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Hallmann im Wienwert-Prozess: „Das wäre wirtschaftlicher Suizid gewesen“

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Klemens Hallmann

©Marja, Imago

Im Wienwert-Prozess hat Immobilienunternehmer Klemens Hallmann Vorwürfe der WKStA zurückgewiesen. Er habe nichts von der finanziellen Notlage gewusst und den Deal sonst nicht abgeschlossen. Der millionenschwere Immobiliendeal ist ein Nebenstrang im Verfahren um mutmaßliche Anlegerschäden.

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Im Prozess rund um die pleitegegangene Immobiliengruppe Wienwert ist am Montag der mitangeklagte Unternehmer Klemens Hallmann zum Immobiliendeal „Getreidemarkt 10“ befragt worden.

Er habe keine Anzeichen für Liquiditätsprobleme seitens der Wienwert gesehen, ansonsten wäre er das Geschäft so nicht eingegangen. Denn es sei gewiss, dass ein Masseverwalter alles anfechte und man jahrelang Probleme habe, erklärte er. Das wäre aus Hallmanns Sicht „wirtschaftlicher Suizid“ gewesen.

Tatsächlich folgte einige Monate nach Abschluss des Immobiliendeals die Insolvenz mehrerer Wienwert-Gesellschaften. Ein Insolvenzverwalter erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag über das Projekt in Tulln, das die Wienwert parallel zum Verkauf der Getreidemarkt-Immobilie Hallmann abkaufen wollte. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten hätten schließlich mit einem Vergleich geendet, so Hallmann. Die Besitzgesellschaft der Getreidemarkt-Immobilie befinde sich inzwischen in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Hallmann vor, er habe im Wissen um die wirtschaftliche Notlage der Wienwert dieser eine Liegenschaft in der Wiener Innenstadt abgekauft und sich zugleich von der Wienwert eine andere Liegenschaft in Tulln deutlich über Wert abkaufen lassen. Aus Sicht der WKStA hat Hallmann durch Kenntnis der wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens nachteilige Vertragsbedingungen diktieren können. Dabei spielt auch ein Angeld von über 3 Mio. Euro eine Rolle, welches die Wienwert schließlich verlor, nachdem die Closing-Bedingungen nicht erfüllt werden konnten. Den Gläubigern der Wienwert soll ein Schaden von knapp 4 Mio. Euro entstanden sein.

Hallmann: Hatte keinen Einblick in Wienwert-Interna

Hallmann bestreitet sämtliche Vorwürfe. Er habe keine Einblicke in Wienwert-Interna gehabt, bekräftigte der Unternehmer am Montag. Immerhin sei er ein Konkurrent gewesen. Er wäre durchaus bereit gewesen, nur die Getreidemarkt-Immobilie zu erwerben und umgekehrt auch nur die Liegenschaft in Tulln zu verkaufen. Der letztlich erfolgte Paketdeal sei in der Immobranche nicht unüblich.

Auch Angelder seien in der Branche üblich, erklärte er. Deren Höhe bemesse sich aus seiner Sicht am Schaden bei Nichtumsetzung der Transaktion. Dass Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze um eine Fristverlängerung zur Finanzierung gebeten habe, sei ihm nicht widersprüchlich vorgekommen. Nachdem die Wienwert damals eine Kooperation mit der staatlichen Bundespensionskasse hatte, das „goldene Ticket in den Immobilienhimmel“, sei er von der Bonität des Unternehmens ausgegangen und hätte immer mit Vertragserfüllung gerechnet, antwortete er auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Michael Radasztics.

Gruze verteidigte Verkaufsbedingungen

Der Hauptangeklagte Gruze hatte beim vergangenen Verhandlungstermin den Millionendeal verteidigt und erklärt, das geplante Gegengeschäft in Tulln sei von ihm selbst ausgegangen, nicht von Hallmann.

Dem ehemaligen Wienwert-Vorstand Gruze wirft die WKStA vor, die im Eigentum einer Wienwert-Tochter gestandene Immobilie Getreidemarkt 10 unter Wert verkauft zu haben. Der Verkauf sei unter enormen Zeitdruck geschehen, um damit eine bald fällig werdende Anleihenverbindlichkeit der Holdinggesellschaft zu finanzieren. Gruze soll als gleichzeitiger Geschäftsführer der Tochterfirma den Verkaufserlös nicht ausreichend besichert als Darlehen an die bereits zahlungsunfähige WW Holding AG vergeben haben.

Gruze relativierte am vergangenen Freitag die Vorwürfe. Der Verkauf der Immobilie sei entlang der Fortbestehensprognose der Wienwert erfolgt. Mit dem Darlehen der Wienwert-Tochter an die Holding habe er den Aufsichtsrat befasst, Sicherheiten seien Anteile an der neuen Wienwert AG gewesen. Laut WKStA soll die Wienwert AG zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits zahlungsunfähig gewesen sein, die Werthaltigkeit der Anteile damit fraglich. Der Ex-Wienwert-Chef hat sich zu Prozessbeginn der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig bekannt, den Hauptvorwurf des Anlagebetrugs jedoch zurückgewiesen.

Keine Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft

Auch ein mitangeklagter Rechtsanwalt kam am Montag zu Wort. Er soll laut WKStA trotz Kenntnis über die wirtschaftliche Notlage der Wienwert sämtliche Verträge für die Transaktionen rund um Getreidemarkt 10, das Darlehen an die WW Holding und den Anteilskauf der Immobilie in Tulln aufsetzen haben lassen. Der Anwalt verwies auf seine früheren Aussagen im Ermittlungsverfahren, die seine „sehr periphere Involvierung“ darstellen würden. Die Vertragswerke seien durch Mitarbeiter erstellt worden, die Angeldkonstruktion habe er moniert.

Wie bereits Hallmann und Gruze entschied sich der Anwalt, keine Fragen der WKStA mehr zu beantworten, muss er als Angeklagter auch nicht. Die Staatsanwaltschaft verlas am Montag dutzende Fragen, die protokolliert wurden und dabei „keine Antwort“ vermerkt wurde.

Nebenschauplatz im Großprozess

Der millionenschwere Deal um den Getreidemarkt 10 ist ein Nebenstrang im Großprozess. Die Causa Wienwert dreht sich in erster Linie um die Schädigung von Anlegern. Gruze und seine Vorgänger sollen Wienwert als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen beworben, dabei aber gleichzeitig dessen Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben. Laut Anklage beläuft sich der Schaden auf rund 41 Mio. Euro, mehr als 1.800 Anleger sind demnach betroffen. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

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