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Benkos Verurteilung zu 30 Monaten Haft rechtskräftig

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Benko stand am Dienstag erneut in Innsbruck vor Gericht
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
Das am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ergangene Urteil gegen Signa-Gründer René Benko, in dem dieser wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden war, ist nunmehr rechtskräftig. Denn weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch die Verteidigung Benkos hatten ein Rechtsmittel erhoben, wie das Landesgericht Innsbruck am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte.

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Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, für die bereits ein rechtskräftiger Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestand. Am Dienstag wurde dann vor einem Schöffensenat die Teilcausa rund um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg verhandelt, für die es letztlich auch einen Schuldspruch setzte. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof im Juli bezüglich der Mietvorauszahlung einen Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck im Oktober des vergangenen Jahres aufgehoben und zurückverwiesen. Nunmehr musste auch die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden. Im Oktober war der 49-Jährige wegen betrügerischer Krida infolge einer Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen noch zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nun fasste der frühere Immobilientycoon sechs Monate mehr aus.

Benko hatte sich im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in seiner Heimatstadt zum Anklagepunkt der Mietvorauszahlung nicht schuldig bekannt und erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Dabei betonte er in einem kurzen Schwenk zum generellen Signa-Komplex, dass er sowohl im Herbst als auch im November und Dezember 2023 noch davon überzeugt gewesen sei, dass die Sanierung der Gruppe gelingen werde.

Benko sitzt bereits seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft, seit Oktober desselben Jahres in der Innsbrucker Justizanstalt. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung am Dienstag, dass die U-Haft-Dauer von bisher 20 Monaten auf die verhängte Strafe angerechnet werde. Dies hätte eigentlich bedeutet, dass - allein dieses Verfahren betrachtend - am Mittwoch eine bedingte Entlassung nach zwei Dritteln der verbüßten Haft erfolgen hätte können.

Doch der Tiroler befindet sich unabhängig von der Rechtskraft des nunmehrigen Urteils nach wie vor in Untersuchungshaft, wie auch das Landesgericht am Donnerstag in seinem Pressestatement betonte. Denn zu der U-Haft für den Immobilienunternehmer war es ja nicht nur wegen des gegenständlichen Verfahrens gekommen, sondern auch wegen weiterer, in denen nach wie vor gegen ihn ermittelt wird. Dies hatte auch Benkos Anwalt Norbert Wess am Dienstag nach dem Prozess betont. Im Falle seines Mandanten würden mehrere Dinge zusammenkommen, die Dinge seien angesichts des großen Signa-Komplexes "kompliziert" und miteinander verwoben, antwortete Wess auf die Frage, ob eine konkrete Chance bestünde, Benko bald aus der U-Haft zu bekommen.

Diese Woche war indes auch bekannt geworden, dass ein weiterer erstinstanzlicher Schuldspruch durch den OGH bestätigt, also rechtskräftig wurde. Der Schuldspruch bezieht sich auf einen zweiten Prozess gegen den Unternehmer in Innsbruck, der im Dezember 2025 abgehalten worden war. Dabei stand Benko gemeinsam mit seiner Ehefrau Nathalie vor Gericht. Der Vorwurf: Den Gläubigern von Benko seien Vermögenswerte entzogen worden. Denn die Ermittler hatten im Jänner 2025 bei Verwandten von Nathalie Benko einen Safe gefunden, in dem sich elf wertvolle Uhren, vier Paar Manschettenknöpfe sowie 120.000 Euro in bar befunden hatten.

Benko wurde wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt. In einem Gutteil der Anklage wurde der Signa-Gründer jedoch freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft in allen Punkten im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Landesgerichts wurde nunmehr in sämtlichen Punkten vom OGH bestätigt, wie das Nachrichtenmagazin "Profil" berichtete.

Und schon in näherer Zukunft dürfte sich Benko am Landesgericht Innsbruck in einem weiteren Prozess verantworten müssen. Dabei geht es um die Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dem insolventen 49-Jährigen vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben.

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