ABO

Der gläserne Körper: Was Wearables über uns wissen

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
10 min
Artikelbild
©Istockphoto

Fast die Hälfte aller Österreicher nutzt sogenannte Wearables, also Fitnessbänder, Smart-Ringe und Co., um Schritte zu zählen, die Schlafqualität zu messen – kurz, um die eigene Gesundheit besser am Schirm zu haben. Dabei können auch empfindliche Informationen gesammelt werden. Die Server vieler Anbieter befinden sich nicht selten im Ausland. Was passiert mit sensiblen Gesundheitsdaten?

News auf Google bevorzugen

Komme ich heute auf meine zehntausend Schritte? Wie hoch war mein Puls während des Trainings? Wie tief habe ich geschlafen? Es sind Fragen wie diese, die gesundheitsbewusste Österreicherinnen und Österreicher beschäftigen, aber auch jene, die gesundheitsbewusster werden wollen.

Tragbare Fitnesstracker, sogenannte Wearables, geben Einblicke. Am Handgelenk als Smartwatch, in Form einer App am Handy oder neuerdings als Smart-Ring zeigen sie – zumindest augenscheinlich – ziemlich genau an, wie es uns wirklich geht. Einer aktuellen Umfrage des Handelsverbands zufolge nutzen 51 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher Gadgets oder Fitness-Apps. Doch neuere Geräte können weit mehr als nur Schritte zählen.

65 bis 90 Euro pro Monat

Wie der Handelsverband aufzeigt, werden die Tracker vor allem zum Schrittezählen genutzt, aber auch, um Herzfrequenz und Kalorienverbrauch zu messen, Training, Belastung, Stress und Erholung zu analysieren und um Gesundheitswerte wie den Blutsauerstoffzu überwachen. Vor allem die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen nutzt Wearables intensiv (67 Prozent).

Auch unter den Millennials werden Gesundheitstracker überdurchschnittlich oft genutzt (59 Prozent). 65 bis 90 Euro werden monatlich in Fitness und Selbstoptimierung investiert. Ein Milliardenmarkt entstand binnen weniger Jahre, allein hierzulande. Damit ist Self-Tracking ein wichtiger Teil „eines wachsenden Ökosystems rund um das Thema Selbstoptimierung“ geworden, so der Verband, von dem vor allem Sport- und Elektrohandel profitieren.

Blurred image background

Smart-Ringe, Smartwatch, Fitness-App: Fast die Hälfte der Bevölkerung trackt ihre eigene Gesundheit.

 © Unsplash, Karla Arroniz

Ob die gesammelten Daten auch verlässlich sind, ist aber eine andere Frage. Smart-Ring-Hersteller Oura kämpft in den USA aktuell gegen eine Sammelklage an. Der Grund: ein vermeintlich irreführendes Werbeversprechen. Oura attestierte seinen Ringen (die zwischen 265 und 529 Euro kosten) eine 95-prozentige Genauigkeit bei der Bestimmung von Schlafphasen. Dabei, so die Klageschrift, soll die KI-gestützte Analyse kaum besser sein als ein Zufallstreffer.

Die Kläger bezweifeln, dass die kleinen Sensoren am Finger überhaupt in der Lage sind, solche Daten valide erfassen zu können, für deren Erhebung eigentlich ein voll ausgestattetes Schlaflabor samt Elektroden an diversen Körperstellen nötig ist. Das Marketing suggeriere eine Vergleichbarkeit mit medizinischen Standards, wie sie eben in klinischen Schlaflaboren zur Anwendung kommen. Das Unternehmen, das derzeit seinen Börsengang vorbereitet und mit 16 Milliarden US-Dollar bewertet wird, will mit weiteren Studien dagegenhalten.

Ergänzend, aber kein Ersatz

Benjamin Seirer ist Kardiologe in der Klinik Favoriten des Wiener Gesundheitsverbunds und hält die Sensoren generell für fähig, komplexere Daten erheben zu können. „Die Größe des Sensors allein sagt wenig über die entsprechende Messqualität aus. Relevant sind die verwendete Messtechnik, das konkrete Gerät und die Messsituation. Das EKG zum Beispiel misst die elektrische Aktivität des Herzens direkt, Smart-Ringe hingegen messen meist mithilfe optischer Sensoren pulsbedingte Veränderungen des Blutvolumens am Finger. In dieser Situation haben Smart-Ringe mögliche Vorteile durch engen Hautkontakt und die gute Durchblutung des Fingers.“

Die Herzfrequenzmessung sei bei gut untersuchten Geräten besonders in Ruhe und nachts relativ zuverlässig, Vergleichsstudien mit EKG-Messungen würden teilweise gute Übereinstimmungen zeigen, so der Experte. Der Kardiologe warnt aber vor möglichen Ungenauigkeiten, die beispielsweise bei Bewegung, kalten Händen, schlechtem Sitz des Smart-Rings oder auch bei Durchblutungsstörungen entstehen können.

