News Logo
ABO

Wie viel Gehalt steht mir zu?

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Euro-Scheine und Taschenrechner: Wie viel Gehalt steht mir zu?

©Bild: Elke Mayr
  1. home
  2. Aktuell
  3. Wirtschaft

Bezahlt mich mein/e Arbeitgeber:in angemessen? Oder sollte ich mehr verdienen? Wie viel Gehalt steht mit zu? Und von welchen Faktoren hängt die Höhe des Einkommens ab?

Wie viel Gehalt steht mir (mindestens) zu?

Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne sind in Österreich kollektivvertraglich, mitunter auch durch einen Mindestlohntarif geregelt. In Österreich gibt es über 800 verschiedene Kollektivverträge. Welcher davon zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welcher Branche Sie tägig sind. Der für Sie gültige Kollektivvertrag muss in Ihrem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen. Zudem ist auf Ihrem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag vermerkt, auf welchem Kollektivvertrag, kurz KV, Ihr Dienstverhältnis basiert. Die Höhe Ihres Mindesteinkommens ergibt sich aus der kollektivvertraglichen Einstufung.

Hier finden Sie den Kollektivvertrag für Ihre Branche:
• kollektivvertrag.at
• wko.at

Wie erfolgt die Einstufung laut Kollektivvertrag?

Das Mindestgehalt bzw. der Mindestlohn, das bzw. der Ihnen laut dem entsprechenden Kollektivvertrag zusteht, ist von zwei Faktoren abhängig: der Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe und den Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppenjahren. In welche Beschäftigungsgruppe Sie fallen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie ausüben. Lässt sich Ihre Tätigkeit zwei verschiedenen Gruppen gleichermaßen zuordnen, so wird laut Arbeiterkammer (AK) in der Regel jene für die Einstufung herangezogen, die die Tätigkeit umfasst, für die Sie über ein Jahr gerechnet mehr Zeit aufwenden.

Verdienen Sie wirklich, was Ihnen zusteht? Der Gehaltsrechner von "karriere.at" gibt Aufschluss.

Die Bemessung der Beschäftigungsgruppenjahre wiederum kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Für gewöhnlich werden jene Jahre angerechnet, in denen Sie eine gleich- oder höherwertige Tätigkeit ausgeübt haben. Manchmal werden auch die "Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit" zur Bemessung herangezogen. Dann zählen sämtliche im Angestelltenverhältnis erbrachten Dienstzeiten, unabhängig davon, in welcher Branche Sie diese erworben haben. Mitunter wird die Einstufung auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht. In dem Fall zählen nur jene Dienstzeiten, die in dem jeweiligen Unternehmen verrichtet wurden.

Was, wenn kein KV zur Anwendung kommt?

Nicht immer kommt ein Kollektivvertrag zur Anwendung. Dann ist Verhandlungsgeschick gefragt, denn wie viel monatlich auf Ihrem Gehaltskonto landet, hängt letztlich davon ab, welchen Betrag Sie mit Ihrem/ihrer Arbeitgeber:in ausverhandelt haben. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nämlich nicht. Dasselbe gilt für Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld. Diese bekommen Sie in dem Fall nur dann, wenn Sie sie mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in vereinbart haben.

Haben Sie die Höhe des Einkommens nicht mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in vereinbart, steht Ihnen laut Arbeiterkammer jener Lohn zu, der für die entsprechende Tätigkeit "angemessen und üblich" ist. Weil in der Praxis aber nur schwer feststellbar ist, welcher Betrag angemessen und üblich ist, empfiehlt es sich, den Lohn vorab zu vereinbaren und - ganz wichtig! - schriftlich festzuhalten.

Lesen Sie auch:
• Die goldenen Regeln für die Gehaltsverhandlung
• Wie viel bin ich eigentlich wert?

30 Minuten Gehaltserhöhung: In 30 Minuten wissen Sie mehr!

30 Minuten Gehaltserhöhung: In 30 Minuten wissen Sie mehr!

EUR 9,90
Jetzt Kaufen

Steht mir eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung zu?

Regelmäßige Lohnerhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit. Diese werden von der Gewerkschaft ausverhandelt. In der Regel passiert das jährlich. Ergibt sich zudem aufgrund Ihrer Dienstjahre oder einer Änderung Ihres Aufgabenfeldes eine höhere kollektivvertragliche Einstufung, so steht Ihnen auch eine entsprechend höhere Entlohnung zu. Verdienen Sie mehr, als der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt vorsieht, so haben Sie nur dann Anspruch auf die kollektivvertraglich vereinbarten Einkommenserhöhungen, wenn diese von beiden Parteien - also von der Gewerkschaft und dem/der Arbeitgeber:in - extra ausverhandelt werden oder aber der Anspruch auf die jährlichen Lohnerhöhungen in Ihrem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist.

Werden Sie befördert oder steigen Sie in eine Führungsposition auf, können Sie mit zehn bis 20 Prozent mehr Gehalt rechnen. Letztlich liegt es aber an Ihnen, was Sie aus dem beruflichen Aufstieg finanziell herausholen.

Das Harvard-Konzept: Die unschlagbare Methode für beste Verhandlungsergebnisse - Erweitert und neu übersetzt

Das Harvard-Konzept: Die unschlagbare Methode für beste Verhandlungsergebnisse - Erweitert und neu übersetzt

EUR 32,00
Jetzt Kaufen

Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Wenn Sie auf einen solchen klicken und über diesen einkaufen, bekommen wir von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für Sie verändert sich der Preis nicht.

Gehalt

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER