Im Prozess gegen René Benko prallen zwei Versionen der Ereignisse aufeinander: Der Signa-Gründer wirft seinem einstigen Geschäftspartner Hans Peter Haselsteiner Druck vor. Dieser schildert eine verbindliche Rückzahlungsgarantie und belastet Benko schwer.
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Signa-Gründer René Benko hat sich am Mittwoch als Angeklagter in einem weiteren Prozess am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Benko wird schwerer Betrug und betrügerische Krida vorgeworfen.
Er soll die Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner durch eine „Garantieerklärung“ um rund 5 Mio. Euro betrogen haben. Vor Gericht kam es zum Showdown zwischen den einstigen Geschäftsfreunden: Benko attackierte Haselsteiner, dieser belastete Benko.
Der Krida-Vorwurf dreht sich indes um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das der 49-Jährige gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben soll. Einen Großteil der Verhandlung, die in der Früh begann und bis zum frühen Abend dauerte, machte allerdings der Betrugsvorwurf, der zentrale Anklagepunkt, aus.
„Wahrheitswidrige Garantie“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Benko vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 – knapp vor der Insolvenz der Signa Holding – eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen.
Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter, nämlich SportScheck, fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
Benko: Druck von Haselsteiner
Benko bekannte sich in seiner Befragung vor Richter Norbert Hofer zu beiden Anklagepunkten „nicht schuldig“. Wenn Haselsteiner behaupte, dass er getäuscht worden sei, „dann lügt er.“ Er habe Haselsteiner zum damaligen Zeitpunkt eine Botschaft des Signa-Sanierungsbeauftragten Arndt Geiwitz übermittelt, der darauf gedrängt habe, dass der Industrielle den fälligen Kaufpreis für den Erwerb von Signa-Development-Aktien aus dem Jahr 2022 bezahlen solle. Haselsteiner, der den Kaufpreis offenbar mit der ihm zustehenden Dividendenauszahlung aufrechnen wollte, habe dem letztlich zugestimmt, aber unter der Maßgabe, dass das Geld treuhändig an Geiwitz überwiesen werde – als Unterstützung für die SportScheck, aber de facto an die Signa Holding, an der Haselsteiner auch beteiligt war.
„Er wollte mich zwingen, dass ich Interesse habe, dass die Signa-Sanierung funktioniert“, gab Benko über Haselsteiner zu Protokoll und meinte: „In der Hitze des Gefechtes hat er mir dann die Garantie aufs Auge gedrückt.“ Er, Benko, habe dann ebenfalls „in der Hitze des Gefechts der Garantie zugestimmt.“ „Haselsteiner hat sich auf Garantie kapriziert, um auf den Kaufpreis zu kommen“, erklärte Benko. Dann kam es zur Abgabe der notariell beglaubigten Garantieerklärung durch Benko, in der er die Auszahlung der Dividende an Haselsteiner binnen kurzer Zeit garantierte und erklärte, ansonsten im Falle des Falles selbst dafür aufzukommen.
Weshalb habe er das gemacht, obwohl er doch gar kein Organ der Signa Holding sei, sondern „nur“ Beiratsvorsitzender und Berater, fragte der Richter: „Sie können sich nicht vorstellen, welchen Druck er (Haselsteiner, Anm.) gemacht hat – ihm war wichtig, dass er nicht doppelt in Anspruch genommen wird. Er wollte auch keinen Anwalt beiziehen.“ Hätte er damals 5 Mio. Euro zahlen können? „Nein, aber für mich war nicht vorstellbar, dass der Garantiefall eintreten würde“, antwortete der Angeklagte.
Haselsteiner sei „jedes Mittel recht gewesen“
Dem Bauunternehmer sei „jedes Mittel recht gewesen“: Dieser habe ihn auch bezirzen wollen, dass ihm Benkos Mutter oder die Laura-Privatstiftung die „wertlose Forderung über 5 Mio. Euro abkauft“. Der Text der Garantieerklärung sei dann „in Windeseile erstellt worden“ und zwar „aus der Sphäre Haselsteiners“. Er, Benko, habe die Garantie nur gegeben, damit der Kaufpreis fließe, der dann über die Signa Holding an SportScheck gehen sollte.
Eine Kaufpreis-Stundung habe Haselsteiner übrigens zuvor nie verlangt, so Benko. Er habe ihn aber mehrmals auf den fälligen Kaufpreis aufmerksam gemacht, aber der Industrielle habe dann „immer eine Ausrede parat gehabt“, etwa unter Verweis auf Probleme in dessen Strabag-Konzern.
