-Card (falls sie doch wieder auftaucht)?

Abgelaufene, defekte oder wieder aufgetauchte, gesperrte E-Cards fallen unter die Elektroaltgeräteverordnung. Um sie fachgerecht zu entsorgen hat man die Möglichkeit, sie bei einer Übernahmestelle abzugeben.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, der Versicherung, bei Arbeitslosigkeit oder Pensionsantritt bleibt die Gültigkeit der E-Card unberührt, sie muss also aus diesen Gründen nicht entsorgt und neu bestellt werden.

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