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Neben Gesundheitsrisiken entstehen durch fremde Arten auch Milliardenschäden. Im ersten Halbjahr 2026 beschlagnahmte der Zoll allein am Flughafen Wien rund drei Tonnen frisches Obst, Gemüse, Pflanzen und Schnittblumen. Die meisten Aufgriffe betrafen Passagierinnen und Passagiere, die aus der Türkei, Ägypten, Thailand und Vietnam nach Österreich einreisten. Besonders oft beschlagnahmte der Zoll exotisches Obst, etwa Mangos oder Zitrusfrüchte. Auch die Einfuhr von tierischen Produkten wie Honig oder Fleisch ist aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, verboten.
ÖVP-Minister Norbert Totschnig warnte anlässlich des Rundgangs vor den Folgen, sollten die Bestimmungen von Reisenden missachtet werden. Die Einfuhr bestimmter Güter und Produkte sei problematisch, "weil Mitbringsel aus Drittländern eine Gefahr darstellen für unsere Natur, für die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft". So würden in der EU invasive Arten Schäden von rund zwölf Milliarden Euro jährlich verursachen, etwa durch Ernteausfälle oder den erhöhten Bedarf von Pflanzenschutzmitteln.
Je nach Vergehen drohen Verwaltungsstrafen, Entsorgungsgebühren oder gar strafrechtliche Konsequenzen in unterschiedlichem Ausmaß. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), richtete einen "Appell an die Reisenden, dass man sich im Vorhinein entsprechend informiert." Jährlich führt der Zoll im Reiseverkehr am Flughafen Wien unter 32 Millionen Reisenden über 5.000 Kontrollen durch. Für Aufklärung sorgen soll die EU-weite Kampagne "#PlantHealth4Life".
Auch die Mitnahme von Gegenständen aus dem Ausland, die die Artenvielfalt bedrohen, ist streng reguliert. Nur wer bereits im Urlaubsland eine Ausfuhrgenehmigung einholt, kann eine Einfuhrbewilligung bei der Artenschutzbehörde in Österreich beantragen. Das Prozedere dauert mehrere Wochen, die Bewilligung zur Mitnahme von Tieren, Pflanzen oder Samen muss bei der Einreise nach Österreich vorgezeigt werden. Für besonderes Aufsehen hat im ersten Halbjahr etwa der Fund von sieben lebenden Waranen und 150 toten Seepferdchen gesorgt.
Verboten sind auch Dekorationsgegenstände, zum Beispiel Polsterbezüge aus Tierfellen oder Schlangenbein. Die sichergestellten Güter werden nach der Beschlagnahmung durch den Zoll von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt und vernichtet. Tiere finden nach einer Untersuchung durch Amtstierärzte oftmals ein neues Zuhause im Tiergarten Schönbrunn.