Die Dividendenstundung sei übrigens von Sanierer Geiwitz empfohlen worden, sagte Benko. Haselsteiner habe dieser Vorgangsweise zugestimmt. Haselsteiner hatte laut Benko Aktien über 5 Mio. Euro gekauft, seine Dividende hätte in Summe aber 10 Mio. Euro betragen, weil er 10 Prozent an der Signa-Development hielt. Einen „klassischen Dividendenzahltag“ habe es seines Wissens nicht gegeben, aber: „In solche Details war ich nicht involviert. Obwohl man jetzt immer sagt, dass ich alles wusste.“
„Vergessen, die Waffe zu verkaufen“
Zu dem Jagdgewehr-Vorwurf erklärte Benko, dass die Signa Holding, nicht er selbst, insgesamt drei wertvolle Scheiring-Gewehre besessen habe. „Zu sagen, dass ich eine zurückhalte, weil sie besonders ist, ist nicht richtig. Weil alle drei gleich aussehen und ähnlich viel wert waren“, meinte Benko vor dem Richter. Waffenrechtlich sei er für das Gewehr verantwortlich gewesen und habe dieses sicher zu verwahren gehabt.
„Aber die Kompetenz, dass eine Waffe weiterverkauft wird, liegt bei dem Geschäftsführer“, so der Beschuldigte. Es sei jedenfalls beabsichtigt gewesen, alle Waffen zu verkaufen. Allerdings sei eine vergessen worden – jene, die in der Signa Holding verblieben sei. Er selbst habe für alle Waffen den Waffenpass erneuert, sei aber erst nach einer Hausdurchsuchung draufgekommen, dass die anklagegegenständliche Waffe nicht in den Verkauf involviert gewesen sei.
Haselsteiner maßregelte „Bua“ Benko
Der gegen Mittag als Zeuge geladene Haselsteiner lieferte schließlich einen gewohnt deftigen und wortgewaltigen „Auftritt“ ab und schenkte Benko durchaus ein. „Soweit samma not net, dass mir der Bua zu sagen hat, dass ich die Aktien zahlen muss. Dann hätte ich gesagt: Wenn du die Dividende zahlst. Er hätte von mir so eine Abfuhr bekommen, dass es nur so grauscht hätt'“, führte der 82-Jährige aus, als er von der Oberstaatsanwältin mit den entsprechenden Vorhaltungen Benkos konfrontiert wurde.
Aber der Signa-Gründer habe dies – entgegen dessen Aussagen – ohnehin nicht getan. Der Kaufpreis sei weder eingemahnt noch fällig gestellt worden. Es sei jedenfalls im Kaufvertrag der Aktien so vorgesehen gewesen, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt wird, wenn die Dividende ausgeschüttet werde. „Einen Aktienkauf mit frischem Geld hätte ich niemals gemacht“, fügte der langjährige Geschäftspartner und Signa-Anteilseigner wie Investor hinzu. Ausgemacht gewesen sei, dass es eine Dividende von zehn Millionen gebe, und die Hälfte davon „im Unternehmen bleiben kann“, schilderte er das vereinbarte Prozedere.
Haselsteiner: Keine Überweisung ohne Garantie
Als es dann um die dringend erbetene Zahlung rund um die SportScheck ging, sei nach längerem Hin- und Her die Garantieerklärung zustande gekommen. Er habe auf eine „glaubwürdige Garantie“ Benkos gesetzt. In dieser sei klar festgehalten worden, dass er das Geld zurückbekomme. Ohne einer solchen Garantie hätte er das Geld nicht überwiesen.
„Diese fünf Millionen bekomme ich von dir zurück“, beschrieb Haselsteiner die getroffene Vereinbarung kurz und knapp. Und zu Benko gerichtet: „Stein und Bein hat er geschworen.“ Er hätte jedenfalls zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dass Benko das Geld dafür nicht aufbringen könne. „Er hat den Eindruck erweckt, dass er prinzipiell auch 50 Millionen Euro zahlen könnte“. Die fünf Millionen Euro seien für Benko mutmaßlich eine „Zahlung aus der Portokassa“ gewesen.
Als klar geworden sei, dass weder Vermögen noch Liquidität zur Zahlung aus dem „Reich des Benko“ ausreichten, habe es „mehrere Varianten gegeben“, unter anderem eine Ausschüttung „über die Mama von René“. Benko habe ihn jedoch gebeten „die Mama aus der Sache rauszulassen“, weshalb schließlich nur mehr „der René“ übrig geblieben sei. „Ich habe ihm gesagt, dass er mir der am wenigsten Liebe ist“, so Haselsteiner süffisant.