Seirer steht Wearables aber generell positiv gegenüber und erklärt, dass die Tracker auch in der kardiologischen Rehabilitation zur Anwendung kommen – als unterstützende Maßnahme, um Menschen für Bewegung zu motivieren. „Das Sichtbarmachen der täglichen Bewegung mithilfe eines Schrittzählers kann motivieren und dabei helfen, realistische Bewegungsziele zu erreichen.“ Der Kardiologe betont, dass manche Werte von Wearables nicht ­direkt gemessen, sondern algorithmisch berechnet oder geschätzt werden. Darunter auch die Schlafqualität. Wearables „sind jedoch kein Ersatz für die entsprechende medizinische Diagnostik“, so Seirer.

Bild
 © Oura
Bild
 © Beigestellt

Fragwürdige Werbeversprechen

Der US-amerikanische Konzern lehnt sich mit seiner Werbung nicht nur in puncto Schlafanalyse weit aus dem Fenster. Auf Ouras Website werden Userinnen und User eingeladen, ihre eigene „Oura Story“ zu erzählen. Eine Nutzerin soll dank ihres Smart-Rings auf eine Krebserkrankung aufmerksam geworden sein. Ein anderer User wäre eigenen Aussagen zufolge „am nächsten Tag nicht mehr aufgewacht“, hätte er die besorgniserregenden Daten seines Oura-Rings nicht ernst genommen. Solche Vergleiche scheinen gerade in jenen Ländern problematisch, in denen medizinische Gesunden- und Routineuntersuchungen keine Kassenleistung sind.

Welche Daten kann ein Smart-Ring auf keinen Fall valide messen? „Eine umfassende Diagnose von Herzrhythmusstörungen kann mithilfe eines Smart-Rings sicherlich nicht vorgenommen werden, dafür braucht es das EKG. Eine häufige Herzrhythmusstörung, das Vorhofflimmern, ist unter anderem durch einen unregelmäßigen Puls gekennzeichnet, dies kann zuverlässig detektiert werden, ist jedoch noch keine Diagnose. Auch Durchblutungsstörungen des Herzens oder einen Herzinfarkt können Smart-Ringe weder sicher erkennen noch ausschließen. Weiters ist eine medizinisch verlässliche Messung des Blutdrucks ohne Manschette aktuell nicht möglich. Häufig genutzte Werte wie ‚Stress‘, ‚Erholung‘ oder ‚Tagesform‘ sind berechnete Hersteller-Scores und keine direkt gemessenen medizinischen Größen“, betont der Arzt.

Falls GPS-/Standortdaten gesammelt werden, wären auch Wegstrecken auslesbar

Elisabeth Wagner, stellvertretende Leiterin der Österreichischen Datenschutzbehörde

Sensible Gesundheitsdaten

Gesundheitsinformationen, Geschlecht, Standortdaten – all das sind personenbezogene Daten, die in der EU als besonders schutzwürdig gelten. Elisabeth Wagner, stellvertretende Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde, rät, Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Hersteller aufmerksam durchzulesen.

Denn: „Je mehr und genauer Daten gesammelt werden, desto wahrscheinlicher ist es, den Tagesablauf bzw. die Aktivitäten einer Person nachzuempfinden. Mit den Bewegungssensoren können Aktivitäten erfasst werden wie: Gehen, Laufen, Sitzen, Liegen, Treppensteigen. Daraus lassen sich Ruheund Aktivitätszeiten ableiten. Daten wie die Herzfrequenz zeigen die körperliche Anstrengung, aber auch Gefühlsregungen, wie etwa Stress oder Anspannung. Falls GPS-/Standortdaten gesammelt werden, wären auch Wegstrecken auslesbar.“

Wearables, so Wagner, erheben typischerweise Gesundheitsdaten, die unter die Datenschutz-Grundverordnung fallen. Auch die Verarbeitung und ihre Weitergabe an Dritte werden in der DSGVO geregelt. Wagner: „Grundsätzlich ist die Verarbeitung solcher Daten verboten, es sei denn, es besteht ein Ausnahmetatbestand (Art. 9 Abs. 2 DSGVO).“ Eine ausdrückliche Einwilligung in die Datenverarbeitung wäre eine solche Ausnahme.

„Jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist nach Kapitel fünf der DSGVO zu beurteilen. Eine solche Datenübermittlung ist nur dann zulässig, wenn die Europäische Kommission für dieses Land einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat oder geeignete Garantien, meistens in Form von Standardvertragsklauseln, vorhanden sind.“ Während für die USA ein solcher Angemessenheitsbeschluss in Form des „EU-U.S. Data Privacy Frameworks“ existiert, besteht für China kein solcher Angemessenheitsbeschluss, erklärt Wagner.

Vorsicht bei Wiederverkauf

Wer seinen Tracker auf Secondhand-Plattformen verkaufen möchte, sollte jedenfalls nochmals auf Nummer sicher gehen, sämtliche Gesundheitsdaten löschen lassen und nicht nur den lokalen Speicher am Gerät leeren. „Es empfiehlt sich, die Konto- bzw. Clouddaten zu löschen, bevor das Gerät zurückgesetzt und vom Smartphone bzw. eigenen Account getrennt wird“, so die Datenschutzexpertin.

Nur so kann man sicherstellen, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 38/2026 erschienen.

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER