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Wie komme ich zu einem Meldezettel?

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Meldezettel

©Elke Mayr
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Was genau ist der Meldezettel? Wofür brauche ich ihn? Wie bekomme ich ihn? Und was ist zu tun, wenn er verloren geht? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was gemeinhin als Meldezettel bezeichnet wird, ist in Wahrheit nur das Antragsformular, das man benötigt, um eine Meldebestätigung zu erhalten. Dieses Formular dient zur Eingabe der Meldedaten in des Zentrale Melderegister (ZMR) bei An-, Ab- oder Ummeldungen. Die daraus folgende Bestätigung über einen oder mehrere aufrechte Wohnsitze wird Meldebestätigung genannt.

Seit wann gibt es die Meldepflicht?

Unsere heutige Meldepflicht hat ihre Wurzeln im Mittelalter, wo bereits Bürgermeldungen vorgesehen waren. Sogenannte Beschreibungs- und Visitationskommissäre hatten später für die Einhaltung der Meldevorschriften zu sorgen. Im 18. Jahrhundert wurde die Meldepflicht mit dem Konskriptionsgesetz vom 27. Mai 1771 zu einer Säule des modernen Verwaltungsstaates. Das ist sie bis heute geblieben.

Wozu brauche ich eine Meldebestätigung?

Wer dauerhaft in einer Wohnung oder in einem Haus in Österreich lebt, ist dazu verpflichtet, sich und alle minderjährigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Behörde anzumelden. Anmelden muss sich beispielsweise, wer erstmals eine Unterkunft in Österreich bezieht, umzieht und somit einen neuen Hauptwohnsitz begründet (in diesem Fall erfolgt gleichzeitig die Ab- bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes) oder einen neuen Nebenwohnsitz begründet. Für Neugeborene kann die Meldung gleichzeitig mit der Meldung der Geburt auf dem Standesamt erfolgen. Hierfür muss man lediglich ein Meldezettel-Formular ausfüllen. Eine zusätzliche Meldung an die Meldebehörde ist in diesem Fall nicht notwendig.

Haupt- und Nebenwohnsitz

Jene Wohnung, die eine Person zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen machen möchte, gilt als Hauptwohnsitz. Dies erschließt sich beispielsweise aus der Aufenthaltsdauer, der Lage zum Arbeitsplatz oder der Nähe zum Wohnsitz von Familienangehörigen. Es ist nicht entscheidend, ob der bzw. die Betroffene die Wohnung als Hauptwohnsitz bezeichnet, sondern was sich aus der Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen ergibt. An einem Nebenwohnsitz hingegen hat man nur einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen, zum Beispiel um dort Freizeit zu verbringen oder anderen, zeitlich begrenzten Tätigkeiten nachzugehen. Es können beliebig viele Nebenwohnsitze begründet werden, jedoch nur ein Hauptwohnsitz. Dieser wirkt sich in mehreren Bereichen aus, zum Beispiel auf das Wahlrecht, den Besuch von Schule und Kindergarten, Parkberechtigungen und auch Förderungen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Meldezettels

Prinzipiell kann jeder, der in Österreich über einen aufrechten Wohnsitz verfügt, eine Meldebestätigung bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Voraussetzung ist, dass die Unterkunft auch tatsächlich bezogen wurde (und dies auch vom Unterkunftgeber auf dem Meldezettel bestätigt wird). Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen ab dem Bezug der Wohnung erfolgen, anderenfalls begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall sogar von bis zu 2.180 Euro geahndet wird. Meldet man sich an, ohne eine Wohnung bezogen zu haben, liegt eine sogenannte Scheinmeldung vor, die ebenfalls strafbar ist.

Wie bekomme ich eine Meldebestätigung?

Ansprechpartner ist die Meldebehörde, die für den neuen, zu meldenden Wohnsitz zuständig ist. Das ist in Gemeinden das Gemeindeamt und in den Statutarstädten der Magistrat, in Wien das jeweilige Magistratische Bezirksamt. Dort kann man sich persönlich, über einen Boten oder postalisch anmelden, eine Anmeldung über Fax oder E-Mail ist jedoch nicht möglich. Für die Anmeldung benötigt man das Meldezettel-Formular, das entweder bei den Behörden aufliegt, in manchen Trafiken erhältlich ist oder online heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Bei persönlicher Anmeldung erhält man die Meldebestätigung unmittelbar ausgehändigt. Die Anmeldung ist kostenlos.

