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Das Gesetz sieht verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vor. Bis 2030 müssen in jedem Bundesland Windräder stehen, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bisher noch kein einziges gibt.
Angekündigt war das Gesetzesvorhaben als eines von mehreren Energie-"Leuchtturmprojekten" der Dreierkoalition schon für letzten Sommer. Im Herbst war ein erster Entwurf in Begutachtung. Nun soll der überarbeitete Entwurf ins Parlament eingebracht werden und mit FPÖ und Grünen verhandelt werden.
Nach der neuerlichen Energiekrise durch den Krieg im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzutreiben, nochmals gestiegen. Durch schnellere Genehmigungsverfahren soll das Ausbautempo erhöht werden.
Das Gesetz ist notwendig, um das Ziel, die jährliche Stromproduktion bis 2030 gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden (TWh) zu steigern, doch noch zu schaffen. Damit soll Österreichs Beitrag zur Klimaerwärmung und die Abhängigkeit von fossilen Importen reduziert werden.
Um eine Terawattstunde Strom zu erzeugen, braucht es ungefähr ein Donaukraftwerk der Größe von Wien-Freudenau oder 75 moderne Windräder in der Dimension, wie sie gerade auf der steirischen Freiländeralm errichtet werden. Auch ein Gigawatt an Photovoltaik-Leistung liefert jährlich rund 1 TWh an Strom. Das grenznahe tschechische Atomkraftwerk Temelin produzierte voriges Jahr übrigens über 17 TWh.
Vor allem die Windkraft muss stark ausgebaut werden, damit im Winter nicht der Gaspreis die Strompreise nach oben treibt.
Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) warb insbesondere für mehr Stromerzeugung im Winter, wo Österreich 20 Prozent in Gaskraftwerken erzeugen und weitere 20 Prozent importieren muss.
Das EABG gibt für Windenergie jedoch nur ein Ziel von 7 Terawattstunden vor, während die Photovoltaik, die vor allem im Sommer Strom liefert, um mehr als 10 TWh ausgebaut werden soll.
Oberösterreich, das als einstiger Pionier beim Windkraftausbau ins Hintertreffen geraten ist, muss überhaupt nur 0,5 TWh an zusätzlicher Windenergie beisteuern. Zum Vergleich: Für Niederösterreich beträgt die Vorgabe 2,8 TWh, für das Burgenland sind es 2 TWh.
Hattmannsdorfer betonte, dass die Ziele mit den Bundesländern abgestimmt seien und sich diese auch dazu verpflichtet hätten. NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer sagte, sie hätte sich mehr Ambition gewünscht, es gehe aber darum, "ins Tun" zu kommen und es sei jedem Bundesland freigestellt, mehr zu tun.
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) räumte ein, dass die Bundesregierung bei Wind mehr Potenzial sieht als manches Bundesland. Aber so wie es Länder gebe, die ihre Windziele übererfüllen werden, gebe es Bundesländer, die mehr auf Wasserkraft und andere Technologien setzen. "Am Ende des Tages wird der Mix passen", so Zehetner.
SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt appellierte vor allem an die industriestarken Bundesländer, ihre Ziele nach oben zu schrauben. "Der Umbau von unserem Energiesystem ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das bedeutet, es sind alle gefordert, ihren Beitrag zu leisten, das gilt auch und gerade für Bundesländer mit einem hohen Energieverbrauch." SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll sagte, es gehe vor allem darum, die Abhängigkeit von geopolitischen Krisenherden zu reduzieren.
Der Grüne Energiesprecher Lukas Hammer zeigte sich mit dem Regierungsentwurf in einer Aussendung alles andere als zufrieden. So werde der Entwurf weder der "Dringlichkeit der Aufgabe" noch den "eigenen Ankündigungen der Bundesregierung" gerecht. Die Flächenziele seien auch im neuen Entwurf "völlig unzureichend", kritisierte der Abgeordnete. "In dieser Form wird das Gesetz auch nicht zum notwendigen Ausbauturbo bei Erneuerbaren führen, weil sich die angebliche Verbindlichkeit als Mogelpackung entpuppt", so Hammer.
Ebenfalls enttäuscht zeigte sich die Windkraftbranche. Ohne verbindliche Ausweisung geeigneter Flächen und ausbaufähigen Zielen droht die gewünschte Beschleunigung wirkungslos zu bleiben, erklärte die IG Windkraft zu der Regierungsvorlage. Um den Windkraftausbau tatsächlich erheblich zu beschleunigen, bleibe die Anhebung der Bundesländerziele Grundvoraussetzung.






