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Derartige Haftprüfungen finden immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bisher gingen diese in Benkos Fall stets in Wien über die Bühne. Laut "Kurier" brachte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Gewährung einer Fußfessel ein. Verteidiger Wess argumentiere hingegen, dass sich Benko nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten könne. Für den Hausarrest sei in Innsbruck eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden, um die Familie Benko zu schonen, hieß es. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts hinsichtlich der Fußfessel könnte dann noch beim Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) eingebracht werden.
Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger. Der insolvente Signa-Gründer war erst Ende September in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige zwei Drittel der Strafe aufgrund der U-Haft-Dauer bereits verbüßte und das Gericht nichts Gegenteiliges ins Treffen führte, wurde der Tiroler aus der Strafhaft bedingt entlassen. Unmittelbar darauf wurde aber die Untersuchungshaft fortgesetzt. Am 4. und 5. November steht indes der nächste Prozess wegen der Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida am Landesgericht Innsbruck an.
der Angeklagte Rene Benko am Dienstag, den 22. September 2026, während der Neuauflage des Prozesses gegen Signa-Gründer Rene Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischer Krida rund um eine Mietvorauszahlung, am Landesgericht in Innsbruck.