Neben den persönlichen Daten, die gut leserlich anzuführen sind, wird auf dem Meldezettel auch das Religionsbekenntnis abgefragt. Hierbei handelt es sich aber um eine freiwillige Angabe. Die ZMR-Zahl ist, sofern sie bekannt ist, anzugeben. Dabei handelt es sich um eine zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient. Unabdingbar sind die Unterschrift des Meldepflichtigen sowie die Unterschrift des Unterkunftgebers, also des Vermieters. Bei Wohnungseigentum gewährt sich der Eigentümer selbst die Unterkunft. Für jede Person ist ein eigenes Meldezettel-Formular auszufüllen und der Behörde zu übermitteln.

Folgende Unterlagen sind beizustellen:

  • Eine öffentliche Urkunde, aus der Familienname und Vorname, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Meldenden hervorgehen

  • Falls vorhanden, ein urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

  • Für Nicht-Österreicher: ein gültiges Reisedokument

  • Bei Anmeldung eines Neugeborenen: die Geburtsurkunde des Kindes

Möglich sind auch notariell oder gerichtlich beglaubigte Abschriften der Dokumente, wenn die Meldung beispielsweise durch einen Boten oder postalisch erfolgt. Die Anmeldung von Minderjährigen muss durch den Pflege- oder Erziehungsberechtigten erfolgen, in Ermangelung eines solchen vom Unterkunftgeber. Geistig behinderte Personen werden von ihrem Erwachsenenvertreter angemeldet.

Es steht auch ein Online-Service für die An- und Abmeldung zur Verfügung. Beim Online-Antrag, der via Bürgerkarte erfolgt, muss man mit einer Bearbeitungszeit von ca. einer Woche rechnen und erhält die Meldebestätigung postalisch zugesandt. Für die Meldebestätigung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 3 Euro zu entrichten. Will man einen Wohnsitz abmelden ohne sich neu zu melden, kann man dies ebenfalls über oesterreich.gv.at tun. Zu beachten ist allerdings, dass nach der Online-Abmeldung eine digitale Neuanmeldung nicht mehr möglich ist. Die Meldebescheinigung ist so lange gültig, bis sich der Wohnsitz ändert. Ist Letzteres der Fall, muss eine neuerliche Meldung erfolgen.

Meldebescheinigung für Obdachlose

Auch wer keine feste Bleibe hat, kann eine Meldebescheinigung erhalten, und zwar dann, wenn er glaubhaft machen kann, dass er seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet einer bestimmte Gemeinde hat und in dieser eine Kontaktstelle bezeichnen kann, die er regelmäßig aufsucht, wie etwa eine Obdachloseneinrichtung oder das Sozialamt.

Was tun, wenn sich Daten ändern?

Wenn sich persönliche Daten ändern, zum Beispiel nach einer Hochzeit, ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich. Namensänderungen oder Änderungen des Personenstandes werden automatisch an das Zentrale Melderegister weitergegeben und dort erfasst. Ebenso verhält es sich bei der Verleihung oder dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Was tun beim Verlust der Meldebescheinigung?

Kommt die Meldebestätigung abhanden, so hat jede Person die Möglichkeit, gegen Vorlage eines Identitätsnachweises einen Nachdruck der Meldebestätigung oder die Erteilung einer Meldeauskunft bei der zuständigen Meldebehörde zu verlangen. Notwendig dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein formloser Antrag. Bei einem Antrag per Post muss eine beglaubigte Kopie des Ausweises beigelegt werden. Die Kosten für die Auskunft belaufen sich auf 14,30 Euro, außer bei mündlicher Antragsstellung, sowie auf 2,10 Euro bei Abfragen aus dem örtlichen Melderegister und 3,30 Euro bei Abfragen aus dem ZMR.

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