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U-Bahn-Steuer: Wien will Ausnahme für über 55-Jährige streichen, was das für Betriebe heißt

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U-Bahn-Station Karlsplatz in Wien
Foto: Pixabay/jensjunge (Symbolbild)©jensjunge, Pixabay

Die Stadt Wien will die U-Bahn-Steuer künftig auch für Beschäftigte ab 55 Jahren und für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einheben. Das soll jährlich rund 17,9 Millionen Euro bringen. Was sich für Wiener Betriebe ändert und warum die Wirtschaftskammer dagegen ist.

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Was sich bei der U-Bahn-Steuer ändern soll

Wiener Betriebe sollen die sogenannte U-Bahn-Steuer künftig für deutlich mehr Beschäftigte zahlen. Ein Entwurf des Amtes der Wiener Landesregierung sieht vor, dass die bisherige Befreiung für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer über 55 Jahren ersatzlos entfällt. Zusätzlich sollen auch freie Dienstverhältnisse nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unter die Abgabe fallen.

Offiziell heißt die U-Bahn-Steuer Dienstgeberabgabe. Laut Wiener Dienstgeberabgabegesetz zahlt jeder Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person in Wien 2 Euro pro Woche und Beschäftigtem, und zwar für jede angefangene Woche. Pro Person und Jahr sind das gut 100 Euro. An der Höhe der Abgabe ändert der Entwurf nichts, er erweitert nur den Kreis der Betroffenen.

Rund 17,9 Millionen Euro mehr pro Jahr

Die Stadt rechnet in den Erläuterungen zum Entwurf mit Mehreinnahmen von geschätzt rund 17,9 Millionen Euro pro Jahr. Den Großteil, rund 17 Millionen Euro, soll der Wegfall der Altersgrenze bringen. Die Einbeziehung der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer macht etwa 900.000 Euro aus.

Das Geld ist zweckgebunden. Die Einnahmen aus der Abgabe dienen laut Entwurf dem Ausbau und der Erweiterung der Wiener U-Bahn-Infrastruktur. Bei den freien Dienstverhältnissen verweist die Stadt darauf, dass diese bei der Kommunalsteuer schon seit dem Budgetbegleitgesetz 2009 erfasst sind. Die Dienstgeberabgabe soll an diese Regel angeglichen werden.

Wirtschaftskammer warnt vor teurerer Arbeit Älterer

Die Wirtschaftskammer Wien lehnt die Pläne ab. „Dieser Plan ist mehrfach kontraproduktiv“, sagt Präsidentin Margarete Kriz-Zwittkovits. Nach Angaben der Kammer arbeiten in Wien mehr als 168.000 unselbstständig Beschäftigte, die 55 Jahre oder älter sind, dazu kommen rund 7.000 freie Dienstverträge. Gleichzeitig seien über 23.000 Menschen dieser Altersgruppe arbeitslos.

Die Kammer argumentiert, die Abgabe verteuere gerade die Arbeit älterer Beschäftigter, obwohl das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche herangeführt werden solle. Besonders treffen würde die Ausweitung aus ihrer Sicht arbeitsintensive, kleinteilige Branchen mit vielen älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Kriz-Zwittkovits kündigte an, die Einwände im Begutachtungsverfahren vorzubringen.

Wann die Ausweitung kommen könnte

Noch ist die Änderung nicht beschlossen. Der Entwurf liegt seit 1. Oktober zur öffentlichen Begutachtung auf, die Frist endet Mitte Oktober. Stellungnahmen nimmt die für Finanzangelegenheiten zuständige Magistratsabteilung 5 per E-Mail entgegen, sie werden in der Regel online veröffentlicht. Den Text des Entwurfs stellt die Stadt auf ihrer Begutachtungsseite bereit.

Danach muss der Wiener Landtag das Gesetz beschließen. In Kraft treten soll es laut Entwurf am ersten Tag des Monats nach der Kundmachung. Aus dem Rathaus heißt es, frühestens im ersten Quartal 2027. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Beschäftigte über 55 oder freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer hat, sollte die zusätzlichen Kosten für das kommende Jahr bereits einplanen. Abgerechnet wird die Abgabe wie bisher monatlich, fällig ist sie jeweils bis zum 15. des Folgemonats.

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