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Die Begutachtungspraxis insbesondere der PVA - etwa bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Pflegegeld - stand bereits im Vorjahr und neuerlich im heurigen Frühjahr unter teils massiver Kritik von Patientenvertretern, Experten und Teilen der Politik. Neben weiteren Punkten wurde auch unzureichendes Fachwissen von Gutachterinnen und Gutachtern bemängelt. Bisher hieß es sowohl seitens der PVA als auch von der für die Sachverständigen-Zertifizierung zuständigen Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK), die Gutachter seien für ihre Fortbildung selbst verantwortlich. Im Rahmen der (Re)Zertifizierungen bei der ÖBAK würden diesen nur "formale und rechtliche Standards" vermittelt, nicht aber medizinische Belange.
Diese Position wurde von der ÖBAK in einer von ORF, APA und DOSSIER gestellten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekräftigt: "Die vom Verein ÖBAK angebotenen Lehrgänge vermitteln nicht das medizinische Wissen, sondern setzen dieses voraus. Die ÖBAK ist für die Festlegung und die Qualitätssicherung des Begutachtungsverfahrens zuständig, nicht jedoch für fachspezifische medizinische Vorgaben", schrieb die ÖBAK in der bereits Ende Jänner übermittelten Antwort. Seitens der PVA hieß es in der Beantwortung einer weiteren IFG-Anfrage, die Pensionsversicherung mache den Sachverständigen neben formalen Vorgaben "keinerlei inhaltliche Vorgaben (...)".
Die dem Recherche-Team vorliegenden internen und bisher unter Verschluss gehaltenen Schulungsunterlagen zu einem ÖBAK-Kurs aus dem Jahr 2025 liefern jedoch deutliche Belege dafür, dass in diesem Kurs sehr wohl medizinische Inhalte vermittelt wurden. Einsehen konnte das Recherche-Team Unterlagen eines Kurses mit dem Titel "(Re)Zertifizierung Begutachtung Pension - Fachgebiet Psychiatrie", insbesondere auch Abschnitte betreffend der Krankheiten Post-Covid-Syndrom und der Multisystemerkrankung ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom). Abgegeben wurde darin auch eine "Leseempfehlung" mit mehreren Texten.
Die Literatur-Auswahl stieß bei den von APA, ORF und DOSSIER befragten ME/CFS- und Post Covid-Spezialistinnen und Spezialisten auf Kritik. Teile davon würden "nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft" basieren, erklärten etwa die beiden Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen Eva Untersmayr-Elsenhuber und Kathryn Hoffmann, Leiterinnen des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome (PAIS) an der MedUni Wien. Die Texte würden "eindeutig nicht den Konsens der aktuellen Evidenzlage" abbilden, sagte Hoffmann. Untersmayr-Elsenhuber sprach von "Einzelmeinungen, die eher als Meinungsbeiträge einzuordnen sind".
Diese Einschätzung teilen auch der Grazer Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin und Leiter des ab Herbst an der MedUni Graz startenden Universitätslehrganges "Postvirale Syndrome", Thomas Weber, sowie der Tiroler Internist, ME/CFS- und Post Covid-Spezialist Christoph Bammer. Weber zeigte sich im Interview mit APA, ORF und DOSSIER angesichts der Textauswahl "schockiert".
Unter Bezugnahme auf einen der Texte heißt es etwa auf einer der Folien der ÖBAK-Unterlagen, "biopsychosoziale Faktoren wie depressive Symptome, Angst, negative Stressbelastung und Einsamkeit" würden "das Risiko für Long- bzw. Post-COVID um 50%" erhöhen - eine Aussage, die von den befragten Experten klar zurückgewiesen wird. Darüber hinaus verkürzt der Folien-Text das Originalzitat: In diesem ist von "bis zu 50%" die Rede.
Der aktuelle Konsens und Stand der Forschung zeige "sehr klar, dass ME/CFS eine somatische multisystemische Erkrankung ist", betonte Hoffmann. Sollten psychische Komorbiditäten bestehen, dann seien diese in der Regel sekundär, als Reaktion auf die Schwere der Erkrankungen, betonte auch Weber - wie bei anderen Krankheiten auch. Er kenne keine gut gemachte Studie, die eine solche Kausalität belegen kann, sagte er.