Einblick in Entscheidungsabläufe der Signa
Haselsteiner gab auch einen Einblick in die Entscheidungsabläufe im Signa-Reich. Benko habe großen Wert darauf gelegt, dass jeder weiß, „dass er das Sagen hat.“ Dies sei auch so gewesen. Dass Benko nun anderes aussage, sei eine Schutzbehauptung, so der frühere Liberales Forum-Politiker.
Immer wieder kam auch der Name von Ex-SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer vor Gericht. Schließlich war dieser sowohl bei der Haselsteiner-Stiftung als auch bei Benko an zentraler (Aufsichts)-Stelle. „Die machen die Arbeit und der Alfred thront“, meinte etwa Haselsteiner zur Arbeitsteilung zwischen Gusenbauer und den anderen Stiftungs-Verantwortlichen. Und Benko erklärte zu Gusenbauers Rolle: „Ihm war angenehm, dass er auf beiden Seiten fein verdient hat.“
„Unwahre Behauptung“ des „faktischen Machthabers“
Zu Beginn des Prozesses am Vormittag hatte die Oberstaatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer ein ähnliches Bild Benkos aus ihrer Sicht gezeichnet. Dieser sei der „faktische Machthaber und Geschäftsführer“ der Signa Holding gewesen. Dies würden E-Mails, Protokolle, Einvernahmen von Führungsleuten usw. belegen. Zum Tatzeitpunkt, Anfang November 2023, habe er dringend Geld für die Tochter SportScheck gebraucht, um einen „eingefädelten Verkauf nicht scheitern zu lassen“. Deshalb sei er zu Haselsteiner gegangen und habe diesem gegenüber letztlich die notariell beglaubigte Garantieerklärung abgegeben, um an die 5 Mio. Euro zu kommen.
„Einzig und allein“ wegen dieser Garantieerklärung, die eine „uneingeschränkte Schadloshaltung“ beinhaltet bzw. versprochen habe, habe die Haselsteiner-Familienstiftung daraufhin das Geld überwiesen. Die Rückzahlung des Geldes hätte laut Benko über die Signa Development erfolgen sollen, oder – falls dies nicht passiert – hätte er dies persönlich übernommen. Haselsteiner sei es egal gewesen, wie das Geld zurückgezahlt werde – ob durch eine versprochene Dividende, die der Haselsteiner-Stiftung zugestanden wäre, durch Benko persönlich oder sonst wie.
Die Garantieerklärung habe rein zur Täuschung gedient, erklärte die öffentliche Anklägerin. Der Unternehmer Benko habe nie ernsthaft vorgehabt, Haselsteiner das Geld zurückzuzahlen. Durch eine „unwahre Behauptung“ habe er seinen Geschäftsfreund zur Zahlung bewegt, die sonst nie erfolgt wäre. Dies erfülle klassisch den Tatbestand des Betrugs.
Dass die Verteidigung nun behaupte, dass Haselsteiner nur eine alte Schuld beglichen habe und einen fälligen Kaufpreis über 5 Mio. Euro für ein erworbenes Aktienpaket überwiesen bzw. erfüllt habe, stimme nicht. Es habe „keinerlei rechtliche Pflicht“ und „keine Fälligkeit“ gegeben. Und überhaupt: „Wozu braucht es dann eine Garantieerklärung“, fragte die Oberstaatsanwältin. Diese berichtete auch von einem „emotionalen Telefonat“, in dem Haselsteiner Benko zur Rede gestellt habe und ultimativ die Rückzahlung gefordert habe. Benko habe die Tat jedenfalls „objektiv und subjektiv begangen.“
Jagdgewehr „absolutes Luxusgut“
Dies gelte auch für die Causa Jagdgewehr. Dabei habe es sich um ein „absolutes Luxusgut“ gehandelt – unter anderem mit goldverzierten Initialen Benkos. Eigentümer des Gewehrs sei die Signa Holding gewesen, die es auch gekauft habe.
Der Holding-„Machthaber“ Benko habe das Gewehr ganz klar – nach der Insolvenz der Signa Holding – zu Hause vor den Gläubigern „verborgen“: „Er wollte es selber erhalten und verwenden zu Lasten der Gläubiger.“ So habe der Unternehmer auch im April 2024 – Monate nach der Holding-Insolvenz – noch einen europäischen Waffenpass beantragt.
