ABO

ÖHV bringt Beschwerde gegen Booking.com ein

Aktualisiert
Lesezeit
3 min
Digital Markets Act muss durchgesetzt werden
©APA, dpa, Fabian Sommer
Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die niederländische Buchungsplattform Booking.com eingebracht. Mehrere Geschäftspraktiken würden gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, so der Vorwurf des Verbandes. Laut ÖHV-Mitgliedsbetrieben würden die Geschäftsbedingungen der Plattform unter anderem Preisunterbietungen ohne Zustimmung des Hotels zulassen. Booking sagt, man halte DMA-Vorgaben ein.

von

News auf Google bevorzugen

Das untergrabe die Preishoheit der Betriebe. Stornos und Nachlässe würden zwar laut den Bestimmungen die Zustimmung des Hotels erfordern, in der Praxis würden sie aber nicht vorher gefragt. Zudem gebe es bei Booking.com 17 Gründe, die der Plattform erlauben würden, ein Hotel "sofort und ohne vorherige Mahnung zu sperren", schreibt die ÖHV in einer Aussendung vom Mittwoch.

Weiters könne eine höhere Provision das Ranking beeinflussen. So gebe es bei der Plattform Programme bei denen Hotels für eine bessere Platzierung mehr bezahlen könnten. Bei der Zahlungsabwicklung könne Booking.com die Kosten zur Gänze an die Hotels weiterverrechnen - "ohne Obergrenze, Aufschlüsselung oder Prüfrecht", so die Hotelvereinigung. Von Booking.com hieß es am Mittwochabend auf APA-Anfrage: "Wir haben Kenntnis von den Vorwürfen und halten unsere Verpflichtungen gemäß dem DMA weiterhin uneingeschränkt ein."

"Wenn ein Konzern drei von vier Plattformbuchungen kontrolliert, sind seine Geschäftsbedingungen keine Verhandlungssache mehr, sondern Diktat. Genau für diese Situation hat die EU den Digital Markets Act geschaffen. Jetzt muss er auch durchgesetzt werden", sagte ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer laut Aussendung. Seit 2024 fällt Booking.com unter den DMA, der große Plattformen zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen verpflichtet.

Die Hotelvereinigung will nun, dass die EU-Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlässt und Booking.com zur Änderung seiner Geschäftsbedingungen verpflichtet. Konkret sollen Preisnachlässe und Stornos nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels gewährt werden dürfen. Gründe für eine Sperre müssten "auf objektiv nachprüfbare Tatbestände" beschränkt werden. Zudem müsse der Betrieb eine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Beim Ranking müsse die Gewichtung aller Faktoren - auch kommerzieller - offengelegt werden. Bei Zahlungsgebühren dürften außerdem "nur angemessene und vorab offengelegte" verrechnet werden. Auch von der Regierung erhofft sich die ÖHV Unterstützung für die Beschwerde.

ARCHIV - 16.05.2021, Berlin: Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen. (zu dpa: «Booking verliert vor Gericht im Streit um eTraveli-Übernahme») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER