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Den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt Lists Anwalt aufgrund der "besonders schutzwürdigen Interessen" seiner Mandantin als Witwe des verstorbenen Sektionschefs und "ihrer allseits bekannten (auch gerichtlichen) Versuche, nicht zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Spekulationen über die Ehe und das Privatleben" Pilnaceks zu werden. Zudem will List auch vor ihrer Befragung kommenden Donnerstag (7. Mai) keine Medienanfragen im Rahmen des U-Ausschusses beantworten.
Alternativ beantragt Lists Anwalt, Georg Eisenberger, "dass vom Vorsitzenden schon zu Beginn der Befragung klargestellt wird, dass Fragen zur Ehe unserer Mandantin, den Zustand dieser Ehe" und zu weiteren Details der Beziehung ihres verstorbenen Mannes, wie diverse Zukunftspläne, "nicht zulässig sind und dass auch von den anwesenden Medienvertretern erwartet wird, dass sie darüber nicht berichten". Alleine die Fragen und die mediale Berichterstattung über diese Fragen "in diversen Livetickern" würden "zu einer Verletzung der Privatsphäre unserer Mandantin führen".






