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Das in Bau befindliche Google-Rechenzentrum in Kronstorf ist auf eine Maximalkapazität von 150 Megawatt ausgelegt, eine geplante zweite Ausbaustufe auf bis zu 500 Megawatt. Der Jahresstromverbrauch würde in der ersten Ausbaustufe demnach bis zu 1,31 TWh betragen, was jenem von 375.000 Haushalten entspricht. Bei Realisierung der zweiten Stufe würde der Verbrauch der dann 50 Hektar umfassenden Anlage bis zu 4,4 TWh betragen. Das wäre fast ein Drittel des bisherigen Gesamtbedarfs (Haushalte, Industrie, Verkehr) des Bundeslandes.
Der Stromverbrauch sowie Fragen des Wasser- und Flächenverbrauchs sorgten zuletzt für Diskussionen - vor allem, da das Rechenzentrum keine UVP durchlaufen hat. Der Grund: Rechenzentren sind bisher kein eigener UVP-Tatbestand. Nun hat allerdings das Land Niederösterreich in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden. Das geplante Rechenzentrum des US-Konzerns CloudHQ in Leopoldsdorf (Bezirk Bruck an der Leitha) braucht sehr wohl eine UVP.
Aus Sicht der Experten des Landes Niederösterreich ergibt sich die Verpflichtung zur UVP aus geplanten großen Notstromaggregaten mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt (MW). Die oberösterreichische UVP-Behörde hingegen hatte vergleichbare Aggregate beim Projekt in Kronstorf im Jahr 2020 rechtlich anders eingestuft. Daher hat Kaineder in der Vorwoche eine Überprüfung der oberösterreichischen Entscheidung in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis: Der UVP-Feststellungsbescheid ist rechtskräftig und umfasst beide Ausbaustufen. Bei der Prüfung im Jahr 2020 seien die Tatbestände "Thermische Kraftwerke" und "Grundwasserentnahme" bereits berücksichtigt worden, bei der Entscheidung sei aber eine Kapazität der Notstromaggregate von "mehr als 200 MW" zugrunde gelegt worden, informierte Kaineder am Mittwoch in einer Aussendung.
Solange sich weder die entscheidenden Fakten noch die maßgebliche Rechtslage ändern, könne über dieselbe Sache nicht nochmals entschieden werden, so das Ergebnis der Prüfung. Bei einer Änderung der Rechtslage wäre eine neuerliche Beurteilung nur dann möglich, wenn entsprechende Übergangsregeln dies vorsehen. Kaineder fordert, dass der Bund die Gesetzeslücke im UVP-Gesetz ehestmöglich schließen solle - ein entsprechender Entwurf ist bereits in Begutachtung.
