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So finanziert sich die Wirtschaftskammer

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Die Wirtschaftskammer finanziert sich großteils über verpflichtende Mitgliedsbeiträge: Grundumlage sowie Kammerumlage 1 und 2. Trotz Preissteigerungen seit 2000 betont die WKÖ, dass die durchschnittliche Belastung pro Betrieb heute niedriger ist. Rücklagen von rund 2 Mrd. Euro gelten überwiegend als gebunden.

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Die Diskussion um Gehaltserhöhungen in der Wirtschaftskammer hat auch wieder alte Kritik an der Pflichtmitgliedschaft und an den Kammerumlagen laut werden lassen, durch die sich die WKÖ und die Landeskammern großteils finanzieren. Die Wirtschaftskammer verweist darauf, dass zwar das Preisniveau im vergangenen Vierteljahrhundert um gut 80 Prozent gestiegen sei, die durchschnittliche Kammerumlage pro Mitglied heute aber um ein Viertel niedriger sei als im Jahr 2000.

Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist in Österreich für gewerbliche Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – jedes Unternehmen, das unter das Wirtschaftskammergesetz (WKG) fällt, ist also automatisch Mitglied und unterliegt damit auch den Kammerumlagen. Daneben finanziert sich die Wirtschaftskammer auch durch Gebühren und Sonderleistungen.

Drei Arten von Umlagen

Es gibt primär drei Arten von Umlagen: die Grundumlage, die Kammerumlage 1 (KU1) und die Kammerumlage 2 (KU2). Daneben kann es je nach Satzung der Fachgruppen auch Sonderumlagen geben. Die Grundumlagen machten 2024 in Summe 221,0 Mio. Euro aus (WKÖ allein ohne Landeskammern: 86,4 Mio. Euro). Die Kammerumlagen (also die Beiträge 1 und 2) betrugen im Jahr 2024 für die WKÖ insgesamt rund 247,7 Mio. Euro, gemeinsam mit den Landeskammern (Wirtschaftskammer-Organisation, WKO) waren es 686,4 Mio. Euro.

Die Grundumlage wird von allen Mitgliedern geleistet und dient vor allem der Finanzierung der Fachorganisationen. Sie wird von jeder Fachgruppe oder Fachorganisation selbst festgelegt und ist daher je nach Branche ganz unterschiedlich. Das können etwa jährliche Fixbeträge sein oder nach Umsatz gestaffelte Beträge, Prozentsätze vom Umsatz oder vom Gewinn oder eine Kombination aus Fixbetrag und Umsatzstaffel.

Was ist die Kammerumlage 1?

Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage 1 ist, vereinfacht gesagt, die Summe der Vorsteuern (Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland). Dabei gibt es eine Freigrenze: Unternehmen mit einer Bemessungsgrundlage unter 150.000 Euro sind von der KU1 nicht betroffen.

Ansonsten beträgt die Höhe der Umlagen für den Teil der Bemessungsgrundlage unter 3 Mio. Euro 0,28 Prozent, für den Teil zwischen 3 Mio. und 32,5 Mio. Euro gilt ein Satz von 0,2660 Prozent und für den Teil der Bemessungsgrundlage über 32,5 Mio. Euro sind 0,2464 Prozent KU1 zu entrichten. Die KU1 ist vom Unternehmen selbst zu berechnen und muss vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen werden.

Was ist die Kammerumlage 2?

Für Betriebe mit Dienstnehmern wird auch die Kammerumlage 2 fällig. Bemessungsgrundlage ist der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Der KU2-Satz setzt sich aus einem für alle Bundesländer gültigen Bundeskammer-Anteil in Höhe von derzeit 0,12 Prozent und einem von jeder Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen. Auf Grund der unterschiedlichen Landeskammer-Anteile ergeben sich für jedes Bundesland verschiedene KU2-Sätze.

Gebundene Rücklagen

Immer wieder wird auch die Auflösung der "Rücklagen" der Wirtschaftskammer gefordert, die auf 2 Mrd. Euro geschätzt wird. So hatte SWV-Präsident Bernd Hinteregger zuletzt vorgeschlagen, einen Teil dieser Rücklagen dafür zu verwenden, Impulse für den Wirtschaftsaufschwung zu setzen. Die WKÖ wiederum verweist darauf, dass der Großteil dieses Vermögens nicht frei verfügbar sondern gebunden sei, etwa in Form von Immobilien.

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