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Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund fünf Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um jene rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
Im zweiten Anklagepunkt geht es um den Krida-Vorwurf: Die Behörde wirft Benko laut Anklage vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sieht damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Zusammenhang seien noch anhängig. Die Anklage war im Juni erhoben worden. Benko drohten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. An den beiden Tagen sollen laut "TT" voraussichtlich 13 Zeugen befragt werden, darunter Haselsteiner.
Benkos Anwalt Norbert Wess hatte die Vorwürfe bereits im Juni in einer Stellungnahme vehement zurückgewiesen. "Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen", so Wess zur APA: "Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war - vor Abgabe der Garantieerklärung - bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko."
Der insolvente Signa-Gründer war erst vergangene Woche in einer anderen Causa in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Es ist mittlerweile rechtskräftig. Zudem wurde zuletzt ein weiterer Krida-Schuldspruch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Dabei war der Unternehmer im Dezember 2025 in Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Benko soll Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten haben.
Benko, der seit Jänner 2025 in U-Haft sitzt und sich seit Oktober vergangenen Jahres in der Innsbrucker Justizanstalt befindet, wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.
