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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können damit ab 2028 entscheiden, ob sie beim bisherigen Modell der Abfertigung NEU bleiben möchten oder sich für das neue Modell ohne Kapitalgarantie, dafür mit höherem Aktienanteil entscheiden. Wer sich für die kapitalmarktorientierte Veranlagung entscheidet, kann sich die Abfertigungsansprüche jedoch nicht mehr so wie jetzt bei einem Jobwechsel auszahlen lassen, sondern erst bei Pensionsantritt. Ausgenommen sind Härtefälle.
Grund für die Einschränkung der Auszahlungsmöglichkeit bei der riskanteren Variante ist, dass diese in den Abfertigungskosten aufgrund von Rückstellungen Kosten verursacht, die sich negativ auf die Performance auswirken. Auch die Kapitalgarantie, die zwar Sicherheit vermittelt, verursacht Kosten und schmälert damit die Performance.
Die Performance der betrieblichen Vorsorgekassen, die die monatlichen Beiträge der Arbeitgeber von 1,53 Prozent des Brutto-Gehalts veranlagen, liege im Durchschnitt der Jahre nur bei rund 2 Prozent, sagte der NEOS-Abgeordnete Christoph Pramhofer am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern von ÖVP, SPÖ und dem WKÖ-Fachverband. Der Grund, warum das Geld nicht die volle Wirkung entfalten habe können, liege an den Vorgaben der Politik. Ohne Kapitalgarantie und ohne Möglichkeit, bei Jobwechsel das Geld herauszunehmen, erwartet er eine durchschnittliche Rendite von 4 Prozent. Bei einem monatlichen Abfertigungsbeitrag von 40 Euro kämen bei 2 Prozent Performance am Ende des Arbeitslebens 60.000 Euro zusammen, bei 4 Prozent hingegen 95.000 Euro, "allein aufgrund der Kraft des Zinseszins", so Pramhofer.
Der Obmann des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen in der Wirtschaftskammer, Andreas Zakostelsky, sagte in der Pressekonferenz, die Veranlagung in der neuen Variante werde sehr ähnlich sein wie bei den Pensionskassen, wo 5 Prozent jährlicher Rendite möglich sind. Auch die Anlagestrategie werde bei der neuen Veranlagungsoption ähnlich der Pensionskasse sein und der Aktienanteil je nach Marktphase bei 40 bis 50 Prozent liegen.
Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben auch beschlossen, dass die jährlichen Veranlagungskosten der Vorsorgekassen von 0,8 auf 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens sinken müssen. Damit ist die Gesamtkostenbelastung (TER) zwar noch immer höher als etwa bei Indexfonds (ETFs). Für Zakostelsky sind Vorsorgekassen jedoch nicht mit passiven Investmentfonds vergleichbar und hätten eine andere Funktion. Gegenüber aktiv gemanagten Fonds seien die Kosten aber auf niedrigem Niveau.
Neu ist auch die Möglichkeit, sich die Abfertigung NEU bei Pensionsantritt nicht auszahlen zu lassen, sondern steuerfrei in eine Pensionskasse zu übertragen und daraus bis zum Lebensende eine Zusatzpension zu beziehen. Bisher bestand die Möglichkeit nur bei Dienstgebern, die in einer Pensionskasse einzahlen. Die Möglichkeit zur Barauszahlung bei Pensionsantritt besteht aber weiterhin, hier werden wie bisher 6 Prozent Lohnsteuer fällig. Ob die Verrentung oder die Auszahlung besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, hängt aber vor allem von der eigenen Lebenserwartung ab.
Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), sieht in der Reform eine Stärkung der zweiten Pensionssäule, "um die erste Säule (die gesetzliche Pension, Anm.) zu entlasten. Sie wünsche sich auch eine Stärkung der dritten Säule, nämlich jener der privaten Altersvorsorge. Hier verwies sie auf das geplante "Zukunftsdepot", das derzeit in Verhandlung mit SPÖ und NEOS ist.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch betonte, dass es seiner Partei wichtig gewesen sei, dass die betriebliche Pensionssäule als Ergänzung ausgebaut wird "ohne die erste Säule zu schwächen". Auch betonte er die Wahlfreiheit zwischen den Veranlagungsvarianten, die Senkung der Verwaltungskosten um 25 Prozent und die automatische Zusammenführung von Konten bei mehreren Abfertigungskassen. Für Muchitsch bleibt "die bewährte Abfertigung mit Kapitalgarantie der sichere Standard - niemand wird zu mehr Risiko gedrängt".