Ein weiterer Text der Leseempfehlung zieht die Krankheit als solche in Zweifel: Der Autor stellt in seinem Text in den Raum, ME/CFS sei keine eigenständig definierte "Entität" (Krankheitseinheit). Auch postuliert der Autor, man müsse bei der Entstehung des Begriffs ME/CFS auch an das "Bestreben von Betroffenen und Selbsthilfegruppen" denken, ein "psychiatrisch anmutendes Etikett loszuwerden". Laut Expertensicht reiht der empfohlene Artikel ME/CFS fälschlicherweise "vornehmlich psychiatrisch" ein, mit allen Folgen für die Betroffenen auch aus sozialrechtlicher Sicht, erklärte etwa ME/CFS-Spezialist Bammer.
Sollte man die kritisierten Dokumente als repräsentativ annehmen für die Lehrinhalte der Kurse, dann würden diese Lehrinhalte "nichts anderes als eine systematische Entwertung" der Krankheit ME/CFS darstellen, sagte der Internist. Texte wie diese würden dazu dienen, "somatische Erkrankungen psychisch umzudeuten, Berichte und Leidensgeschichten von Patienten zu delegitimieren und den Zugang zu Sozialleistungen zu blockieren". Sollten die ausgewählten Dokumente tatsächlich repräsentativ sein für "für das, was gelehrt wird, dann ist das eine Kampagne".
Irritiert zeigten sich die von APA, ORF und DOSSIER befragten Spezialistinnen und Spezialisten nicht nur über die Textauswahl des Kurses, sondern auch über das Fehlen von für ME/CFS und Post Covid wesentlichen wissenschaftlichen Arbeiten. Hoffmann nannte u.a. das internationale D-A-CH-Konsensus-Statement zu ME/CFS, aber auch die (britische) NICE-Guideline zu ME/CFS als Beispiel, außerdem würden "viele ausgezeichnete Metaanalysen zu immunologischen Aspekten von PAIS und ME/CFS" fehlen.
Auch die österreichische "Leitlinie S1 für das Managementpostviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19" findet sich nicht in der Leseempfehlung. "Es ist problematisch, wenn Meinungsartikel hervorgehoben werden, während zentrale Leitlinien und wissenschaftlicher Konsens nicht vorkommen", sagte Hoffmann.
In den Schulungsunterlagen selbst wird zudem auf einer Folie die Diagnose "Neurasthenie" der "ME" gegenübergestellt. Eine frühere Recherche von APA, ORF und DOSSIER vom Mai 2025 hatte gezeigt, dass PVA-Gutachter Post Covid- oder ME/CFS-Betroffenen trotz von diesen teils drastisch beschriebenen Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestierten. Die Diagnosen der behandelnden Ärzte wurden oft nicht anerkannt, in rund 40 Prozent der Fälle in psychische oder psychosomatische Diagnosen wie Neurasthenie abgeändert oder den Betroffenen sogar Simulation unterstellt. Experten kritisierten die Diagnose Neurasthenie schon damals als veraltet, auch Weber und Bammer verwiesen nun erneut darauf, dass Psychiater diese eigentlich nicht mehr vergeben.
Seitens der ÖBAK wurde dies und auch der Hinweis des Recherche-Teams, dass die Diagnose in der aktuellen Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation WHO, die seit 2022 in Kraft ist, nicht mehr geführt wird, zurückgewiesen: "Die Diagnose 'Neurasthenie' ist im weiterhin gültigen ICD-10-Code der 'International Classification of Disease' enthalten", hieß es in einem Statement. Und: "Die von Ihren (sic!) Fachleuten geäußerte Annahme, Neurasthenie 'sei überholt', ist als deren Meinungsäußerung zu werten."
Darüber hinaus blieb die mit der Recherche konfrontierte ÖBAK in einem Statement im Wesentlichen bei den schon in der IFG-Beantwortung geäußerten Positionen, betonte aber, "allfällige Vortragsfolien" würden "laufend aktualisiert". Und: "Im aktuellen Stand sind keine Literaturhinweise enthalten", hieß es nun.
