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In der FFG verzeichnete man im Prüfzeitraum - also den Jahren 2020 bis 2024 - einen Personalaufwandsanstieg um 49 Prozent, bei einem Personal-Plus um 26 Prozent. Im FWF gingen die Aufwände bei knapp 25 Prozent mehr Beschäftigten um 38 Prozent hinauf. Neben der "Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten aufgrund der Steigerung der zu bearbeitenden Anträge" waren Gehaltsanpassungen die Haupttreiber der zunehmenden Aufwendungen, schreibt der RH in seinem Bericht. Das Gehaltsniveau im Jahr 2024 lag demnach in der FFG bei stattlichen 111.000 Euro pro Vollzeitäquivalent. Im FWF lag man um rund ein Viertel darunter, bei im Schnitt 89.000 Euro.
"In beiden Forschungsfördereinrichtungen waren überwiegend Frauen beschäftigt. Ungeachtet dessen bestand sowohl ein unbereinigter als auch ein bereinigter Gender Pay Gap", heißt es. Bereinigt um Teilzeit-Effekte oder Auswirkungen von Beschäftigungen, die nicht über das ganze Jahr reichten, verdienten zu jenem Zeitpunkt Männer bei der auf die Förderung von angewandter Forschung zuständigen FFG im Schnitt 12.100 Euro und beim auf Grundlagenforschung spezialisierten FWF 6.900 Euro mehr als Frauen. Damit liege der gehaltliche Geschlechterunterschied in beiden Einrichtungen mit 14 (FFG) und zehn Prozent (FWF) über jenem im Bund mit acht Prozent. Der FFG steht zur Gänze im Eigentum der Republik, der FWF wird als eigene Rechtspersönlichkeit vom Wissenschaftsministerium beaufsichtigt.
Da beide Forschungsförderer keinem Kollektivvertrag unterliegen, entwickelten sie ihre Gehaltsschemata selbst. "Diese sahen eine Gehaltserhöhung über der jährlichen Valorisierung nur bei entsprechenden Leistungen der Beschäftigten vor" und seien damit zweckmäßig gewesen, da sie Leistungsanreize boten, schreiben die Prüfer. In der FFG lägen die Gehaltbänder "deutlich höher" als im FWF. Während letzterer Gründe für individuelle Gehaltserhöhungen dokumentierte, geschah das in der FFG nicht.
In der Forschungsförderungsgesellschaft wurden überdies der "Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Prämien und Zulagen gewährt", die sich sozusagen "zu einem fixen Gehaltsbestandteil" entwickelten, da alle Beschäftigten des Managements und in der Geschäftsführung im Überprüfungszeitraum auch "die höchstmöglichen Prämienauszahlungen" bekamen. Anders im FWF: Dort "erhielten die Beschäftigten im überprüften Zeitraum keine Leistungsprämien".
Der Rechnungshof empfiehlt beiden Institutionen "Arbeitsplatzbewertungen zu implementieren, um Entgelttransparenz sicherzustellen". Außerdem brauche es gezielte Maßnahmen, um gehaltliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und die Chancengleichheit zu verbessern. Dem FFG raten die Prüfer, die Ziele für Leistungsprämien "wesentlich herausfordernder zu fassen und mit klar messbaren Indikatoren zu verknüpfen". Vor allem gelte es dort, vorausschauend Maßnahmen zu setzen, "um einen weiteren Anstieg des Personalaufwands zu verhindern und einen sparsamen Mitteleinsatz sicherzustellen".
Service: Bericht abrufbar unter: https://go.apa.at/48uXefBf






