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Stichwort EU-Emissionshandel: Was ändert sich?

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Gratiszertifikate werden verlängert
©APA/APA/dpa/Uwe Anspach
Das europäische Emissionshandelssystem (EU-Emissions Trading System, EU-ETS) ist ein zentrales Klimaschutz-Instrument der EU. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen greifen tief in das System ein und schwächen es ab. Die Kommission hat damit dem Druck aus der Industrie und aus einigen EU-Staaten wie Österreich nachgegeben, die Wirtschaft in Zeiten von geopolitischen Krisen und großem Druck auf die EU-Wettbewerbsfähigkeit nicht zu sehr zu belasten.

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Beim Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Kohle und Erdgas, etwa in Industrieprozessen, im Verkehr, beim Heizen oder in der Stromproduktion, werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Nach den neuen Vorschlägen sollen diese nun deutlich weniger reduziert werden müssen als bisher. Zudem will die Kommission auch länger als geplant die umstrittenen Gratiszertifikate an die energieintensive Industrie verteilen, sie sollen erst 2038 auslaufen. CO2-ausstoßende Betriebe müssen laut ETS für jede Tonne CO2 ein Zertifikat entweder kaufen oder können dies unter Bedingungen kostenlos erhalten.

Das ETS wird an das Emissionsreduktionsziel der EU von minus 90 Prozent bis 2040 angepasst, indem der Reduktionspfad ab 2031 verändert wird: Der jährliche lineare Reduktionsfaktor bei der Menge der CO2-Verschmutzungsrechte soll von 4,4 Prozent auf 3,7 Prozent von 2031 bis 2035 und auf 1,7 Prozent ab 2036 zurückgehen. Die Wirtschaft müsste ihren CO2-Ausstoß somit langsamer reduzieren. Dies soll der Industrie mehr Zeit und Flexibilität für den Übergang sowie Unternehmen mehr Planungssicherheit für Investitionen bringen, begründet die Kommission.

Zudem soll die sogenannte Marktstabilitätsreserve dynamischer und an den ab 2030 schrumpfenden Markt angepasst werden. Die Marktstabilitätsreserve soll starke Preisschwankungen im ETS verhindern. Sind zu viele Emissionszertifikate im Umlauf, werden diese in der Reserve quasi geparkt und nicht versteigert. Dies soll den Preis der Zertifikate heben und die Unternehmen damit zu mehr Investitionen in Klimaschutz anregen. Die Rate, mit dem sie Zertifikate aufnimmt, soll nach 2030 von derzeit 24 auf zwölf Prozent sinken. Somit sollen mehr CO2-Zertifikate auf dem Markt bleiben und Unternehmen länger mehr Treibhausgase ausstoßen können.

Sehr umstritten waren auch die Zertifikate, die die energieintensive Industrie gratis erhält. Österreichs Bundeskanzler Stocker (ÖVP) hatte sich sehr für ein Weiterführen über 2034 hinaus eingesetzt. Die Kommission schlägt nun ein Auslaufen 2038 vor. Ursprünglich sollten die Gratiszertifikate 2034 enden, ihr Auslaufen ist mir dem Inkrafttreten des CBAM, des CO2-Grenzausgleichsmechanismus, verknüpft. Anspruch auf die Zertifikate haben die Unternehmen, die besonders viel CO2 ausstoßen, etwa die Stahl- oder Zementindustrie.

Neu ist auch, dass der Anspruch auf die Gratis-Verschmutzungsrechte an Bedingungen geknüpft werden soll. Unternehmen erhalten künftig 80 Prozent dieser freien Zuteilungen, wenn sie Pläne für Investitionen zur Dekarbonisierung vorlegen, und weitere 20 Prozent nach der Umsetzung dieser Vorhaben. So will die Kommission sicherstellen, dass die Unternehmen die Zertifikate nicht ausnutzen, um mehr zu verschmutzen. Die Zertifikate werden anhand von Benchmarks zugeteilt, was auch erneuert werden soll.

Anhand der Benchmarks berechnet die EU-Kommission, wie viele kostenlose Emissionszertifikate ein Industrieunternehmen erhält. Als Basis dienen die energieeffizientesten zehn Prozent der Unternehmen eines Sektors. Bereits seit 1. Juli gelten 14 aktualisierte Benchmarks für 2026 bis 2030, wodurch der Industrie mehr als 50 Mio. zusätzliche kostenlose Zertifikate im Wert von rund 4 Mrd. Euro zugeteilt werden. Die EU-Kommission will die kostenlose Zuteilung an die Industrie über die Benchmarks für Wärme und Kraftstoffe im Zeitraum von 2026 bis 2030 um 6 Milliarden Euro erhöhen.

Bis zu zwei Prozent internationale Emissionszertifikate sollen die Finanzierung von Dekarbonisierungsprojekten im Ausland ermöglichen und den europäischen Unternehmen Luft schaffen im Zeitraum 2036-2040. Diese internationalen Credits waren im Vorfeld kritisiert worden, da es dafür noch keine Kriterien gebe. EU-Unternehmen können sich damit beispielsweise die Pflanzung eines Waldes in Indien anrechnen lassen. Dies würde zwar den Klimaschutz in Indien fördern, aber nicht zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.

Innereuropäische Flüge sind bereits vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU gelten: Der Anwendungsbereich soll nach dem Willen der EU-Kommission ab 2029 auf einen Radius von 5.000 Kilometer von Frankfurt aus ausgeweitet werden. Somit wären etwa Flüge nach Doha, Dubai und Istanbul künftig im ETS integriert, nicht aber Flüge in die USA oder nach China. Zudem ist eine Ausweitung des ETS-Geltungsbereichs auf bestimmte Kategorien kleinerer Schiffe vorgesehen. Die Abfallverbrennung soll auch schrittweise einbezogen werden.

Geplant ist auch, die Einnahmen aus dem ETS mehr für die Dekarbonisierung zu nutzen. Laut einer Überprüfung der Kommission geschieht dies bisher zu wenig. Seit 2013 hat der EU-Emissionshandel laut Kommission Einnahmen von über 270 Milliarden Euro generiert, von denen rund drei Viertel an die Mitgliedstaaten ausgeschüttet wurden. Einiges davon floss aber nicht in die Dekarbonisierung, sondern beispielsweise in die Stopfung von Budgetlöchern. Die EU-Staaten sollen in Zukunft mindestens 50 Prozent der ETS-Einnahmen in die Dekarbonisierung von ETS-Sektoren investieren, derzeit werden nur rund 5 Prozent dieser Gelder dafür verwendet.

Die Vorschläge der Kommission müssen nun noch von den EU-Ländern und dem EU-Parlament beraten und abgesegnet werden, was aufgrund unterschiedlicher Positionen dauern könnte.

ARCHIV - 17.11.2008, Hessen, Hanau: Der mit Gas gespeiste Schriftzug «CO2» brennt nahe dem Kohlekraftwerk Staudinger während einer Aktion der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Ein möglicher CO2-Preis, ob als Steuer, Abgabe oder Emissionshandel, soll den Ausstoß von Treibhausgasen verteuern und damit klimafreundliche Technologien fördern. Die Bundesregierung lässt derzeit verschiedene Konzepte juristisch und auf ihre Wirkung hin von Experten prüfen. Der Plan für eine CO2-Abgabe soll im Juli im Klimakabinett der Bundesregierung diskutiert werden. Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++.

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