Wer in der zweiten Novemberhälfte nach Italien fliegt, muss mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. Wann gestreikt wird, welche Flüge trotzdem stattfinden und welche Rechte Sie haben.
Am Samstag, 21. November, legt das Personal der italienischen Flugsicherung ENAV landesweit von 13 bis 17 Uhr die Arbeit nieder. Das geht aus dem Streikkalender des Touring Club Schweiz hervor. Weil die Fluglotsen den italienischen Luftraum lenken, können in diesem Zeitfenster auch Flüge zwischen Österreich und Italien verspätet sein oder ausfallen.
Einen Tag später, am Sonntag, 22. November, folgt der zweite Streik: Am Flughafen Mailand-Malpensa streikt das ENAV-Personal von 0.01 bis 24 Uhr. Am Flughafen Venedig Marco Polo legt am selben Tag von 0 bis 23.59 Uhr das Sicherheitspersonal der Firma Sicuritalia IVRI die Arbeit nieder. Venedig ist ab Wien ein gefragtes Ziel, Austrian Airlines bedient die Strecke laut Streckenübersicht der Airline.
Welche Flüge trotz Streik stattfinden
Italien schützt bei Streiks im Luftverkehr bestimmte Zeitfenster. Laut der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC gelten bei jedem Streik Schutzzeiten von 7 bis 10 Uhr und von 18 bis 21 Uhr, in denen Flüge in jedem Fall durchgeführt werden müssen. Zusätzlich legt die Behörde eine Liste unverzichtbarer Flüge fest, die auch während der Streikstunden stattfinden.
Der landesweite Fluglotsenstreik am 21. November liegt mit 13 bis 17 Uhr außerhalb dieser Schutzzeiten. Wer am Samstagvormittag oder am Abend fliegt, ist daher grundsätzlich weniger betroffen, Folgeverspätungen sind aber möglich. Anders am 22. November: In Malpensa und Venedig dauern die Streiks den ganzen Tag, geschützt sind dann nur die Flüge in den beiden Zeitfenstern und jene auf der Liste der Behörde. Ob Ihr Flug betroffen ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Airline, darauf verweist auch die ENAC.
Welche Rechte haben Passagiere bei einem Streik?
Fällt Ihr Flug aus, muss die Airline Ihnen laut dem EU-Portal Ihr Europa die Wahl lassen: Erstattung des Ticketpreises, Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Ersatzbeförderung zu einem späteren Termin Ihrer Wahl. Während Sie warten, steht Ihnen Betreuung zu, also Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit und, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt, ein Hotel samt Transfer. Diese Ansprüche gelten auch bei einem Streik.
Anders ist es bei der Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Ein externer Streik, also einer, der nicht vom Personal der Airline ausgeht, kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, für den die Fluglinie nicht zahlen muss. Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) nennt ausdrücklich Streiks des Flughafen- bzw. Sicherheitspersonals als Beispiel, nicht aber Streiks der Fluglinie selbst. Die Airline muss dabei nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Ausfall zu vermeiden. Streikt dagegen das eigene Personal der Airline, gilt das laut EU nicht als außergewöhnlicher Umstand.
Was Reisende aus Österreich jetzt tun sollten
Prüfen Sie am Vortag und kurz vor dem Abflug den Status Ihres Fluges in der App oder auf der Website der Airline, und hinterlegen Sie Telefonnummer und E-Mail-Adresse in der Buchung, damit Sie über Änderungen informiert werden. Wer flexibel ist, kann auf Flüge in den Schutzzeiten am Morgen oder am Abend umbuchen, sofern die Airline das kostenlos anbietet. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner.
Bekommen Sie von der Airline keine Lösung oder keine Erstattung, können Sie sich an die apf als Schlichtungsstelle wenden. Einen Überblick über alle Ansprüche bei Arbeitskämpfen gibt unser Ratgeber Streik am Flughafen oder bei der Airline: Diese Rechte haben Passagiere. Wann die Airline bei Verspätungen zahlen muss, lesen Sie in Fluggastrechte: Bis zu 600 Euro bei Verspätung und was die EU-Reform ändert. Weitere Nachrichten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.
Quellen
Touring Club Schweiz: Streikkalender (2026)
ENAC: Voli garantiti (12.10.2026)
Europäische Union, Ihr Europa: Fluggastrechte in der EU (2026)
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Flugausfall (2026)
Austrian Airlines: Flights to Italy (2026)