Darüber hinaus unterstrich man, dass seitens der ÖBAK bezüglich der Lehrinhalte keine Öffentlichkeit erwünscht ist: "Der Ordnung halber wird mitgeteilt, dass sämtliche ÖBAK-Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und eine Weiterverbreitung untersagt ist." Die Lehrinhalte der ÖBAK würden "zum Teil vom wissenschaftlichen Beirat der ÖBAK, dem unter anderem auch Vertreter und Vertreterinnen der ärztlichen Dienste der Sozialversicherungsträger angehören, bestimmt", hieß es.
Und neuerlich betonte die ÖBAK, dass ein Zertifizierungskurs kein Medizinstudium ersetzt: "Die vom Verein ÖBAK angebotenen Lehrgänge vermitteln nicht das medizinische Wissen, sondern setzen das medizinische und pflegerische Fachwissen bereits voraus und konzentrieren sich auf die Anforderungen an die gutachterlichen Feststellungen in den sozialversicherungs- und pflegerechtlichen Verfahren; im Besonderen werden somit die 'Schnittstellen' zwischen Medizin und Recht behandelt."
Betont wurde aber nun, "selbstverständlich" würden Vortragende "auch medizinische Begriffe in der Lehrgangsdiskussion" verwenden, "anlassbezogen auch zur anfragegegenständlichen Thematik". "Dies ist jedoch nicht mit den Inhalten und Anforderungen an eine fachärztliche Ausbildung zu verwechseln", verwies man auf die Notwendigkeit eines vorangegangenen Medizinstudiums. Gleiches gelte für "anlassbezogene Literaturangaben, die im fachärztlichen Kreis Gegenstand weiterführender Auseinandersetzung sein können".
Gefragt nach der Kritik der vom Recherche-Team befragten Expertinnen und Experten, dass relevante Unterlagen wie etwa das D-A-CH-Konsensusstatement in der ÖBAK-Leseempfehlung keine Erwähnung fanden, hieß es seitens der ÖBAK: "Das DACH-Konsensuspapier ist eine Stellungnahme von Einzelpersonen aus dem D-A-CH-Raum und keine offizielle oder von wissenschaftlichen Gesellschaften verfasste Mitteilung. Es handelt sich um eine Expertenmeinung." Die Bezeichnung "Konsensuspapier sei insofern "irreführend", "da es keinerlei Dissens zwischen den verfassenden Personen gibt und kritische Auseinandersetzung mit der vorhandenen Literatur nicht stattfindet". Es diene "allenfalls der Diagnosefindung, für die gutachterliche Einschätzung bringt es keinen Mehrwert".
Diese Aussagen wurden von den Leiterinnen des Referenzzentrums, Hoffmann und Untersmayr-Elsenhuber zurückgewiesen: Das (unter anderem von der renommierten ME/CFS-Expertin Carmen Scheibenbogen von der Berliner Charité mitverfasste) D-A-CH-Konsensusstatement zu ME/CFS sei "kein Meinungsartikel, sondern ein klassisches Konsensusstatement". "Über 30 klinische und wissenschaftliche ME/CFS- SpezialistInnen aus unterschiedlichen, für die Erkrankung relevanten, medizinischen Fächern sowie Gesundheitsberufen aus dem gesamten D-A-CH-Raum sind in diesem auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Literatur, die transparent angeführt ist (über 180 Referenzen) und intensiv diskutiert wurde, zu dem einhelligen Konsens in Bezug auf Diagnostik und Therapie gekommen", hieß es in einem Statement.
Neben den im Mai des Vorjahres aufgezeigten Problemen von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen bei der Beantragung von sozialrechtlichen Ansprüchen wie Invaliditätspension oder Pflegegeld sorgte im heurigen März eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie über PVA-Begutachtungen für ein erneutes Aufflammen der Debatte. Berichte von als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfundenen Begutachtungen, "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Simulationsvorwürfen führten zu massiver öffentlicher Kritik.
Schließlich wurde zwischen Sozialministerium und PVA ein "Maßnahmenpaket" erarbeitet, das unter anderem einen "Verhaltenskodex" für Gutachterinnen und Gutachter bringen soll. Vergangene Woche wurde darüber hinaus eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die ab September einen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen, auch bei anderen Versicherungsträgern und dem Sozialministeriumservice, ermöglichen wird.






