Die Weiterbildungszeit als Bildungskarenz-Nachfolger startet und kann ab 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Im Vergleich zum alten Modell gibt es deutlich strengere Kriterien und bei Besserverdienern muss sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich.
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Das AMS ist weiterhin für die Abwicklung zuständig, fördert aber nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Die Ausgaben dafür sind mit 150 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt. In der Vergangenheit plädierten unter anderem der Rechnungshof und Wirtschaftsforscher für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen.





