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Advent-Mitbringsel im Flugzeug: Zwei Kontrollen entscheiden, was mit nach Hause darf

Aktualisiert
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6 min
Beleuchteter Stand auf einem Weihnachtsmarkt mit Christbaumschmuck in der Dämmerung
Foto:©Unsplash, Darya Min

Punsch, Käse oder eine Schneekugel vom Weihnachtsmarkt sind beliebte Souvenirs, im Flugzeug aber nicht immer erlaubt. Worauf es beim Heimflug ankommt und was der Zoll verbietet.

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Am 13. November öffnet der Christkindlmarkt auf dem Wiener Rathausplatz, und mit ihm beginnt die Saison der Adventtrips. Wer für ein Wochenende zu einem Weihnachtsmarkt in einer anderen Stadt fliegt, bringt meist etwas mit: eine Flasche Punsch, Käse, Wurst oder eine Schneekugel. Ob das Mitbringsel in Österreich ankommt, entscheiden zwei Kontrollen: die Sicherheitskontrolle am Abflughafen und bei Reisen aus Ländern außerhalb der EU der Zoll.

An der Sicherheitskontrolle zählt der Flughafen, nicht die Airline. In Wien dürfen laut Flughafen Wien Flüssigkeiten in Behältern bis 2.000 Milliliter im Handgepäck bleiben. An vielen anderen Flughäfen gilt weiter die bekannte Regel, die auch die EU-Kommission auf ihrem Portal Your Europe beschreibt: Behälter mit höchstens 100 Millilitern, gemeinsam in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen. Beim Zoll ist die Lage noch strenger: Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern außerhalb der EU dürfen laut EU-Einfuhrregeln überhaupt nicht mitgebracht werden.

Welche Flüssigkeiten dürfen ins Handgepäck?

Punsch, Glühwein, Likör oder Sirup sind an der Kontrolle Flüssigkeiten wie jede andere. Für den Hinflug ab Wien ist eine große Flasche daher kein Problem, auf dem Heimweg aber kann sie an der Kontrolle abgenommen werden, wenn der Flughafen nur 100 Milliliter erlaubt. Welche Flughäfen bereits größere Behälter zulassen und wo weiter die alte Grenze gilt, zeigt unsere Übersicht Flüssigkeiten im Handgepäck: Wo 2 Liter erlaubt sind und wo weiter 100 ml gelten. Auch Schneekugeln sind mit Flüssigkeit gefüllt. Wo die 100-Milliliter-Grenze gilt, packen Sie größere Exemplare deshalb besser gut gepolstert in den Koffer.

Selbst in Wien lohnt es sich, nicht zu viel ins Handgepäck zu stecken. Der Flughafen weist darauf hin, dass größere Mengen an Flüssigkeiten die Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Kontrolle erhöhen. Außerdem empfiehlt er, sich vor dem Abflug über die Bestimmungen der Zielflughäfen zu informieren, weil andere Länder teils strengere Regeln haben. Eine Ausnahme gibt es überall für Einkäufe im Duty-free-Shop: Sie dürfen laut EU mit, solange Ware und Kaufbeleg im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Öffnen Sie den Beutel erst am Endziel, vor allem wenn Sie unterwegs umsteigen.

Was gilt für Käse, Wurst und Süßes?

Feste Lebensmittel sind an der Sicherheitskontrolle meist unproblematisch. Der Flughafen Wien listet in seiner Übersicht der erlaubten und verbotenen Gegenstände etwa Brot, Hartwurst und sogar die Sachertorte als erlaubt im Handgepäck. Lebkuchen, Kekse oder Stollen dürfen damit in der Regel ebenso mit wie ein Stück Hartkäse. Cremiges und Streichfähiges wird dagegen eher wie eine Flüssigkeit behandelt.

Entscheidender ist das Reiseziel. Wer aus einem Land außerhalb der EU zurückkommt, darf laut EU keine Fleisch- und Milchprodukte mitbringen, also weder Wurst noch Käse. Das betrifft auch Großbritannien, das nicht mehr zur EU gehört, etwa nach einem Adventwochenende in London. Werden solche Produkte nicht angemeldet, werden sie beschlagnahmt und vernichtet. Obst, Gemüse, Eier und Honig sind in begrenzten Mengen erlaubt. Für Babynahrung und spezielle Nahrung aus medizinischen Gründen gelten eigene Ausnahmen.

Wie viel Alkohol ist zollfrei?

Innerhalb der EU dürfen Sie Alkohol für den eigenen Bedarf ohne zusätzliche Steuern mitnehmen. Als Richtwerte nennt die EU in ihren Regeln zu Alkohol und Tabak unter anderem 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier. Für den typischen Weihnachtsmarkt-Einkauf spielt das kaum eine Rolle.

Strenger sind die Freimengen bei der Rückkehr aus Ländern außerhalb der EU: 4 Liter Wein und 16 Liter Bier, dazu entweder 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder 2 Liter Schaum- oder Likörwein. Andere Waren wie Geschenke bleiben bei Flugreisen bis zu einem Wert von 430 Euro abgabenfrei. Wer jünger als 17 Jahre ist, hat keine Freimenge für Alkohol und Tabak. Was darüber liegt, müssen Sie bei der Ankunft beim Zoll anmelden.

So packen Sie für den Heimflug richtig

Wer Flaschen, Gläser mit Marmelade oder Schneekugeln mitbringen will, plant am besten von Anfang an ein Aufgabegepäckstück ein. Gut verpackt zwischen der Kleidung überstehen sie den Transport meist besser als im Handgepäck. Bei Billigairlines ist im Grundtarif oft nur ein kleines Gepäckstück inkludiert, welche Maße und Kosten bei den Airlines ab Österreich gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Handgepäck ab Österreich.

Wer im Advent lieber daheim bleibt, findet die Termine der großen Märkte in der Bundeshauptstadt in unserem Überblick Weihnachtsmärkte in Wien: Wann Schönbrunn und der Rathausplatz heuer öffnen. Mehr zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten als Passagierin oder Passagier finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.

Quellen

Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle (2026)

Flughafen Wien: Verbotene Gegenstände (2026)

Europäische Kommission, Your Europe: Luggage restrictions (16.06.2026)

Europäische Kommission, Your Europe: Taking animal products, food or plants with you in the EU (21.10.2026)

Europäische Kommission, Your Europe: Rules for carrying alcohol and tobacco in the EU and leaving and entering the EU (21.09.2026)

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