Benko-Verteidiger Wess sah Benko als „nicht schuldig“
Benko-Verteidiger Norbert Wess hielt in beiden Anklagepunkten vehement dagegen und sah seinen Mandanten eindeutig als „nicht schuldig“. „Es gab keinen Schaden und es wurde auch niemand getäuscht“, führte er aus. Haselsteiner habe nämlich lediglich „eine längst überfällige Forderung entrichtet“. So habe dieser im Juni 2022 mit seiner Privatstiftung ein Aktienpaket der Signa Holding erworben, zu dem es sowohl einen Kaufvertrag als auch eine klare Regelung gegeben hatte, bis wann die besagten 5 Millionen zu entrichten seien. „Wenn bis Ende 2022 keine Ausschüttung der Dividende erfolgt, ist der Kaufpreis Anfang Jänner 2023 zu bezahlen“, benannte Wess den Sachverhalt nach seinem Rechtsverständnis.
Dass Haselsteiner dennoch bis Ende November 2023 keine Bereitschaft gehabt habe, den Kaufpreis zu bezahlen, zeige ein „absurdes“ Rechtsverständnis und „rüttelt an der Glaubwürdigkeit von Haselsteiner“, führte Wess durchaus emotional aus. „Im Gegenteil hat dieser in einer Situation, als die Signa dringend Geld benötigte, sogar noch eine Garantie für eine Rückzahlung verlangt“, so Wess.
Auch hinsichtlich des Jagdgewehres war Wess gänzlich anderer Auffassung als die öffentliche Anklägerin in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Dass Benko die Waffe verwahrte und damit als waffenrechtlich Verantwortlicher agierte, hat nicht mit Eigentum zu tun“, sagte Wess. Die Waffe sei zu keinem Zeitpunkt in seinem Eigentum gestanden, sondern stets im Eigentum der Signa Holding gewesen. Zudem habe sich die Verwahrungssituation niemals verändert. „Sie war nicht unter seinem Kopfpolster, sondern im Waffenschrank wie die 14 anderen Waffen auch.“ Somit sei weder der Straftatbestand des schweren Betrugs im Falle der Haselsteiner-Stiftung noch jener der betrügerischen Krida im Falle des Jagdgewehrs verwirklicht.
Sanierer als Zeuge
Am Nachmittag wurden nach Haselsteiner vornehmlich Zeugen aus dem Umfeld seiner Stiftung und der Signa Holding in den Zeugenstand gerufen, die aber nicht allzu viel Wesentliches beitragen konnten. Etwas aufschlussreicher war hingegen Zeuge und „Signa-Sanierer“ Arndt Geiwitz. Er sei von Benko angerufen worden, sechs Wochen später aus der Sanierung „aber wieder rausgegangen“, meinte dieser. Er habe keinesfalls empfohlen, dass die Dividendenausschüttung nicht stattfindet, wies er eine entsprechende Nachfrage von Richter Hofer vehement zurück. Er sei „in keiner Funktion“ gewesen und weder in die Erstellung des Kaufvertrages noch in das Aufsetzen der Garantieerklärung eingebunden gewesen. Erst in der Funktion als Treuhänder habe er „Unterlagen gesehen“.
Entscheidend sei gewesen, dass SportScheck 5 Mio. Euro brauchte. Er habe damals alle Gesellschafter per Mail gebeten, einzuzahlen. Nur Haselsteiner sei bereit gewesen zu zahlen. Aber die Bedingung sei eben die Garantieerklärung Benkos gewesen und die treuhändige Zahlung an ihn, Geiwitz. Haselsteiner sei davon ausgegangen, „dass er den Kaufpreis eigentlich nicht zahlen“, erklärte der Deutsche. Noch dazu sei er verärgert gewesen, weil die anderen nichts beitragen wollten. Der Bauunternehmer habe daher die Sicherheit in Form der Garantie haben wollen. „Ich war der Meinung, er schuldet das Geld der Holding“, merkte Geiwitz an.
Richter Norbert Hofer brachte am Ende der Geiwitz-Befragung die für ihn entscheidende Frage für das Urteil auf den Punkt: Hat die Haselsteiner-Stiftung einen Schaden erlitten oder nicht? Der Senat müsse letztlich über eine abstrakte Garantie entscheiden.
Urteil am Donnerstag oder nächste Woche
Mit einem Urteil wurde ursprünglich für Donnerstag gerechnet. Ob es auch tatsächlich dazu kommen wird, blieb aber offen. Richter Hofer erklärte, dass allenfalls noch kommende Woche am Montag und Mittwoch verhandelt werden könnte, sollten am Donnerstag Beweisanträge gestellt werden.
