E-Card: Der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem

Die E-Card ist ein wichtiges Dokument, das man immer bei sich tragen sollte. Sie ist der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem und sichert das Recht auf ärztliche Behandlung.

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E-Card: Sie sicher den Besuch beim Arzt. Was tun, wenn sie weg ist? © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine E-Card?

Die E-Card ist der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes in Österreich. Bei jedem Arztbesuch (ausgenommen Wahlärzte) wird dieser Versicherungsschutz überprüft, und zwar elektronisch und gesichert. Zudem sind auf der Karte auch wichtige Informationen wie eine Rezeptgebührenbefreiung gespeichert.

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Wer erhält eine E-Card?

Eine E-Card erhält grundsätzlich jeder, der in Österreich leistungsberechtigt nach den geltenden Sozialversicherungsgesetzen ist. Dies gilt sowohl für Personen, die einen eigenen Krankenversicherungsanspruch haben, als auch für deren anspruchsberechtigte Angehörige. Dazu zählen Kinder und Ehepartner. Neugeborene erhalten automatisch eine eigene E-Card.

Wer erstmals in Österreich zu arbeiten beginnt, wird vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet und erhält in der Folge eine Sozialversicherungsnummer und eine E-Card.

Das Foto

Voraussetzung für die Ausstellung einer E-Card ist ab dem 14. Lebensjahr ein Foto. Dieses ist automatisch hinterlegt, wenn man über einen österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein verfügt. Es kann nicht gewählt werden, welches Foto auf die E-Card kommt. Wenn ein Foto aus einem Register vorliegt, wird dieses gemäß einer bestimmten Reihenfolge benutzt. Es ist in diesem Fall auch nicht möglich ein Bild extra für die E-Card zu bringen.

Ist ein solches Dokument nicht vorhanden, muss ein Foto zur zuständigen Registrierungsstelle gebracht werden. Wenn man nicht genau weiß, ob den Behörden ein Foto vorliegt, kann man dies unter chipkarte.at mit der Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kartenkennnummer der E-Card selbst nachprüfen. Ist eine Fotoregistrierung nicht rasch möglich, wird ein zeitlich begrenzter E-Card-Ersatzbeleg ausgestellt, mit dem man den Arzt aufsuchen kann.

Funktionen der E-Card

Die E-Card hat zwei Funktionen: Einerseits dient sie als Nachweis des Krankenversicherungsschutzes in Österreich. Bei jedem Arztbesuch muss sie vorgelegt werden und dient zur Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse. Bei Mehrfachversicherung wird von der Ordinationshilfe abgefragt, mit welcher Krankenkasse abgerechnet werden soll.

Die E-Card dient jedoch auch als Europäische Krankenversicherungskarte. Diese Informationen finden sich auf der Rückseite der Karte. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Staaten, mit denen Österreich ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, kann man damit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass man auch hier die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung aufsucht und keine Wahl- oder Privatärzte.

Geltungsdauer

E-Cards gelten grundsätzlich unbegrenzt. müssen aber ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern oder wenn die Karte beschädigt ist. Was aber schon abläuft, ist die Funktion als Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der E-Card ersichtlich ist. Kurz vor dem Ablaufdatum wird automatische eine neue E-Card zugestellt.
War mit der alten E-Card eine Bürgerkartenfunktion verknüpft, so erlischt diese und muss mit der neuen Karte wiederum beantragt werden. Die neu zugestellten E-Card enthält die in der Standesführung der Sozialversicherung gespeicherten Personendaten.

Sicherheitsmerkmale und Datenschutz

E-Cards verfügen auch über eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, die sie fälschungssicher machen:

  1. Bestimmte Schriftzüge (z. B. das Logo der Sozialversicherung) sind nur unter UV- bzw. Infrarot licht sichtbar.
  2. Einen zusätzlichen Kopierschutz bieten sogenannte Giullochen. Darunter versteht man ein Schutzmuster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien, auch bekannt von Geldscheinen, die in einem Effektdruckverfahren mit einem Farblauf ausgeführt sind. Dieser wird auch Irisdruck genannt.
  3. Zwischen diesen Linien ist der Text „Sozialversicherung“ als Mikrotext eingebaut.
  4. Das Foto wird mittels eines Lasergravur-Verfahrens in schwarz-weiß aufgebracht und kann nicht verfälscht oder abgelöst werden.
  5. Durch die neue NFC-Technik (Near Field Communication) kann die E-Card auch ohne Steckvorgang ausgelesen werden.

Um größtmöglichen Datenschutz zu gewährleisten, ist der Zugangsschlüssel zu den Leitungen der Krankenkasse systemweit einzigartig und wird im gesamten System gesperrt, wenn die Karte als abgängig gemeldet wird. Die in der E-Card gespeicherten sensitiven Daten werden durch die Verwendung eines fälschungssicheren Prozessorchips vor unerlaubtem Zugriff geschützt.