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Gesetzesentwurf zu Social-Media-Verbot in Begutachtung

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©APA/APA/BARBARA GINDL/BARBARA GINDL
Der Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren wird am (heutigen) Montag in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt. Das hat die Bundesregierung beim Sommerministerrat in Wals-Siezenheim bekanntgegeben. Damit soll der Zugang für Kinder zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, beschränkt werden, hieß es. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst.

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Durch Anpassungen im Audiovisuelle MediendiensteGesetz (AMD-G) wird festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen. Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen gehören Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten, wurde in der Medieninfo zu dem Gesetzesentwurf erläutert.

Es gebe "erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige", sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat in Salzburg. "Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen."

Das sei "ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder", ergänzte Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ). Es gehe darum, "das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen", sagte er. "Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung", dann könne das Gesetz kommenden Jänner in Kraft treten.

Die Plattformen haben aber die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Das Gesetzesvorhaben setzt jedoch bei der Verantwortung der Konzerne an. Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohen Sanktionen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.

Für die Nutzerinnen und Nutzer gilt indes ein hoher Schutz der Privatsphäre. Bei der Technologie zur Altersverifikation dürfen die Bereitsteller nicht nachvollziehen können, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet wird, und auch die Zielplattform erhält nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein. Die Altersverifikation ist einmalig notwendig, wenn ein Konto bei der Plattform angelegt wird. Bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.

Die heimische Bundesregierung unterstützt weiterhin die geplante Initiative zur Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von sozialen Medien, wurde betont. Unabhängig davon werde ein verpflichtendes Mindestalter von 14 Jahren festgesetzt, um rasch eine geschützte digitale Teilhabe sicherzustellen.

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