ABO

Social-Media-Verbot - Wissenschafter fordert laufende Prüfung

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
7 min
++ ARCHIVBILD ++ Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige soll kommen
©APA/APA/dpa/Alicia Windzio
In Australien ist bereits vergangenes Jahr ein Social-Media-Verbot ausgesprochen worden, hierzulande wurde am Montag ein Gesetzesvorschlag für ein Verbot für Unter-14-Jährige vorgestellt. Weil Teenager soziale Medien anders wahrnehmen würden als Erwachsene, sei ein kontrollierter und womöglich gestaffelter Zugang empfehlenswert, so Soheil Human, Kognitions- und Menschenrechtswissenschafter an der Interdisciplinary Transformation University Austria (IT:U).

von

Wichtig ist für den Experten, dass ein fixes Mindestalter nicht als "magische Sicherheitslinie" behandelt werden sollte. Die Entscheidung, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu den Kanälen erhalten sollen, sei daher nicht eindeutig, und daher gebe es bisher Unterschiede zwischen den Ländern in der Ausarbeitung eines Gesetzes. So ist Frankreich das erste EU-Land, das ein derartiges Verbot beschlossen hat. Es gilt für Unter-15-Jährige und soll nach den Sommerferien in Kraft treten. Ein Expertengremium der EU-Kommission sprach sich Mitte Juli für ein Verbot für Unter-13-Jährige aus. Denkbar seien in den Mitgliedsländern weitere Beschränkungen für Jugendliche, sollten diese durch die Plattformen nicht vor Suchtgefahren, Gewaltdarstellungen und Hassrede geschützt werden.

Als zentrales Problem nennen Experten im Social-Media-Bereich das Zusammenspiel von Algorithmen, die auf Interaktion ausgerichtet sind, und dem sich noch entwickelnden Gehirn junger Menschen. Insbesondere die Hirnregionen, die mit Urteilsvermögen, Selbstregulierung und Impulskontrolle zusammenhängen, entwickeln sich erst bis weit in die 20er-Jahre hinein. Jugendliche erleben Social Media also anders als Erwachsene. Soziale Medien üben häufig Einfluss auf die Aufmerksamkeitsfähigkeit aus und können mit Problemen wie Schlafstörungen, Schwierigkeiten bei der Emotionsregulierung und einer schlechteren psychischen Gesundheit in Verbindung gebracht werden.

Besonders empfindlich reagieren Jugendliche auf soziale Belohnungsmechanismen wie "Likes" oder andere Formen von Online-Feedback. Das Risiko, Cybermobbing, Grooming oder rechtsextremen Inhalten ausgesetzt zu sein, wird ebenfalls als häufiges Problem genannt. Human betont, dass die Verantwortung hier allerdings nicht bei jungen Userinnen und Usern liege, vielmehr zieht er die Plattformen in die Verantwortung: "Das Problem ist, dass viele große Plattformen darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit zu generieren, Profile zu erstellen, süchtig machende Interaktionsmuster zu fördern und nur eine geringe Rechenschaftspflicht zu gewährleisten."

Ein weitläufiges Verbot würde laut Human mehr als Notbremse fungieren, in Zukunft würden eine sichere Gestaltung, eine wirksame Durchsetzung gegenüber Plattformen und umfassende Medienkompetenz vorausgesetzt sein müssen. Als Lösungsansatz spricht sich Human für einen gestaffelten und eher vorübergehenden Einstieg in die Welt der sozialen Medien aus. Wichtig sei dabei eine starke Einschränkung für Unter-13- oder -14-Jährige, betont der Wissenschafter. Für junge Menschen zwischen 14 und 16 bevorzuge er einen begrenzten, datenschutzkonformen und nicht süchtig machenden Zugang, bei dem keine Profile erstellt werden sollen. Ab 16 solle dann ein umfassenderer Zugang erfolgen.

Dabei müsse jedoch darauf geachtet werden, dass der Schutz nicht zu Isolation führt. Ältere Jugendliche "brauchen nach wie vor digitale Räume, in denen sie Kontakte knüpfen, lernen, spielen, sich ausdrücken, organisieren und Unterstützung suchen können", sagte Human. Besonders wichtig sei das für schutzbedürftige, marginalisierte Jugendliche, etwa aus der LGBTQIA+-Community oder mit Migrationshintergrund. Man müsse sichere digitale Räume für jene Kinder schaffen, für die Offline-Räume nicht gleichermaßen sicher oder zugänglich sind.

Ein weitreichendes Verbot müsse daher laufend kontrolliert und die Ergebnisse ausgewertet werden. Zusätzlich fordert der Wissenschafter, dass sichere Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Ohne barrierefreie, mehrsprachige und streng regulierte digitale Räume würde man Gefahr laufen, dass einige Kinder zwar geschützt, andere jedoch im Stich gelassen werden würden. Das könne stückweit die soziale Erwartung für Teenager ändern, sich auf den regulären, süchtigmachenden Social-Media-Plattformen aufhalten zu müssen.

Gerade was die Privatsphäre betrifft, müssen junge Menschen in digitalen Bereichen besonders geschützt werden. "Datenschutz muss Teil der Architektur der Plattformen sein", so Human. Idealerweise solle die Plattform nur erfahren, ob die Nutzenden alt genug für gewisse Inhalte seien, weder Identität, Dokumente noch andere sensible Daten sollten für die Altersverifizierung herangezogen werden.

In Österreich sieht der neue Gesetzesentwurf das sogenannte Double-Blind-Modell vor. Der Bereitsteller der Altersinformation kann nicht nachvollziehen, wann oder wofür der Nachweis verwendet wurde. Die Zielplattform erhält nur die für die Prüfung benötigten Informationen. Verwendet werden dafür "Zero-Knowledge-Proofs", bei denen lediglich nachgewiesen wird, dass jemand alt genug ist. Die Plattform erhält beispielsweise die Information "14 Jahre oder älter: wahr", nicht jedoch sensible Daten wie Namen oder Geburtsdatum. Die ID-Austria wird eine von mehreren Möglichkeiten sein, das Alter nachzuweisen. Die geplanten Verfahren entsprechen dem EU Age Verification Blueprint, daher können sie auch in Zukunft für ein EU-weites Digital Identity-Wallet genutzt werden.

Ob der vorgelegte Gesetzesvorschlag auch nach Einführung einer EU-weiten Bestimmung verwendet werden könne, hänge laut Human davon ab, was die Europäische Union beschließe. Wenn diese eine Verordnung verabschiedet, die beispielsweise eine Altersgrenze von 16 vorsieht, muss Österreich dieser nachkommen. Im Falle einer Richtlinie "müsste Österreich diese zwar in nationales Recht umsetzen, hätte aber bei den Einzelheiten einen gewissen Ermessensspielraum", so Human.

Die Europäische Kommission wird den Vorschlag voraussichtlich im Herbst vorstellen. Der Kognitions- und Menschenrechtswissenschafter spricht sich für ein befristetes Gesetz mit integrierter Evaluierung aus. Die politischen Entscheidungsträger sollen etwa nach einem Jahr prüfen, ob Kinder von der Unterstützung ausgeschlossen seien, ob die Umgehung der Regel zugenommen habe und ob sichere Alternativen geschaffen worden seien.

ARCHIV - 24.10.2024, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau hält ein Smartphone, auf dessen Display verschiedene Social Media Apps angezeigt werden. (zu dpa: «Taliban verbieten Smartphones für Regierungsangestellte») Foto: Alicia Windzio/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER